Berlin - Übersicht Volksbegehren/Volksinitiativen

Laufende Verfahren: 5

Abgeschlossene Verfahren: 17

Die Volksbegehren zur Neuwahl des Abgeordnetenhauses sind in dieser Auflistung nicht enthalten sondern gesondert aufgeführt. Klicken Sie hier!

 

Laufende Verfahren

5. Volksbegehrensantrag zu Grundschulhorten

Ziel:

Verbesserung des Betreuungsangebots an Schulhorten

Träger:

Landeselternausschuss Kita (LEAK)

Verlauf:

Die Volksinitiative setzt sich dafür ein, dass Schulhorten mehr Mittel für die nachmittägliche Betreuung zukommen. Sie will erreichen, dass der Betreuungsschlüssel auf 1:16 gesenkt wird. Jedes Kind soll einen Rechtsanspruch auf einen Hortplatz haben und am subventionierten Mittagessen teilnehmen können. Behinderte Kinder sollen durch bessere Betreuungsmöglichkeiten besser integriert werden. Zudem fordert die Initiative, dass Lehrer und Erzieher öfter gemeinsam an Fortbildungen teilnehmen.

Die Initiative startete am 31. Mai 2010 und möchte bis November 2010 20 000 Unterschriften sammeln. Die Träger der Initiative hatten 2008 – 2009 bereits das erfolgreiche Kita–Volksbegehren initiiert, welches auch zu dem Gerichtsurteil führte, dass Volksbegehren in den Finanzhaushalt eingreifen dürfen.

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4. Volksinitiative „Schule in Freiheit“

4. Volksinitiative „Schule in Freiheit“

Ziel:

Mehr Vielfalt und gleichberechtigte Finanzierung im Berliner Bildungssystem

Träger:

OMNIBUS für Direkte Demokratie in Deutschland

Verlauf:

Die Initiative setzt sich für pädagogisch freie Schulen ein. Dahinter steht der Gedanke, dass Schulen Inhalte und Qualitätsmaßstäbe ihrer Arbeit stärker selbst bestimmen können. Zudem lautet eine wichtige Forderung der Initiative, dass Schulen in staatlicher und freier Trägerschaft gleichberechtigt finanziert werden sollen und organisatorisch selbstständig arbeiten können. Die Unterschriftensammlung begann am 18. Mai 2010. Bis zum November dieses Jahres wollen die Träger 20.000 Unterschriften sammeln, damit sich das Abgeordnetenhaus mit einer Reform des Berliner Schulwesens befasst.

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3. Volksbegehrensantrag "Anspruch auf freien Zugang zu Bildungseinrichtungen"

Ziel:

Freier Zugang zu Bildungseinrichtungen

Träger:

Volksgesetzgebung e.V.

Verlauf:

Die Initiative setzt sich für den freien Zugang zu Bildungseinrichtungen ohne Numerus Clausus ein. Voraussetzung soll sein, dass die Bewerber ihren Erstwohnsitz mindestens seit drei Jahren in Berlin haben. Darüber hinaus soll ein Bußgeld für Amtsträger verhängt werden, wenn diese vorsätzlich oder fahrlässig einen Anderen in seinen Bemühungen um Fort- und Weiterbildung behindert. Außerdem sollen diese Regelungen nur durch einen Volksentscheid oder durch eine 2/3-Mehrheit im Abgeordnetenhaus geändert werden können. Die Unterschriftensammlung begann am 24. Juli 2009. Nach eigenen Angaben hatte die Initiative bis Ende Januar bereits 18.500 Unterschriften gesammelt. Die Unterschriftensammlung wurde eingestellt. Es soll aber noch 2010 ein neure Anlauf gestartet werden.

