Vorschläge für ein besseres Berliner Wahlrecht

Das bestehende Berliner Wahlrecht bietet den Wählerinnen und Wählern vergleichsweise wenig Mitbestimmungsmöglichkeiten. Weder haben Sie die Möglichkeit, die Kandidatenliste Ihrer gewählten Partei zu verändern, noch können Sie ihre Stimme auf mehrere Parteien aufteilen. Damit unterscheidet sich das Berliner Wahlrecht vom Wahlrecht fast aller anderen Bundesländer, in die Wähler zumindest auf kommunaler Ebene veränderbare Parteilisten vorfinden. Falls nicht anders angegeben, gelten die Vorschläge für die Wahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen.

5 Parteistimmen

Die Wähler erhalten fünf Parteistimmen, die sie einer Partei geben können oder die sie auf verschiedene Parteien verteilen können (Panaschieren). Mit der Vergabe von insgesamt fünf Stimmen bekommen sie die Möglichkeit, Koalitionspräferenzen zu äußern und dabei eine Gewichtung vorzunehmen.

Veränderbare Parteilisten/Präferenzwahl

Bisher legen die Parteien eine nicht änderbare Kandidatenreihenfolge auf der Liste fest. Das soll sich ändern, indem veränderbare Listen eingeführt werden. Die Wähler bekommen mit dem Präferenzwahlsystem die Möglichkeit, Einfluss auf die Kandidatenreihenfolge zu nehmen. Es soll helfen, die ausschließliche Loyalität der Listenkandidaten zu ihrer Partei zu durchbrechen und den Dialog zwischen Wählern und Gewählten zu fördern.

Die Wähler vergeben Präferenzen, indem sie die Kandidaten der einzelnen Listen, auf die sie ihre Parteistimmen verteilt haben, separat  durchnummerieren. Sie  dürfen dabei so viele Präferenzen verteilen wie sie möchten.

Dieses Verfahren wird seit langem in Irland, Nordirland, Malta und Australien angewendet. Ein entscheidender Vorteil dieses Systems ist, dass keine Stimmen verloren gehen. Wählerinnen und Wähler, die keine Prioritäten hinsichtlich der Kandidierenden haben, können wie bisher ihre Partei(en) ankreuzen.

Mehrmandatswahlkreise

Nach geltendem Wahlrecht bekommt die stärkste Kandidatin bzw. stärkste Kandidat das Direktmandat, während alle anderen leer ausgehen. Dies führt dazu, dass Kandidaten großer Parteien ihre Sitze sicher haben, während kleinere Parteien oder Einzelbewerber leer ausgehen.

Wir plädieren für die Einführung von Mehrmandatswahlkreisen bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus. Somit haben auch der zweit- und drittstärkste Kandidat eine Chance auf ein mandat und es ist gewährleistet, dass möglichst wenig Stimmen unter den Tisch fallen. Überhangmandate werden mit diesem System unwahrscheinlich.

Ersatzstimme

Für den Fall, dass die eigentlich bevorzugte Partei an der 5%-Hürde (bzw. 3%-Hürde) scheitert, können die Wähler angeben, welcher Partei ihre Stimme stattdessen zugute kommen soll. Durch eine Ersatzstimme finden somit nahezu alle Stimmen Berücksichtigung. Wähler kleinerer Parteien müssen nicht mehr taktisch wählen.

Sperrklausel

Die relativ hohe Sperrklausel bei der Abgeordnetenhauswahl von fünf Prozent führt dazu, dass ein erheblicher Teil der Wählerstimmen nicht berücksichtigt wird und kleine Parteien so gut wie keine Chance haben. Wähler werden aus taktischen Gründen entmutigt, für ihre bevorzugte Partei zu stimmen. Bei der gegenwärtigen Wahlbeteiligung verfehlen selbst Parteien, welche mehr als 60.000 Stimmen erhalten, den Einzug ins Berliner Landesparlament. Wir wollen die Sperrklausel von fünf auf drei Prozent absenken.

Auf Bezirksebene fordern wir eine Streichung der Sperrklausel. Hier bedarf es keiner Regierungsbildung. In anderen Bundesländern wurden kommunale Sperrklauseln bereits für verfassungswidrig erklärt.

Wahlalter 16

Wie auf Bezirkskebene plädieren wir für die Senkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre.Es ist davon auszugehen, dass Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren die Reife haben am politischen Willensbildungsprozesses teilzunehmen.

Wahlrecht für Drittstaatler

Menschen ohne deutschen Pass sind bisher von den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen und zum Abgeordnetenhaus ausgeschlossen. Dies hat zur Folge, dass eine große Zahl hier lebender Bürger nicht nur von den Wahlen, sondern auch von der Nutzung direktdemokratischer Instrumente ausgeschlossen ist.

Mehr Demokratie schlägt eine Mindestaufenthaltszeit von 5 Jahren für den Erhalt des aktiven und passiven Wahlrechts auf Bezirks- und Landesebene vor. Diese Frage ist allerdings nur mit einer Grundgesetzänderung zu lösen. Berlin kann aber zu dieser Frage eine Bundesratsinitiative ergreifen.

Obligatorische Landesliste

Zur Abgeordnetenhauswahl können Parteien bisher entweder mit Bezirks- oder mit einer Landesliste antreten. Durch Bezirkslisten hätten die Wähler allerdings auch bei veränderbaren Listen wiederum nur eine geringe Kandidatenauswahl. Wir wollen, dass die Parteien in Zukunft nur noch mit Landeslisten antreten.