Brandenburg - Bürgerbegehren und Bürgerentscheide

Mit Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden können die Menschen sich verbindlich in die Kommunalpolitik einmischen und eine Entscheidung, die ansonsten der Gemeindevertretung oder dem Kreistag vorbehalten ist, an sich ziehen.

Das  Verfahren ist zweistufig geregelt: Im Rahmen eines Bürgerbegehrens muss eine bestimmte Mindestanzahl von Unterschriften zusammenkommen, so dass ein Bürgerentscheid zu einem kommunalpolitischen Thema eingeleitet wird.

Die Regelungen sind in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Mit der Einführung der Kommunalverfassung im Jahr 2008 hat es leichte Verbesserungen im Bereich der Bürgerbeteiligung gegeben. In Brandenburg müssen die Bürgerinnen und Bürger aber immer noch vergleichsweise hohe Hürden überwinden. So belegt Brandenburg in unserem Länder-Ranking den elften Platz.

Damit sich auch in den Brandenburgischen Kommunen eine direktdemokratische Kultur herausbilden kann, braucht es eine grundlegende Reform. Mit unserem Aufruf Mehr Demokratie in Brandenburgs Kommunen fordern wir den Landtag auf, für bürgerfreundliche Regelungen zu sorgen.

Darüber hinaus finden Sie auf diesen Seiten die geltenden Verfahrensregelungen und die wichtigsten Gesetzesgrundlagen.

Volksentscheids-Ranking 2010

Wir haben die Regelungen für kommunale Bürgerentscheide und landesweite Volksentscheide miteinander verglichen. (PDF)