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2. Volksbegehrensantrag für das Weltkulturerbe Tempelhof und mehr Transparenz in der Politik

2. Volksbegehrensantrag für das Weltkulturerbe Tempelhof und mehr Transparenz in der Politik

Ziel:

Erhalt des Flughafens als Denkmal/Informationsfreiheit öffentliche Unternehmen und Mitglieder des Senats betreffend

Träger:

Aktionsbündnis be-4-tempelhof.de

Verlauf:

Mit diesem Antrag auf Volksbegehren wird ein zweiter Versuch unternommen, die Schließung des Flughafens zu verhindern. Am 30.10.2008 startete das Bündnis mit der Unterschriftensammlung. Das Volksbegehren umfasst verschiedenste Forderungen. Gebäude und das gesamte Gelände sollen als Denkmal erhalten bleiben. Das Land Berlin soll sich bei der UNESCO für eine Ernennung des Flughafens Tempelhof zum Weltkulturerbe einsetzen. Der Flughafen soll weiterhin als Regierungs-, Rettungs- und Ausweichflughafen genutzt werden. Darüber hinaus wird gefordert, kostenfreien Einblick in die Akten von Behörden und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung nehmen zu können, Nebentätigkeiten von Senatsmitgliedern zu untersagen und die Nebeneinkünfte von Senatsmitgliedern und des Abgeordnetenhauspräsidenten offen zu legen. Abschließend wird gefordert, Senatsmitglieder für von ihnen verursachte Schäden haften zu lassen. Die Regelungen zur Managerhaftung bei Kapitalgesellschaften sollen analoge Anwendung finden.

Am 29. April 2009 reichte 24.946 Unterschriften ein, von denen 21.414 für gültig erkannt wurden. Teile des Volksbegehrens wurden vom Senat für unzulässig erklärt. Für zulässig befunden wurden die Regelungen zum Denkmalschutz und zur Anmeldung des Flughafens als Weltkulturerbe. Unzulässig ist die Forderung, den Flugbetrieb für besondere Fällen wieder herzustellen, da laut Senat Volksbegehren gemäß Berliner Verfassung innerhalb einer Wahlperiode nur einmal zu einem Thema erlaubt sind. Die Forderung würde sich in den Forderungen des ersten Tempelhof-Begehrens wiederfinden. Teilweise für unzulässig erklärt wurden die Regelungen zur Erhöhung der Transparenz, weil das Land Berlin nicht für alle angestrebten Regelungen die Gesetzgebungskompetenz hat und sie zum Teil rechtsstaatswidrig sind. Die Initiative reichte Beschwerde beim Landesverfassungsgericht gegen die unzulässigen Teile ein.

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1. Volksbegehrensantrag "Schluss mit Geheimverträgen - Wir Berliner wollen unser Wasser zurück"

Ziel:

Einführung einer allgemeinen Veröffentlichungspflicht aller Verträge im Bereich der Berliner Wasserwirtschaft

Träger:

Berliner Wassertisch

Aktuell:

Mitte Juni 2007 ist zusammen mit dem Hochschul- und Sparkassen- Volksbegehren ein Dreierpaket an den Start gegangen. Träger dieses Dreierpakets war das Berliner Bündnis gegen Privatisierung.

Das Volksbegehren fordert eine Novellierung des informationsfreiheitsgesetzes. Inhaltlich geht es darum, die Verträge der Teilprivatisierung im Bereich der Wasserwirtschaft offen zu legen. Langfristiges Ziel dieser Offenlegung ist es, rechtliche Voraussetzungen für eine Aufhebung der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe zu schaffen.

Bis Anfang Dezember waren 19.000 Unterschriften zusammen gekommen. Daraufhin hatte die Initiative ihre Sammlung auf den 31. Januar 2008 verlängert. Am 1.2.2008 übergab sie 38.600 Unterschriften dem Landeswahlleiter.

Obwohl das Unterschriftenquorum zur Beantragung des Volksbegehrens mit 36.000 gültigen Unterschriften erreicht wurde, erklärte der Senat das Volksbegehren aus rechtlichen Gründen für unzulässig, da es gegen höherrangiges Recht verstoße. Es wurde angemahnt, dass der Gesetzentwurf auch die Offenlegung bereits bestehender Verträge fordere. Die Initiative reichte Beschwerde beim Berliner Verfassungsgericht ein.

Das Volksbegehren wurde am 6. Oktober vom Landesverfassungsgericht für zulässig erklärt mit der Begründnung, dass der Senat nach der Verfassungsänderung von 2006 nicht mehr im Vorfeld eines Volksbegehrens zu prüfen hat, ob ein Volksbegehren gegen höherrangiges Recht verstoße.

