Brandenburg

Volksbegehren und Volksentscheid

 

Ihre Beteiligungsrechte

In Brandenburg ist die Volksgesetzgebung dreistufig ausgestaltet: Das Verfahren wird mit der Volksinitiative eingeleitet und kann auf Verlangen der Vertreter der Initiative über das Volksbegehren bis zum Volksentscheid fortgeführt werden. Hier erfahren Sie alles wichtige zu den Bedingungen von Volksbegehren und Volksentscheiden.

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Gesetze

Die rechtliche Grundlage für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide liefert die Verfassung von Brandenburg.

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Übersicht Volksbegehren

Bisher gab es kein einziges erfolgreiches Volksbegehren in Brandenburg. Aber Versuche gab es viele. Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Volksbegehren bzw. Volksinitiativen.

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Reform

Bisher war kein einziges Volksbegehren in Brandenburg erfolgreich. Schuld daran ist vor allem die fehlende Möglichkeit, für ein Volksbegehren auch auf der Straße unterschreiben zu können. Diese und andere Hürden sprechen für eine grundlegende Reform der Volksgesetzgebung in Brandenburg.

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Für Volksentscheide

Für Volksentscheide

Hermann Graf Pückler

"Die Hürde, dass Unterschriften bei Volksbegehren allein in Amtsräumen zu leisten sind, ist zu hoch. Es muss eine Unterschriftensammlung auch außerhalb von Amtsräumen genügen."

 



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