Reform: Volksbegehren und Volksentscheide

Der aktuelle Koalitionsvertrag von Rot-Schwarz-Grün sieht die Einführung der Online-Eintragung bei Volksbegehren vor. Das unterstützen wir, reicht aber nicht aus.

Hier unsere weiteren Forderungen:

Freie Unterschriftensammlung

Die freie Unterschriftensammlung ist das Herzstück der direkten Demokratie. Nur so findet der Diskurs im direkten Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern statt. So begegnen sich Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen. Bisher muss man sich bei Volksbegehren in der 2. Phase auf den Ämtern eintragen. In mittlerweile 12 Bundesländern können Unterschriften für Volksbegehren frei auf der Straße gesammelt werden.

Volksentscheide an Wahltagen

Um eine hohe Abstimmungsbeteiligung zu ermöglichen und zusätzliche Kosten einzusparen, sollten Volksentscheide zwingend mit zeitnahen Wahlterminen (Europa-, Bundestags- und Landtagswahl) zusammengelegt werden.

Mehr Planbarkeit für die Initiativen

Für die Zusammenlegung von Abstimmungen mit Wahlen ist eine klare Regelung der Fristen notwendig. Nur so können die Initiatoren ihr Volksbegehren planen, so dass der Volksentscheid an einem Wahltag stattfinden kann. Einzelne Regelungslücken sollten geschlossen werden.

Haushaltswirksame Volksbegehren

Volksbegehren in Brandenburg dürfen sich nicht nennenswert auf den Landeshaushalt auswirken. Das ist eine großen Einschränkung, bedenkt man, dass die meisten politischen Entscheidungen Folgekosten nach sich ziehen. Hinzu kommt, dass verbindliche Volksbegehren über Abgaben wie zum Beispiel Straßenerschließungsbeiträge oder Kitagebühren nicht zulässig sind. Volksbegehren sollten sich wie in Berlin auch finanziell auswirken dürfen. Nur so können sie ihre volle Wirkung entfalten. Volksbegehren über das Haushaltsgesetz blieben weiterhin ausgeschlossen.  

Mehr inhaltliche Flexibilität im Verfahren

Direkte Demokratie soll die Diskussion in der Bevölkerung und auch im Landtag befördern. Jedoch haben die Initiatoren einer Volksinitiative bisher nicht die Möglichkeit, ihre Forderungen anzupassen, nachdem öffentlich darüber diskutiert wurde. Zukünftig sollten die Inhalte einer Volksinitiative verändert werden können, bevor es ins Volksbegehren geht, sofern die Änderung rechtlich zulässig ist und dem Grundanliegen nicht widerspricht.

Förderung politischen Engagements

Direkte Demokratie fördert das Gemeinwesen. Politisches, zumeist auf Ehrenamtlichkeit beruhendes Engagement, sollte unterstützt werden. Auch Volksbegehren sollten ähnlich der Wahlkampfkostenerstattung eine finanzielle Würdigung erhalten. Dies ist auch in anderen Bundesländern Praxis und soll nur einen Teil der tatsächlich angefallenen Kosten decken. Wir schlagen für das Volksbegehren eine Erstattung nachweislicher Kosten in Höhe von 25 ct pro Unterschrift, gedeckelt bis zu maximal 80.000 Unterschriften. Für den Volksentscheid schlagen wir eine Erstattung in Höhe von 25 ct pro Ja-Stimme vorgesehen, gedeckelt bis zu einem Viertel der Stimmberechtigten.