Danach hatte das Abgeordnetenhaus vier Monate Zeit, um zu den nun gültigen Vorschlägen der Initiative Stellung zu nehmen. Er entschied sich im Sinne des Senats dafür, die Volksinitiative zu ignorieren. Zwischen Juli und Oktober 2010 geht das Volksbegehren in die zweite Stufe. Gesammelt werden müssen 170 000 gültige Unterschriften. Gelingt dies, so kann ein Volksentscheid zur Offenlegung der Geheimverträge stattfinden.

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Abgeschlossene Verfahren

17. Volksbegehrensantrag Mehr Demokratie beim Wählen

17. Volksbegehrensantrag Mehr Demokratie beim Wählen

Ziel:

Änderung des Berliner Wahlrechts

Träger:

Bündnis "Mehr Demokratie beim Wählen"

Verlauf:

Am 3. April 2008 begann das Bündnis mit der Unterschriftensammlung zur Beantragung des Volksbegehrens. Ziel ist es, das Landeswahlgesetz zu ändern. Das Bündnis fordert die Einführung von 5 Parteistimmen, veränderbaren Parteilisten, Mehrmandatswahlkreisen und einer Ersatzstimme. Getragen wird das Volksbegehren von über 40 Organisationen und Initiativen. Darunter sind unter anderem der Berliner Mieterverein, der Türkische Bund, die Humanistische Union, Mehr Demokratie e.V. und viele mehr. Am 14. August 2008 reichte die Initiative 24.021 Unterschriften zur Beantragung des Volksbegehrens ein. Insgesamt 21.040 Unterschriften wurden für gültig erklärt. Rechtlich wurde vom Senat jedoch nur ein Teil des Volksbegehrens anerkannt. Die Ersatzstimme, die Mehrmandatswahlkreise sowie die Regelungen zur Wahlkampfkostenerstattung wurden für unzulässig erklärt. Am 21. November reichte das Bündnis Einspruch gegen die unzulässigen Teile beim Landesverfassungsgericht ein. Aufgrund der unzulässigen Vorprüfung hob der Senat am 15. Dezember seine Unzulässigkeitsentscheidung auf. Das Bündnis ging nicht in das Volksbegehren, da durch die Unzulässigkeitsentscheidung des Senats der Zeitplan nicht mehr aufrecht zu erhalten war.

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16. Volksbegehren für mehr Betreuungspersonal in Kindertagesstätten (2008/09)

16. Volksbegehren für mehr Betreuungspersonal in Kindertagesstätten (2008/09)

Ziel:

Herstellung eines Rechtsanspruchs auf sieben Stunden Betreuung für alle Kinder ab drei Jahren

Träger:

Berliner Landeselternausschuss Kindertagesstätten

Ergebnis:

Erfolgreich - vom Abgeordnetenhaus übernommen

Verlauf:

Mitte März 2008 startete die Initiative mit der Unterschriftensammlung. Das Volksbegehren zielt auf die Änderung des Berliner Kita-Gesetzes. Im Kern sieht der Entwurf einen Rechtsanspruch auf sieben Stunden Betreuung für alle Kinder ab drei Jahren und die Einstellung zusätzlicher pädagogischer Fachkräfte vor. Außerdem sollen für alle Erzieherinnen und Erzieher mindestens drei Tage Fort- und Weiterbildung im Jahr sowie fünf Stunden Vor- und Nachbereitungszeit je Woche festgeschrieben werden. Am 28.7.2008 reichte die Initiative knapp 66.200 Unterschriften zur Beantragung des Volksbegehrens ein. Am 26.08.2008 wurde der Antrag für unzulässig erklärt mit der Begründung, er würde in das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses eingreifen, da die vom Senat ermittelten Kosten der Umsetzung des Volksbegehrens die "Erheblichkeitsschwelle" überschreiten würde. Während die Initiative von 95,9 Mio Euro ausging, was ungefähr 0,5 Prozent des Berliner Haushalts ausmachen würde, rechnet der Senat mit 212 Mio Euro. Die Initiative reichte am 25.9.2008 Einspruch gegen die Senatsentscheidung beim Landesverfassungsgericht ein.

