Unsere Reformvorschläge

Am 1.10.2020 wurde das Abstimmungsgesetz erneut reformiert. Die zahlreichen Änderungen bringen viele Erleichterungen für Initiativen und die Verwaltung. Unter anderem müssen Volksentscheide in einem definierten zeitlichen Korridor auf Wahltermine gelegt werden. Die Verwaltung muss sich an Fristen bei der Kostenschätzung und der Zulässigkeitsprüfung halten und Initiativen haben nun Anspruch auf öffentliche Kostenerstattung.

Die großen Baustellen im Rahmen einer Verfassungsänderung wurden leider nicht angerührt.

1. Online-Eintragung bei direktdemokratischen Verfahren

Die Online-Eintragung als Ergänzung zu den bestehenden Möglichkeiten würde die Unterschriftensammlung für Bürgerbegehren, Volksinitiativen und Volksbegehren zeitgemäßer gestalten und den Aufwand für Verwaltung und Initiativen verringern. Außerdem würde dadurch die Barrierefreiheit der Verfahren gefördert. Auch die Senatsverwaltung für Inneres empfiehlt eine entsprechende Ergänzung. Weitere Informationen finden Sie in unserem Positionspapier zu dem Thema (pdf).

2. Zustimmungsquorum

Zustimmungsquoren bei Volksentscheiden führen dazu, dass Gegner einer Initiative ermutigt werden, der Abstimmung fern bleiben. Das Abstimmungsergebnis wird somit verzerrt. Das Zustimmungsquorum wird abgeschafft. Es entscheidet die Mehrheit der Abstimmenden, bei Verfassungsänderungen eine Zwei-Drittel-Mehrheit.

3. Themen

Durch das Urteil des Landesverfassungsgerichtshofes vom Oktober 2009 ist mittlerweile klargestellt, dass Volksbegehren auch substanziell in den Haushalt eingreifen dürfen. Immer noch sind aber Volksbegehren zu „Abgaben“ unzulässig. Damit wären z.B. Volksbegehren zu Studiengebühren, Sozialtickets etc. nicht möglich. Auch Abgaben sollten daher Gegenstand der Volksgesetzgebung sein können.

4. Quoren bei Verfassungsänderungen

Direktdemokratische Verfassungsänderungen werden erleichtert, indem ein Antrag auf Volksbegehren von 20.000 (jetzt 50.000) bzw. ein Volksbegehren von 10 % (jetzt 20 %) der Wahlberechtigten unterschrieben werden muss.

5. Referenden

Derzeit wird in mehreren Bundesländern über die möglichst frühe Einbindung der Bürger bei Großprojekten nachgedacht. Auch in Berlin sollten Referenden in bestimmten Fällen möglich sein. Mehr Demokratie spricht sich für obligatorische Referenden bei  Verfassungsänderungen und bei Privatisierungen in der öffentlichen Daseinsvorsorge aus. Darüber hinaus sollten die Bürger bei Parlamentsbeschlüssen die Möglichkeit bekommen, mit einem fakultativen Referendum ein Veto einzulegen. Dazu auch Referenden in Berlin.