Berlin - Volksbegehren und Volksentscheide
Wie in allen Bundesländern können Bürgerinnen und Bürger auch in Berlin in einem Volksentscheid über einzelne Gegenstände der Landespolitik selbst entscheiden. Im Rahmen eines Volksbegehrens signalisieren Bürgerinnen und Bürgern mit einer festgelegten Mindestanzahl an Unterschriften, dass sie sich eine direkte Abstimmung zu einer bestimmten Sachfrage wünschen.
Die Regelungen für Volksbegehren und Volksentscheide sind in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. In Berlin sind sie relativ anwendungsfreundlich ausgestaltet. Im Jahr 2006 wurde die Berliner Verfassung geändert, um die Hürden für Volksbegehren zu senken. In den Jahren 2008 und 2010 folgten Reformen des Volksabstimmungsgesetzes, so dass Berlin in unserem aktuellen Volksentscheid-Ranking im Vergleich der Bundesländer den zweiten Platz einnimmt.
Nichts desto trotz sehen wir weiteren Reformbedarf vor allem bei der Frage der Quoren. Obwohl es zahlreiche Anläufe für Volksbegehren in Berlin gab, erreichten nur drei den Volksentscheid und einer davon konnte bisher das hohe Zustimmungsquorum erreichen.
Für Volksentscheide
Marianne Birthler
(Ehemal. Leiterin der Stasiunterlagen-Behörde)
"Selbstbewusste Bürgerinnen und Bürger, die sich an Entscheidungen beteiligen, sind die Voraussetzung einer stabilen Demokratie."
Zweiter Berliner Demokratiebericht
Hier finden Sie eine umfassende Analyse der Verfahrensregelungen auf Landesebene inklusive unserer Reformvorschläge. (PDF)