Das Kita-Volksbegehren wurde am 6. Oktober vom Landesverfassungsgericht für zulässig erklärt mit der Begründung, dass ausgabenwirksame Volksbegehren nach der geänderten Verfassung von 2006 nur dann unzulässig sind, wenn sie das Haushaltsgesetz und den in ihm festgestellten Haushaltsplan des laufenden Jahres zum Gegenstand haben. Der Haushaltsvorbehalt gilt nicht für Gesetze, die sich lediglich auf den zukünftigen Haushalt auswirken. Entgegen der Auffassung von Senat und Abgeordnetenhaus besteht keine „Erheblichkeitsschwelle“, die darüber Aussage trifft, in welcher Höhe eine Volksbegehren in den Haushalt eingreifen darf.

Am 27. Oktober entschied der Senat, das Anliegen in seinen wesentlichen Bestandteilen zu übernehmen. Ein Volksbegehren hat sich damit erübrigt.

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15. Volksbegehren gegen Rauchverbot und für Wahlfreiheit von Wirten und Gästen (2007-2009)

15. Volksbegehren gegen Rauchverbot und für Wahlfreiheit von Wirten und Gästen (2007-2009)

Ziel:

Wiederherstellung der Wahlfreiheit zwischen Nichtraucher- und Raucherlokalen

Träger:

Initiative für Genuss Berlin

Ergebnis:

Nicht ausreichend Unterschriften

Verlauf:

Die Initiative hat am 11. November 2007 begonnen, Unterschriften zu sammeln. Das Volksbegehren richtet sich gegen das am 8.11. 2007 beschlossene Nichtraucherschutzgesetz. Ihr geht es darum, die Wahlfreiheit, ob in einem Lokal geraucht werden darf, bei den Betreibern zu belassen. Die Initiative plädiert allerdings für eine Kennzeichnungspflicht. Am 30.4.2008 reichte die Initiative 26.000 Unterschriften ein. Am 27. Mai erklärte der Senat das Volksbegehren für zulässig. 23.252 Unterschriften wurden für gültig erklärt.

Am 26. Januar 2009 startete die Initiative mit der Sammlung der Unterschriften für die zweite Stufe des Volksbegehrens. Unterschriften zusammen gekommen. Am 24. Mai endete die Unterschriftenfrist. Mit deutlich unter 100.000 Unterschriften erreichte die Initiative nicht das erforderliche Unterschriftenquorum.

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14. Volksinitiative Mehr Demokratie beim Wählen (2008)

14. Volksinitiative Mehr Demokratie beim Wählen (2008)

Ziel:

Änderung des Berliner Wahlrechts

Träger:

Bündnis Mehr Demokratie beim Wählen

Ergebnis:

Nicht ausreichend Unterschriften - als Petition eingereicht

Verlauf:

Am 3. April 2008 hat das Bündnis mit der Unterschriftensammlung begonnen. Ziel ist es, das Landeswahlgesetz zu ändern. Das Bündnis fordert die Absenkung der Sperrklauseln, eine Wahlaltersenkung auf 16 Jahre und die Einführung eines Ausländerwahlrechts. Getragen wird die Volksinitiative von über 40 Organisationen und Initiativen. Darunter sind unter anderem der Bund der Steuerzahler, der Berliner Mieterverein, der Türkische Bund, die Humanistische Union, Mehr Demokratie e.V. und viele mehr. Nach Ablauf der Frist sind 10.000 Unterschriften zusammen gekommen. Die Forderungen wurden als Petition dem Abgeordnetenhaus übergeben, am 6. Mai 2009 im Rechtsausschuss diskutiert und mehrheitlich abgelehnt.

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13. Volksentscheid Pro Reli (2007-2009)

13. Volksentscheid Pro Reli (2007-2009)

Ziel:

Gleichstellung des Religionsunterrichts mit dem Ethikunterricht an Berliner Schulen

Träger:

Pro Reli e.V.

