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Forderungen des Bündnisses für Direkte Demokratie zum Ausführungsgesetz Am 26. Oktober 2006 ist die Verfassungsänderung in Kraft getreten, mit der die Hürden für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide in Berlin gesenkt wurden. Nun geht es darum, ein vernünftiges Ausführungsgesetzes einzufordern, welches noch vom Senat ausgestaltet und beschlossen werden muss.
Forderungen (PDF, 2 Seiten, 21 kB)
Berlin hat mit JA gestimmt!Berliner Volksabstimmung: 84 Prozent stimmen Ja
Mit 84 Prozent haben die Berlinerinnen und Berliner am 17. September Ja zur Verbesserung von Volksabstimmungen gesagt. Damit hat die direkte Demokratie in Berlin die absolute Mehrheit. Und die Wähler Berlins haben deutlich gemacht, dass sie direkte Demokratie ernst nehmen.
Mit der nun in Kraft tretenden Verfassungsänderung werden die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide gesenkt. Um ein Volksbegehren zu beantragen, müssen nur noch 20.000 anstatt 25.000 Unterschriften gesammelt werden. Beim Begehren selbst ist das so genannte Unterschriftenquorum auf sieben Prozent gesenkt worden, was immer noch 170.000 Unterschriften entspricht. Außerdem wurde die Frist zum Sammeln der nötigen Unterschriften von bisher zwei auf jetzt vier Monate verlängert. Die Unterschriften sollen in Zukunft jedoch frei gesammelt werden dürfen. Zu diesem Punkt muss allerdings das Abgeordnetenhaus noch das Volksabstimmungsgesetz ändern.
Und auch das Themenspektrum ist erweitert worden: Waren früher Volksabstimmungen untersagt, die sich in Themen des Berliner Landeshaushalts einmischten oder die Landesverfassung ändern wollten, so sind diese nun explizit zugelassen. Direkte Demokratie kann allerdings nicht da eingreifen, wo es um das Landeshaushaltsgesetz geht, um Gebühren und Abgaben, um Tarife der öffentlichen Unternehmen, um Versorgungsbezüge oder um Personalentscheidungen.
Sind also 170.000 Unterschriften gesammelt, kann anschließend das Abgeordnetenhaus darüber befinden, ob es des Volkes Willen umsetzen möchte. Will es das nicht, so kommt es zum Volksentscheid. Er hat Erfolg, wenn sich zusätzlich zur Mehrheit der Abstimmenden mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten für ihn aussprechen.
Das Bündnis für Direkte Demokratie, ein Zusammenschluss von einem guten Dutzend Berliner Initiativen und Vereinen, hat diese Volksabstimmung mit auf den Weg gebracht. Wir konnten nicht alle unsere Forderungen durchsetzen, aber mit der Reform werden die Berlinerinnen und Berliner weit mehr Mitspracherechte bekommen, als sie jetzt haben.
Infozeitung zur Volksabstimmung:
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