- Fragestellung:
- Sind Sie dafür, dass der Ratsbeschluss vom 17. Juni 2019 aufgehoben wird und der Neubau des Rathauses in der Samtgemeinde Neuenkirchen unterbleibt?
- Themenbereich:
- Öffentliche Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen
- Aktueller Status:
- Verfahren abgeschlossen
- Zulässigkeit:
- Unzulässig
- Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
- Unzulässig
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Weitere Informationen
- Jahr:
- 2019
- Verfahrenstyp:
- 1. b (genauer:) Korrekturbegehren
- Zulässigkeit:
- 14.09.2021
- Beschluss zum Bürgerentscheid:
- 17.06.2019
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- ID:
- 11372
- Erstellungsdatum:
- 23.12.2022
- Änderungsdatum:
- 20.09.2021
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