Ergebnis:

Volksentscheid nicht im Sinne des Begehrens - Quorum verfehlt

Verlauf:

An Berliner Schulen gibt es das Ethikpflichtfach seit Schuljahresbeginn 2006 in den siebten Klassen. Die Schüler können es nicht zu Gunsten des freiwilligen Religionsunterrichts abwählen. Der überkonfessionelle Verein "Pro Reli" strebt ein Volksbegehren zur Aufwertung des Religionsunterrichts in Berlin an. Das Fach solle eine gleichberechtigte Wahlalternative zum neuen Ethikunterricht werden. Am 1. Juni 2007 hat die Initiative mit der Unterschriftensammlung zur Beantragung des Volksbegehrens begonnen und reichte am 29. November 37.389 Unterschriften ein. 34.472 Unterschriften wurden für gültig befunden. Das Abgeordnetenhaus lehnte den Vorschlag ab. Am 22. September hat die Initiative mit der Sammlung der Unterschriften für das Volksbegehren begonnen. Die Frist endete am 20. Januar 2009. Insgesamt 265.823 gültige Unterschriften kamen zusammen. Beim Volksentscheid am 26.4. 2009 stimmte eine Mehrheit von 51,3 Prozent gegen den Vorschlag der Initiative. Auch das Zustimmungsquorum wurde mit 14,2 Prozent JA-Stimmen nicht erreicht. Die Beteiligung lag insgesamt bei 29,2 Prozent.

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12. Volksbegehrensantrag Historische Mitte Berlin (2007/08)

Ziel:

Gegen die Zerstörung Historischer Bausubstanz in Berlin Mitte

Träger:

Gesellschaft Historisches Berlin

Ergebnis:

Unterschriftensammlung eingestellt

Verlauf:

Am 3. Dezember 2007 hat die Initiative mit der Sammlung der erforderlichen 20.000 Unterschriften zur Beantragung des Volksbegehrens begonnen. Der Senat wird aufgefordert, die Bausubstanz der Museumsinsel möglichst originalgetreu zu erhalten. Außerdem soll der Senat eine Gestaltungssatzung für Berlins Historische Mitte erlassen und einen "Beirat Historische Mitte" berufen. Das Volksbegehren wurde Mitte Juni gestoppt, weil die entsprechenden Anträge im Abgeordnetenhaus eingebracht wurden.

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11. Volksbegehrensantrag "Für offene und demokratische Hochschulen" (2007)

Ziel:

Verhinderung der Einführung von Studiengebühren und Studienkonten / freier Zugang zum Masterstudium / Sicherung der studentischen Mitbestimmung

Träger:

Studentisches Bündnis für Solidarität und freie Bildung

Ergebnis:

Nicht ausreichend Unterschriften

Verlauf:

Mitte Juni 2007 ist zusammen mit dem Wasser- und Sparkassen- Volksbegehren ein Dreierpaket an den Start gegangen. Träger dieses Dreierpakets ist das Berliner Bündnis gegen Privatisierung. Teil des Dreierpaketes ist das Volksbegehren zu den Berliner Hochschulen. Ziel ist die Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes. Zum einen soll der Verzicht auf Bildungsgutscheine und Studienkonten festgeschrieben werden. Die Initiative fordert des weiteren die Festschreibung der viertelparitätischen Besetzung der Hochschulgremien, um die studentische Mitbestimmung zu sichern. Drittens soll als alleiniges Zugangskriterium für Masterstudiengänge der berufsqualifizierende Abschluss eines Hochschulstudiums gelten. Entsprechende Studienplätze für Bachelor-Absolventen sollen eingerichtet werden. Innerhalb der 6-monatigen Frist konnten die erforderlichen 20.000 Unterschriften nicht gesammelt werden.

