1. Sind Sie dafür, dass zusätzlich zur Amtseintragung Unterschriften frei auf der Straße gesammelt werden dürfen?

Derzeit müssen sich 80.000 Bürgerinnen und Bürger in den Ämtern eintragen, um zu bekunden, dass sie über eine bestimmte Frage abstimmen wollen. In der Mehrheit der Bundesländer können Unterschriften aber auch frei auf der Straße, Marktplätzen, im Bekanntenkreis etc. gesammelt werden. In Berlin können die Unterschriften auch zwischendurch eingereicht werden, damit eine Überprüfung durch die Ämter nicht erst am Ende der Eintragungsfrist erfolgen muss.

Mehr Demokratie spricht sich für die freie Sammlung aus. Mit der freien Sammlung wird die politische Debatte stärker in die Öffentlichkeit getragen.

2. Sind Sie dafür, dass in Brandenburg auch Volksbegehren mit finanziellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt zulässig sind?

Volksbegehren, deren Ziele sich auf den Landeshaushalt auswirken, sind zurzeit ausgeschlossen. In den Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen sowie den Flächenländern Sachsen, Hessen und Baden-Württemberg und Saarland dürfen sich Volksbegehren auf den Landeshaushalt auswirken.

Mehr Demokratie spricht sich für haushaltswirksame Volksbegehren aus. Die meisten Gesetze wirken sich den Haushalt aus. Ein Volksbegehren zum Haushaltsgesetz als Ganzes bliebe weiterhin ausgeschlossen.

3. Sind Sie dafür, das Zustimmungsquorum von 25 Prozent der Wahlberechtigten abzuschaffen?

Beim Volksentscheid muss nicht nur die Mehrheit mit Ja stimmen, sondern die Zustimmung muss mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten entsprechen. In den Bundesländern Bayern, Sachsen und Hessen wird ohne Quorum abgestimmt.

Mehr Demokratie hält Zustimmungsquoren für undemokratisch. Scheitert eine Initiative am Quorum, so setzt sich eine Minderheit durch, obwohl sie weniger Stimmen bekommen hat. Darüber hinaus führen Abstimmungsquoren tendenziell zu weniger Beteiligung, weil die Gegenseite sich oftmals nicht veranlasst fühlt, zu mobilisieren.

4. Falls Sie eine Abschaffung ablehnen, sind Sie dafür, das Zustimmungsquorum auf 20 Prozent zu senken?

Die Beteiligung an Volksentscheiden in den Bundesländern (ohne Zusammenlegung mit Wahlen) liegt bei durchschnittlich 42 Prozent. Gehen die Abstimmungen im Verhältnis Ja/Nein knapp aus, so liegt die Zustimmung zwischen 20 und 25 Prozent.

Mehr Demokratie meint, dass auch eine Senkung des Zustimmungsquorums auf 20 Prozent für demokratischere Bedingungen im Volksentscheid sorgen würde. Die Gegner eines Volksentscheids wären dadurch viel stärker veranlasst, ihre Unterstützer/innen an die Urne zu mobilisieren.

5. Sind Sie dafür, dass auch die Bauleitplanung Gegenstand von Bürgerentscheiden sein darf?

Bürgerentscheide über Bebauungs- und Flächennutzungspläne sind in Brandenburg ausgeschlossen. In zehn Bundesländern dürfen die Bürgerinnen und Bürger über die Bauleitplanung abstimmen, darunter auch Thüringen, Berlin, Sachsen, und Sachsen-Anhalt. In Bayern finden die meisten Bürgerentscheide statt. Grund dafür ist unter anderem die Zulässigkeit von Bürgerentscheiden über Bauprojekte. Ein Bürgerbegehren kann sich dort auf die Aufstellung, Änderung und Aufhebung eines Bebauungsplanes richten.

Mehr Demokratie spricht sich für Bürgerentscheide über Bebauungs- und Flächennutzungspläne aus. Die Praxis in anderen Bundesländern zeigt, dass Bauprojekte ein zentrales kommunales Konfliktfeld sind.

6. Sind Sie dafür, dass der erforderliche Kostendeckungsvorschlag durch eine Kostenschätzung ersetzt wird?

Bürgerbegehrensinitiativen müssen einen durchführbaren Vorschlag zur Deckung der Kosten, die sich aus der Umsetzung des Bürgerbegehrens ergeben, auf der Unterschriftenliste angeben. Bei der Umsetzung der begehrten Maßnahme ist die Gemeindevertretung jedoch nicht an den Vorschlag der Initiative gebunden. Ein unzureichender Kostendeckungsvorschlag ist der häufigste Grund für die Unzulässigkeit von Bürgerbegehren.

Mehr Demokratie spricht sich für die Streichung des Kostendeckungsvorschlags als K.O.-Kriterium aus. Diese Hürde überfordert die Initiativen und die Gemeinderäte sind nicht an den Vorschlag der Initiative gebunden. Als Alternative bieten sich von Verwaltung und Initiative vorgenommene Kostenschätzungen an, die auf der Unterschriftenliste auftauchen müssen.

7. Sind Sie dafür, dass die Frist von acht Wochen bei Bürgerbegehren, die sich auf einen Ratsbeschluss beziehen, auf ein Jahr verlängert wird?

Für Bürgerbegehren, die sich gegen Beschlüsse der Kommunalvertretung richten, gilt eine Frist von acht Wochen, in der das Bürgerbegehren mit den erforderlichen Unterschriften eingereicht werden muss. Für alle anderen Begehren (Initiativbegehren) verlieren die Unterschriften erst nach einem Jahr ihre Gültigkeit.

Mehr Demokratie spricht sich für die Angleichung beider Fristen aus. Gemeindevertretungen können Beschlüsse jederzeit aufheben. Die Bürger/innen sollten die gleichen Rechte wie die von ihnen gewählten Vertretungen haben. Die Frist von acht Wochen ist zu kurz, bedenkt man, dass erst ein sachgerechter Begehrenstext inklusive Kostendeckungsvorschlag ausgearbeitet werden muss.

8. Sind Sie für die Einführung bundesweiter Volksentscheide?

Um bundesweite Volksabstimmungen zu ermöglichen, ist eine Änderung des Grundgesetzes mit einer Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig. Da auch der Bundesrat zustimmen muss, sind bundesweite Volksentscheide auch eine landespolitisch bedeutsame Frage.

Mehr Demokratie spricht sich für die Einführung bundesweiter Volksentscheide aus. Im Artikel 20 des Grundgesetzes heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt“. Somit sind Volksentscheide bereits im Grundgesetz gelegt.