Berlin - Petitionen

Petitionen ermöglichen es Bürgerinnen und Bürgern, sich bei Regierungen und Parlamenten Gehör zu verschaffen. Im Gegensatz zu Volksbegehren und Volksentscheiden sind Petitionen aufgrund ihrer Unverbindlichkeit kein Instrument der direkten Demokratie. Das Petitionsrecht kann daher nur ergänzend zur direkten Demokratie wirken, als ein Ventil zur Artikulation von Bedürfnissen und Beschwerden.

Das Petitionsrecht in Berlin ist unzureichend ausgestaltet. So besteht allein die Möglichkeit der Einreichung von Einzel- und Sammelpetition, nicht aber der öffentlichen Mitzeichnung von Petitionen. Weiterhin ist die Anhörung der Petenten und weiterer Sachverständiger nicht obligatorisch sondern geschieht nach Belieben des Petitionsausschusses. Zudem mangelt es allgemein an Transparenz. So gibt es keine ausdrücklichen Fristen zur Rückmeldung über den Stand der Petitionen an die Petenten. Ablehnungen von Petitionen müssen nicht begründet werden.

Ausführliche Informationen zur Reform des Petitionsrechts finden Sie in unserem Positionspapier.