Brandenburg - Bürgerbegehren und Bürgerentscheide

Mit Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden können die Menschen sich verbindlich in die Kommunalpolitik einmischen und eine Entscheidung, die ansonsten der Gemeindevertretung oder dem Kreistag vorbehalten ist, an sich ziehen.

Das  Verfahren ist zweistufig geregelt: Im Rahmen eines Bürgerbegehrens muss eine bestimmte Mindestanzahl von Unterschriften zusammenkommen, so dass ein Bürgerentscheid zu einem kommunalpolitischen Thema eingeleitet wird.

Die Regelungen sind in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Mit der letzten Reform in 2018 hat es leichte Verbesserungen gegeben. Jedoch müssen die Bürgerinnen und Bürger nach wie vor vergleichsweise hohe Hürden überwinden. Brandenburg belegt in unserem Länder-Ranking den 14. Platz.

Darüber hinaus finden Sie auf diesen Seiten die geltenden Verfahrensregelungen, die wichtigsten Gesetzesgrundlagen sowie unsere Reformvorschläge.