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10. Volksbegehrensantrag "Was wir wollen - Eine Berliner Sparkasse: regional - sozial - transparent - demokratisch" (2007)

Ziel:

Verankerung eines verbindlichen Rechts auf ein Girokonto für jeden Menschen / Rechtsanspruch auf ein gebührenfreies Girokonto für von Armut Betroffene

Träger:

Initiative Berliner Bankenskandal

Ergebnis:

Unterschriftensammlung eingestellt

Verlauf:

Mitte Juni 2007 ist zusammen mit dem Hochschul- und Wasser- Volksbegehren ein Dreierpaket an den Start gegangen. Träger dieses Dreierpakets ist das Berliner Bündnis gegen Privatisierung. Mit der Novellierung des Sparkassengesetzes soll eine soziale und öffentliche Ausrichtung der Berliner Sparkasse gewährleistet werden. Neben einem gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto soll denen, deren Einkommen unter 50% des Berliner Durchschnittseinkommens liegt, ein kostenfreies Girokonto ermöglicht werden. Des weiteren soll das Regionalprinzip, also die Beschränkung der Geschäftstätigkeit auf das Land Berlin, gestärkt werden, sowie ein Verwaltungsrat mit weitgehenden Kontroll- und Mitbestimmungsrechten im Sparkassengesetz verankert werden. Weiteres Ziel ist die Beibehaltung der gemeinwohlorientierten Ausrichtung der Berliner Sparkasse, indem eine finanzielle Unterstützung des Verbraucherschutzes und der Schuldnerberatung festgeschrieben werden soll. Mitte November kündigte die Initiative allerdings an, das Volksbegehren mangels Unterstützung auslaufen zu lassen.

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9. Volksbegehrensantrag Museumsinsel (2007)

Ziel:

Neubebauung auf der Museumsinsel nur unter Beachtung historischer Bausubstanz

Träger:

Initiative "Rettet die Museumsinsel"

Ergebnis

Unterschriftensammlung eingestellt

Verlauf:

Mit der Unterstützung von Prominenten wie Günther Jauch und Lea Rosh wehrte sich die Inititiative "Rettet die Museumsinsel" gegen einen Neubebauung der Museumsinsel. Die Befürchtung war, dass sich die vom Stararchitekten Chipperfield entworfene und vom Bund mit 73 Millionen Euro geförderte James-Simon-Galerie nicht in das Weltkulturerbe einfüge. Der Senat wurde aufgefordert, auf die Stiftung Preußischer Kulturbesitz einzuwirken, einen Neubau erst nach Abschluss aller Sanierungsmaßnahmen und unter der Beachtung historischer Bausubstanz zu errichten.

Aufgrund eines neuen Entwurfs des Architekten, mit dem er den Vorstellungen der Initiative entgegenkommt, wurde die Unterschriftensammlung eingestellt. Eigenen Angaben zufolge sammelte die Initiative bis Anfang März 6.000 Unterschriften.

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8. Volksentscheid Flughafen Tempelhof (2006-2008)

8. Volksentscheid Flughafen Tempelhof (2006-2008)

Ziel:

Für Erhalt des Flughafens Tempelhof

Träger:

Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof e.V. (ICAT)

Ergebnis:

Volksentscheid im Sinne der Initiative - Quorum verfehlt

Verlauf:

Die ICAT setzt sich für den Erhalt des Flughafens Tempelhof als internationaler City-Airport ein. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Initiative am 29. November 2006 ein Volksbegehren gestartet. Ziel ist, die Berliner Landesregierung bzw. das Landesparlament auf demokratischem Wege zu einer endgültigen Aufhebung des Schließungsverfahrens zu bewegen. Nach eigenen Angaben wurden am 30. März 32.000 Unterschriften eingereicht, von denen 29.878 Unterschriften nach Überprüfung formell anerkannt wurden. Ein Teil des Volksbegehrens wurde von der Senatsverwaltung daraufhin am 8. Mai für zulässig erklärt. Demnach kann mittels eines Volksentscheids nur ein Appell an den Senat gerichtet werden, die Schließung aufzuheben. Dieser hat jedoch schon signalisiert, dass ein Widerruf des Entzugs der Betriebserlaubnis zum 31. Oktober 2008 nicht in Frage kommt. Die Aufhebung der Planfeststellung ist bereits beschlossen. Am 15. Oktober wurde mit der Unterschriftensammlung für das Volksbegehren begonnen. Die Eintragungsfrist endete am 14. Februar. Insgesamt trugen sich 204.907 Berliner Wahlberechtigte auf dem Amt ein.

