Obligatorisches Verfassungsreferendum

Die Verfassung bildet die Grundlage für alle weiteren Gesetze. In ihr sind die grundlegenden Werte und Ideen unseres Zusammenlebens verankert. Deswegen braucht es bei Änderungen im Parlament eine Zweidrittelmehrheit. Mehrheiten im Parlament sind jedoch temporär und müssen in bestimmten Fragen nicht unbedingt den Mehrheitsverhältnissen in der Bevölkerung entsprechen. Bei Verfassungsänderungen braucht es eine zusätzliche Legitimation durch das Volk.

Wir schlagen vor, dass im Parlament beschlossene Änderungen der Berliner Verfassung zwingend auch dem Volk vorgelegt werden sollten. Ein zwingendes Referendum trägt dazu bei, dass die Änderungen möglichst breit auch in der Bevölkerung diskutiert werden. Um eine möglichst hohe Beteiligung zu erreichen, könnte das Verfassungsreferendum nach Möglichkeit an einen Wahltermin gekoppelt werden. Paketabstimmungen sind dabei abzulehnen, über jede Änderung ist einzeln abzustimmen. Das obligatorische Verfassungsreferendum gibt es bereits in Hessen und Bayern.