Unsere Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2024

Gemeinsam mit mitMachen e.V. aus Potsdam haben wir allen großen demokratischen Parteien in Brandenburg Wahlprüsteine übersandt. Insgesamt zehn Fragen zur Demokratieentwicklung konnten die Parteien mit Ja, Nein oder Enthaltung beantworten. Wir hoffen, die Antworten leisten einen Beitrag dazu, in Bezug auf die Demokratiepolitik für die nächsten fünf Jahre eine informierte Wahlentscheidung zu treffen. 

Direkte Demokratie

  • 1. Sind Sie für die Einführung der freien Unterschriftensammlung bei Volksbegehren?

    Antworten der Parteien

    SPD

    Die Volksgesetzgebung ist ein hohes Gut direktdemokratischer Willensbildung und eine wertvolle Ergänzung unserer parlamentarischen Demokratie. Uns ist wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger vor ihrer Unterschrift die Möglichkeit haben, sich fundiert mit den unterbreiteten Vorschlägen zu befassen. Unserer Einschätzung nach ist dies eher gegeben, wenn die Entscheidung für die Unterschrift im Zuge der Amts- bzw. der Briefeintragung erfolgt und sich bewusst für diesen Schritt entschieden wird. Insofern stehen wir einer freien Unterschriftensammlung „im Vorbeigehen“ tendenziell ablehnend gegenüber.

    CDU

    Die Einführung einer freien Sammlung von Unterschriften für Volksbegehren unterstützen wir nicht. Sie bietet keine Möglichkeit für eine öffentliche Debatte. Vielmehr werden Passaten in der Praxis oft in eine Situation gebracht, die einer sachliche Information und den Transparenzanforderungen nicht gerecht werden.

    Die Forderung nach einer immer weiteren Absenkung formaler Zulassungskriterien stammt im Übrigen noch aus einer Zeit, als es in Deutschland keine nennenswert starken Akteure gab, die unsere freiheitliche demokratische Grundordnung in Frage stellen. Mit dem Erstarken autoritärer Kräfte und deren Fixierung auf den instrumentellen Einsatz von Volksabstimmungen hat sich das Argument, man könne in Deutschland sämtliche Hürden für direktdemokratische Verfahren schleifen, weil es keine autoritären
    Bestrebungen gebe, überlebt.

    BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

    Ja. Wir wollen den Menschen in Brandenburg die Möglichkeit geben, sich mehr und direkter an der Landes- und Kommunalpolitik zu beteiligen. Daher wollen wir die Hürden für Volksbegehren abbauen, indem wir u.a. freie Unterschriftensammlungen ermöglichen.

    DIE LINKE

    Ja. Zu unserem Demokratieverständnis gehört das direkte Einbeziehen von Bürgerinnen und Bürger in politische Entscheidungen. Deshalb braucht es in Brandenburg mehr direkte Demokratie. Wir werden uns weiter für das Vereinfachen von Volksinitiativen, Bürgerbegehren und Volksbegehren einsetzen. Ein sinnvoller Schritt ist dabei die Ermöglichung der Straßensammlung bei Volksbegehren. Die Straßensammlung fördert eine inklusivere Demokratie und stärkt durch eine voraussichtlich höhere Beteiligung den Einfluss von Basisbewegungen und Initiativen.

    BVB / FREIE WÄHLER

    Ja. Direktdemokratische Elemente werden vom Gesetzgeber aktuell noch immer unnötig kompliziert gemacht. Dies hatte insbesondere unter Pandemiebedingungen Volksbegehren für Jahre faktisch unmöglich gemacht. Hier sind Erleichterungen dringend notwendig.

    FDP

    Wir setzen uns dafür ein, dass Bürgerinnen und Bürger Unterstützungslisten zu Volksbegehren überall unterschreiben können, ohne auf eine Amtseintragung angewiesen zu
    sein. Sie können die Vordrucke selbst ausdrucken oder von Initiativen erhalten. Dies erlaubt es ihnen, aktiv durch Sammlungen auf der Straße oder in der Nachbarschaft teilzunehmen. In vielen Bundesländern ist diese Form der „freien Sammlung“ für Volksbegehren bereits zugelassen.

    PLUS BRANDENBURG

    Ja, eine unserer zentralen Forderungen im Wahlprogramm. Diese Regelung ist undemokratisch und bürgerunfreundlich, denn sie erschwert den Zugang zur direkten Demokratie und macht die politische Teilhabe unnötig kompliziert. Die freie Unterschriftensammlung würde es den Menschen erleichtern, sich zu beteiligen, und gleichzeitig die öffentliche Debatte fördern. Damit könnten mehr Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme in wichtigen politischen Fragen einbringen, was unsere Demokratie insgesamt stärkt.

  • 2. Sind Sie für die Einführung der elektronischen Eintragung für Volksbegehren?

    Antworten der Parteien

    SPD

    Die Möglichkeit zur Online-Eintragung für Volksbegehren erfordert die Nutzbarkeit einer entsprechenden technischen Plattform für digitale Lösungen. Eine solche Plattform gibt es bislang nicht. Sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind, stehen wir der Möglichkeit zur Einführung der elektronischen Eintragung bei Volksbegehren offen gegenüber.

    CDU

    Die CDU Brandenburg strebt insgesamt eine stärkere Digitalisierung der behördlichen Arbeit an. Denkbar ist in diesem Zusammenhang auch ein „digitaler Amtsgang“ für die Eintragung für Volksbegehren. Hinzu kommt, dass auf diesem Weg weitere Informationen über das Begehren und seine Antragsteller verlinkt werden können. Dieses Prozedere wird dem Sachanliegen und den demokratischen Anforderungen somit deutlich gerechter als eine Straßensammlung. Eine elektronische Insellösung für direktdemokratische Verfahren lehnen wir jedoch ab.

    BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

    Ja. Wir wollen den Menschen in Brandenburg die Möglichkeit geben, sich mehr und direkter an der Landes- und Kommunalpolitik zu beteiligen. Daher wollen wir die Hürden für Volksbegehren abbauen, indem wir digitale Unterschriften ermöglichen. In der Vergangenen Legislaturperiode hat es leider das zuständige Innenministerium trotz Zusage im Koalitionsvertrag in 5 Jahren nicht geschafft, die technischen Voraussetzungen zu schaffen. In der kommenden Legislatur werden wir uns weiterhin für die Online-Eintragung einsetzen.

    DIE LINKE

    Ja. Die Ergänzung durch die Ermöglichung einer elektronischen Eintragung halten wir für einen richtigen Schritt und eine konsequente Weiterentwicklung. Personen, die sich aus gesundheitlichen und arbeitsbedingten Gründen nicht bei einem Volksbegehren eintragen könnten, haben so die Möglichkeit auf mehr demokratische Teilhabe.

    BVB / FREIE WÄHLER

    Ja. Das Internet sollte genutzt werden, um die Mitbestimmung der Bürger zu vereinfachen. Insbesondere in einem Flächenland wie Brandenburg senkt dies die Hürden für die einzelnen Bürger.

    FDP

    Wir unterstützen die Möglichkeit einer elektronischen Eintragung für Volksbegehren.

    PLUS BRANDENBURG

    Ja, eine moderne Gesellschaft sollte diese Möglichkeit bieten. Die e-ID des Personalausweises, für die wir alle viel Geld bezahlen, könnte so sinnvoll genutzt werden. Für Menschen, die ihre Daten ungern auf der Straße weitergeben, wäre dies eine sichere Alternative zur Beteiligung an der direkten Demokratie. Auch für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und wenig Zeit für Ämtergänge haben, wäre es hilfreich. Wichtig ist jedoch, dass die elektronische Eintragung nur ergänzend zur Straßensammlung angeboten wird, um den Zugang für alle zu gewährleisten.

  • 3. Sind Sie dafür, Bürgerbegehren zu Aufstellungsbeschlüssen von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen zuzulassen?

    Antworten der Parteien

    SPD

    Die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Bauleitplanung erfolgt nach dem Aufstellungsbeschluss. Hier haben sie so dann die Gelegenheit, ihre Stellungnahme abzugeben. Alle Stellungnahmen sind anschließend zu berücksichtigen und bei der Entscheidungsfindung durch die Verwaltung abzuwägen. Gerade bei dieser Beteiligungsform haben die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit sich frühzeitig in der Sache zu äußern. Im Übrigen wollen wir Bürokratie abbauen und Genehmigungen vereinfachen. Deshalb wollen wir alle staatlichen Aufgaben und Rechtsvorschriften in unserem Land kritisch prüfen, um unnötige Bürokratie abzubauen. Dazu werden wir einen Sonderausschuss im Landtag Brandenburg einsetzen. Das Ziel soll sein, dass es am Ende der zwanziger Jahre weniger und
    nicht mehr Normen und Standards gibt. Abläufe sollen entschlackt und Prozesse beschleunigt werden.

    CDU

    Wir halten es für richtig, die Bauleitplanung von Bürgerbegehren auszunehmen. Mit Sorge beobachten wir eine zunehmende Verschiebung bei der Bürgerbeteiligung zu Lasten des individuellen Grundrechteschutzes. Wir wollen, dass die politische Mitwirkung der Bürger bzw. zivilgesellschaftlicher Akteure und die Beteiligung der Betroffenen zur Wahrung individueller Rechte wieder mehr ausbalanciert sind. Die zweistufige Bauleitplanung ist in dieser Hinsicht vorbildlich und sollte nicht angetastet werden.

    BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

    Ja. Wir wollen die Themenausschlusskataloge entschlacken, wie es in anderen Ländern bereits der Fall ist. Insbesondere sollen auch Bürgerbegehren zu den Planungszielen von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen zukünftig möglich sein.

    DIE LINKE

    Ja. Solche Bürgerbegehren halten wir für sinnvoll. Eine frühzeitige Einbindung der Bürgerinnen und Bürger kann Konflikte reduzieren und die Akzeptanz der Bauprojekte erhöhen. Interessen von profitgetriebenen Konzernen können mit sozialen und ökologischen Aspekten die Stirn geboten werden. Die Berücksichtigung von Umweltbelangen, bezahlbaren Wohnraum, Vermeidung von Gentrifizierung und kulturfördernde Projekte liegt so schon frühzeitig in der Hand von den Bürgerinnen und Bürgern in den jeweiligen Kommunen. Diese Form der gerechteren Stadtplanung stärkt die Zivilgesellschaft.

    BVB / FREIE WÄHLER

    Ja. Bebauungs- und Flächennutzungspläne in ihren Heimatgemeinden gehören zu den Bereichen, in denen die Bürger besonderen häufig ein direktes Mitspracherecht haben wollen. Dieses sollte ihnen zukünftig rechtlich ermöglicht werden.

    FDP

    Die Bauleitplanung erfordert vielschichtige Abwägung s prozesse, die nicht auf eine simple Ja Nein Fragestellung reduziert werden kön nen. Die Möglichkeit von Bürgerbegehren zu Aufstellungsbeschlüssen von Bebauungs und Flächennutzungsplänen lehnen wir ab.

    PLUS BRANDENBURG

    Ja, Brandenburg sollte skandinavische Ansätze übernehmen, indem Bürger frühzeitig und verbindlich in die Planung bzw. Aufstellungsbeschlüssen eingebunden werden. Ein transparentes Kommunikationssystem könnte den gesamten Prozess begleiten. Die Verbindlichkeit der Bürgerbeteiligung muss erhöht werden, damit Vorschläge und Bedenken ernsthaft in die Planung einfließen und Akzeptanz sowie Konfliktvermeidung verbessert werden.

Transparenz

  • 4. Sind Sie für die Einführung eines Brandenburger Transparenzgesetzes?

    Antworten der Parteien

    SPD

    Das Land Brandenburg hat bereits mehrere Online-Plattformen auf denen wichtige Informationen veröffentlicht werden. Beispielsweise verfügt der Landtag über eine umfangreiche Parlamentsdokumentation, in der sämtliche Vorgänge digital hinterlegt und einsehbar sind. Zudem gibt es ein Register der Interessenvertretungen in Brandenburg, das als öffentliche Liste des Landtags geführt wird und fortlaufend Auskunft über die Registrierung von Interessenverbänden gibt. Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie des Landes ist auch ein größeres digitales Angebot von Informationen vorgesehen. Bereits jetzt gibt es einige Plattformen des Landes, die dazu dienen. Hier werden wir Schritt für Schritt weiter vorangehen. Wichtig ist, diese Vorhaben umzusetzen. Ein Gesetz für sich setzt nichts um. Von daher ist für uns die konkrete Umsetzung prioritär.

    CDU

    Bereits in der ablaufenden Legislaturperiode haben wir begonnen, an einem Transparenzgesetz zu arbeiten. Diese Arbeit möchten wir in der kommenden Legislaturperiode fortsetzen. Aus unserer Sicht sollte es aber nicht allein auf Landesbehörden begrenzt sein, sondern z.B. auch Regelungen für Akteure enthalten, die öffentliche Zuwendungen erhalten.

    BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

    Ja. Wir brauchen gute Daten, um richtige Entscheidungen zu treffen. Eine zentrale Rolle spielt dabei der freie Zugang zu Informationen: In einer lebhaften Demokratie müssen öffentliche Daten, die nicht schutzbedürftig sind, der Öffentlichkeit gehören. Änderungen in Gesetzen und Verordnungen sollen in Form von Synopsen veröffentlicht werden, sodass diese schnell und transparent
    nachvollziehbar sind. Wir wollen daher bestehende Informationsgesetze des Landes (und das neue Open-Data-Gesetz) zu einem umfassenden Transparenzgesetz weiterentwickeln und bündeln.

    DIE LINKE

    Uneingeschränkt ja. Hier ist in Brandenburg in den vergangenen Jahren zu wenig passiert.

    BVB / FREIE WÄHLER

    Ja. Transparenz ist die Grundvoraussetzung für Vertrauen in Verwaltungshandeln. Leider gibt es hierbei in Deutschland und Brandenburg erhebliche Probleme. Selbst Gemeindevertreter, Stadtverordnete und Kreistagabgeordnete müssen sich oft erst das Recht zur Einsicht in Unterlagen vor Gericht erkämpfen. Daher sind wir für ein Transparenzgesetz.

    FDP

    Informationsfreiheit sollte in der digitalen Welt selbstverständlich sein und ist besonders vom Staat zu erwarten. Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf einen offenen und unbürokratischen Zugang zu allen relevanten behördlichen Informationen. Eine moderne und stringente Transparenzverpflichtung kann auch Treiber für die Digitalisierung der Verwaltung sein. Wenn man noch auf Papier arbeitet, ist es ungemein schwerer, Transparenz
    herzustellen. Wir unterstützen daher die Schaffung eines brandenburgischen Transparenzgesetzes.

    PLUS BRANDENBURG

    Ja, ein Transparenzgesetz würde zentrale Informationen auf einer kostenlosen Online-Plattform zugänglich machen, was die öffentliche Kontrolle stärkt und Korruption
    sowie Steuerverschwendung vorbeugt. Bürger könnten frühzeitig informiert handeln, und die Beteiligung an der Gesetzgebung würde transparenter gestaltet. Zudem erleichtert es Behörden ihre Arbeit durch verbesserte Abläufe und fördert die Digitalisierung, senkt dadurch Verwaltungskosten, während offene Daten für alle nutzbar werden.

Beteiligung

  • 5. