Brandenburg - Volksbegehren und Volksentscheide

Auch wenn 2012 die Hürden für Volksbegehren in Brandenburg abgesenkt wurden, so bleibt es nach wie vor schwer, ein Volksbegehren zum Erfolg zu führen. Noch nie hat es in Brandenburg einen Volksentscheid gegeben. Um ein Volksbegehren zu unterstützen, müssen Bürgerinnen und Bürger auf ein Amt gehen. Volksbegehren, die sich in stärkerem Maße auf den Landeshaushalt auswirken, sind unzulässig. Auf diesen Seiten finden Sie die geltenden Verfahrensregelungen und Gesetze, eine Übersicht der bisher durchgeführten Verfahren sowie unsere Reformvorschläge.