Privatisierungsreferendum

Seit dem Erfolg des Volksentscheides zur Veröffentlichung der Wasserverträge hat die öffentliche Debatte über Privatisierung und Rekommunalisierung deutlich an Schwung gewonnen. Die RWE- und Veolia-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben wurden für 1,3 Milliarden Euro zurückgekauft. Die  steigenden Mieten in Berlin sorgen für eine Diskussion über die Rolle von landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Und am 3. November 2013 hat sich eine große Mehrheit der Abstimmenden, allerdings etwas weniger als die geforderten 25% der Wahlberechtigten, für die Rekommunalisierung des Berliner Stromnetzes und den Aufbau eines Stadtwerkes ausgesprochen.  Ein Stadtwerk wurde mittlerweile vom Abgeordnetenhaus auf den Weg gebracht. Während das Gasversorgungsnetz wieder vom Land Berlin betrieben wird, entscheidet sich in diesem Jahr, ob Berlin auch die Konzession für das Stromnetz bekommt.

Die Daseinsvorsorge ist ein sensibler Bereich, da sie die Grundbedürfnisse der Menschen betrifft. Schließlich geht es um die Bereitstellung von Energie- und Wasser, den Betrieb von Krankenhäusern, Mobilität im öffentlichen Nahverkehr sowie um die Gewährleistung bezahlbaren Wohnraums. Durch eine Privatisierung wird die demokratische Steuerungsfähigkeit in einem bestimmten Bereich erheblich eingeschränkt. Die Berliner Wasserversorgung ist ein gutes Beispiel dafür, dass solche Vorgänge auch nur schwer wieder rückgängig zu machen sind. Öffentliche Unternehmen der Daseinsvorsorge werden aus Steuergeldern und Leistungsentgelten finanziert und dienen dem Gemeinwohl. Sie gehören letztlich allen Berlinerinnen und Berlinern. Bei Verkauf ihres Eigentums sollten die Eigentümer/innen gefragt werden.

Lesen Sie unseren ausführlichen Vorschlag für ein Berliner Privatisierungsreferendum(PDF).

Bremer Privatisierungsreferendum

Das Bundesland Bremen ist Vorreiter bei der Einführung eines Volksentscheids über Privatisierungen. Dort ist es folgendermaßen ausgestaltet:

Wird der Verkauf mit einfacher Mehrheit beschlossen, ist ein Volksentscheid verpflichtend. Ohne Zustimmung im Volksentscheid kann der Verkauf nicht umgesetzt werden.

Wird der Verkauf mit Zweidrittelmehrheit beschlossen, kann ein Viertel der Abgeordneten einen Bürgerentscheid beschliessen. Bürgerinnen und Bürger können mit einem Volksbegehren (ohne Zulassungsantrag) ebenfalls einen Volksentscheid über die Privatisierung erzwingen.