Beim Volksentscheid am 27.4.2008 sprachen sich 60,2 Prozent der Abstimmenden für die Offenhaltung des Flughafens aus. Allerdings scheiterte das Volksbegehren am 25-Prozent-Zustimmungsquorum. Nur 21,7 Prozent der Abstimmungsberechtigten stimmten für die Initiative. Die Abstimmungsbeteiligung lag insgesamt 36,1 Prozent.

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7. Volksbegehrensantrag "Sicherstellung von Kita -, Schul- und Hochschulstudienplätzen" (2003)

Ziel:

Keine Kürzungen im Bildungsbereich, keine Studiengebühren, Garantie von 135.000 Studienplätzen

Träger:

Studenten (TUB)

Ergebnis:

Unterschriftensammlung eingestellt aufgrund mangelnder Unterstützung

Verlauf:

Die Initiative der Berliner Studenten startete im Dezember 2003. Allerdings wurde die Sammlung aufgrund mangelnder Beteiligung eingestellt. Das Begehren scheiterte, weil nur 4000 Unterschriften gesammelt werden konnten, bereits auf der ersten Stufe des Volksbegehrens.

 

6. Volksbegehrensantrag "Schluss mit den Kürzungen im Kita-Bereich" (2003/04)

Ziel:

Keine Erhöhung der Kita-Gebühren und Beseitigung des Personalnotstandes durch Neueinstellungen

Träger:

Spandauer Eltern

Ergebnis:

Nicht ausreichend Unterschriften

Verlauf:

Die Initiatoren wollten nicht nur die Sparmaßnahmen im Kita-Bereich zurücknehmen lassen, sondern auch die Einführung eines kostenlosen Kita-Jahres vor der Schule. Im Zeitraum vom 10. Dezember 2003 bis zum 11. Mai 2004 konnte die Initiative laut eigenen Angaben 26.000 Stimmen sammeln. Die Senatsverwaltung zählte nur 21.500, von denen lediglich 16.600 für gültig erklärt wurden. Damit scheiterte das Volksbegehren an der erforderlichen Unterstützung.

 

5. Volksbegehrensantrag "Schluss mit dem Berliner Bankenskandal" (2003-2005)

Ziel:

Rücknahme der Risikobürgschaft des Landes Berlin für die Berliner Bankgesellschaft und die Auflösung der Bankgesellschaft

Träger:

"Initiative Berliner Bankenskandal"

Ergebnis:

Vom Senat für unzulässig erklärt - Einspruch vom Landesverfassungsgericht abgelehnt

Verlauf:

Die Unterschriftensammlung für den Antrag auf Volksbegehren startete am 4. Juli 2003. Innerhalb von 6 Monaten waren 25.000 Unterschriften notwendig. Dem Antrag lag ein Gesetzentwurf zugrunde, nach dem zum einen das „Risikoabschirmungsgesetz“ aufgehoben werden sollte und zum anderen Grundsätze für die Auflösung der Bankgesellschaft Berlin AG. Das Land und der Steuerzahler sollten auf diesem Wege von der Verantwortung für die Verbindlichkeiten der Bankgesellschaft entlastet werden.

Am 2. Januar 2004 reichte die Initiative den Antrag zusammen mit 37.000 Unterschriften bei der Senatsverwaltung für Inneres ein. Der Berliner Senat erklärte das Volksbegehren am 2. Februar 2004 für unzulässig, weil es in den Landeshaushalt eingreife. Die Initiatoren leiteten am 5. März 2004 beim Landesverfassungsgericht eine Klage gegen den Senatsbeschluss ein. Am 22. November 2005 schloss sich das Landesverfassungsgericht der Auffassung des Berliner Senats an und erklärte das Volksbegehren für unzulässig.

Info:

www.berliner-bankenskandal.de

 

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4. Volksbegehren "Schluss mit der Rechtschreibreform" (1998/99)

Ziel:

Stopp der Rechtsschreibreform in Berlin

Träger:

Berliner Verein für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege e. V. (BVR) und drei weitere Bürgerinitiativen

Ergebnis:

Nicht ausreichend Unterschriften

Verlauf:

Schon 1997 kam es zu einer Petition an das Abgeordnetenhaus gegen die Rechtschreibreform. Die Initiatoren kamen allerdings zu der Einsicht, dass eine Petition das Abgeordnetenhaus kaum zur Aufgabe seiner Haltung bringen würde. Mit der Unterschriftensammlung für das Volksbegehren wurde am 21. September 1998 begonnen. Am 3. März 1999 wurden über 33.738 Unterschriften eingereicht und einen Monat später wurde der Antrag für zulässig erklärt. Die Eintragungsfrist wurde vom 10. Mai bis zum 9. Juli 1999 angesetzt. Am Ende scheiterte das Begehren am 10%-Quorum. Es konnten nur 106.080 gültige von 241.536 erforderlichen Stimmen gesammelt werden.

 

3. Volksbegehrensantrag "Mehr Demokratie in Berlin" (1999)

Ziel:
Reform der direkten Demokratie

Träger:
Mehr Demokratie und 26 weitere Gruppen

Ergebnis:

Vom Senat für unzulässig erklärt - Einspruch vom Landesverfassungsgericht abgelehnt

Verlauf:
Anfang Februar 1999 kam es zur Einreichung des Antrags zur Zulassung. Den Antrag hatten mit ihrer Unterschrift 33.732 Bürger unterstützt. Die Initiative verlief parallel zu einer ähnlichen Initiative in Brandenburg. Da es in Berlin nicht möglich war, die Verfassung mit direktdemokratischen Mitteln zu ändern, wollte die Initiative darauf einwirken, dass der Senat per Gesetz dazu verpflichtet ist, in einer periodisch zu wiederholenden Anzeigenkampagne für eine Änderung der Landesverfassung zu werben – um so das Abgeordnetenhaus unter Druck zu setzen. Trotz der zahlreichen Unterstützung wurde der Antrag am 2. März 1999 für unzulässig erklärt. Daraufhin erhoben die Initiatoren Einspruch beim Landesverfassungsgericht. In der Folge kam es am 29. April zur Debatte über den Antrag im Abgeordnetenhaus, der eine mündliche Verhandlung am 26. Mai folgte. Dennoch bedeutete der 2. Juni 1999 das Ende der Initiative. Der Antrag wurde für unzulässig erklärt.

 

2. Volksbegehrensantrag "Längere Öffnungszeiten für Schankvorgärten" (1999)

Ziel:

Verlängerung der Öffnungszeiten für Schankvorgärten in Berlin von Montag bis Donnerstag um eine (bis 23 Uhr) und am Wochenende um zwei Stunden (bis 24 Uhr).

Initiator:

Hotel- und Gaststätteninnung

Ergebnis:

Erfolgreich - vom Senat übernommen

Verlauf:

Bis zum Juli 1999 sammelten die Initiatoren 40.000 Unterschriften. Da der Senat daraufhin einlenkte, wurde die Sammlung eingestellt.

 

1. Volksinitiative "Bürger/innen gegen den Transrapid (1998/99)

Ziel:

Verhinderung der Transrapidstrecke Berlin-Hamburg

Träger:

BUND und 30 weitere Gruppen (u. a. Bürgerinitiativen, Umweltverbände, Bündnis 90/Die grünen, PDS, Teile der SPD)

Ergebnis:

Volksinitiative im Abgeordnetenhaus abgelehnt

Verlauf:

Nach dem Scheitern der inhaltlich gleichen Volksinitiative in Brandenburg wurden die Unterschriften im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September 1998 gesammelt. Am 14. Oktober konnten die Initiatoren 122.910 Unterschriften einreichen. Die Anhörung zur Transrapid-Initiative fand dann am 13. Januar des folgenden Jahres statt. Während der Anhörung konnten nur der Sachverständige der künftigen Betreiber und der IHK dem Projekt etwas Gutes abgewinnen. Im Plenum des Abgeordnetenhauses am 25. Februar 1999 wurde die Volksinitiative gegen den Transrapid dann mit 100 zu 79 Stimmen bei vier Enthaltungen abgelehnt.

 



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