Seit der Verfassungsänderung von 2006 und der Einführung der freien Unterschriftensammlung im Jahr 2008 erfreuen sich die direktdemokratischen Verfahren auf Landesebene reger Nutzung. Die nun gesammelten Erfahrungen zeigen aber auch den Reformbedarf der Volksgesetzgebung an.
Am 26. Oktober 2006 ist die Verfassungsänderung zu Volksbegehren und Volksinitiativen in Kraft getreten. Somit werden erfolgreiche Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide wahrscheinlicher. Am 14. Februar 2008 wurde auch das Volksabstimmungsgesetz entsprechend geändert. Nun ist auch die freie Sammlung von Unterschriften auf der Straße bei Volksbegehren möglich. Mehr Demokratie hilft bei der Durchführung von Begehren in Form von Beratung und eines Leitfadens.
Wie sehen Ihre bisherigen Beteiligungsrechte auf der Berliner Landesebene aus? Hier finden Sie eine Kurzübersicht über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid im Land Berlin!
Die rechtliche Grundlage der Volksgesetzgebung liefern die Verfassung von Berlin (VvB), das Volksabstimmungsgesetz sowie die Abstimmungsordnung. Hier finden Sie die Originaltexte.
Nach der Reformierung der Volksgesetzgebung gab es mit Tempelhof den ersten Berliner Volksentscheid. Hier finden Sie eine Übersicht über abgeschlossene und aktuellen Verfahren.
Lesen Sie auch unseren 2. Berliner Demokratiebericht. Dort werden die Instrumente direkter Demokratie auf Landes- und Bezriksebene einer kritischen Analyse unterzogen.

Im Dezember 2005 rief Mehr Demokratie gemeinsam mit anderen Initiativen und Vereinen das Bündnis für Direkte Demokratie ins Leben, das sich für faire Volksbegehren und Volksentscheide einsetzte. Die Reform der Volksgesetzgebung ist zwar ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, welcher dem Bündnis für Direkte Demokratie jedoch nicht weit genug ging. Der eigene Reformvorschlag und weitere Informationen zur Kampagne finden Sie in unserem Kampagnenarchiv.
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