Berlin - Referenden

Im Gegensatz zu einem von Bürgerinnen und Bürgern initiierten Volksbegehren ist ein Referendum eine Volksabstimmung zu einer vom Parlament oder Regierung erarbeiteten Vorlage. Diese sind zu unterscheiden von einer unverbindlichen Befragungen, wie sie zur Zeit vor dem Hintergrund der Olympia-Bewerbung diskutiert wird.

In Berlin hätte beispielsweise der Kostenexplosion beim Flughafen BER mit einem Finanzreferendum begegnet werden können. Auch wäre wohlmöglich der 650 Mio. Euro teure Rückkauf des RWE-Anteils der Wasserbetriebe gar nicht nötig gewesen, hätten 1999 die Berlinerinnen und Berliner über die Pläne zur Teilprivatisierung der Betriebe selbst entscheiden können. Das Referendum ist somit ein wichtiges Instrument, um parlamentarische Entscheidungen der Kontrolle durch die Bürgerinnen und Bürger zu unterziehen.

Denkbar sind zwei Arten von Referenden: Das obligatorische Referenden findet bei bestimmten Themen zwingend statt, während ein fakultatives Referendum erst durch die Sammlung von Unterschriften ausgelöst wird. Referenden können zu verschiedenen Themen abgehalten werden. Es sollte obligatorische Referenden bei Verfassungsänderungen, bei kostspieligen Großbauprojekten oder Rekommunalisierungen sowie bei Privatisierungen von Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge geben. Des Weiteren sollte es den Bürgerinnen und Bürgern möglich sein, durch Unterschriftensammlungen jede im Parlamet beschlossene Gesetzesvorlage per Referendum zu bestätigen bzw. ablehnen.

In Berlin ist die Gesetzeslage zu Referenden dürftig. So ist auf Landesebene ein Referendum dann vorgesehen, wenn die Regelungen der direkten Demokratie in der Verfassung geändert werden. Auf Bezirksebene kann eine Zweidrittelmehrheit in der Bezirkverordnetenversammlung einen Bürgerentscheid zu einem bestimmten Thema auf den Weg bringen.

Mehr Demokratie fordert die Einführung folgender Instrumente auf Landesebene:

1. Obligatorisches Verfassungsreferendum

Als Grundlage für alle weiteren Gesetze hat die Verfassung einen besonderen Rang. Daher sollten Änderungen zusätzlich zur Zweitdrittelmehrheit im Parlament auch von den Bürgerinnen und Bürgern legitimiert werden.

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2. Obligatorisches Privatisierungsreferendum

Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge gehören dem Land Berlin und somit letztendlich den Bürgerinnen und Bürgern Berlins. Daher sollten die Eigentümer/innen ein Letztentscheidungsrecht bei der Veräußerung ihres Eigentums erhalten.

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3. Finanzreferendum

Das Finanzreferendum ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, den Umgang mit öffentlichen Geldern direkt zu kontrollieren und der Verschwendung Einhalt zu gebieten.

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4. Fakultatives Referendum

Mit einem fakultativen Referendum ist es möglich, durch die Sammlung von Unterschriften ein vom Parlament beschlossenes Gesetz vor Inkrafttreten dem Volk zur Abstimmung vorzulegen.

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Positionspapier: Referenden in Berlin (PDF)

Stellungnahme zu Parlamentsreferenden in Berlin (PDF)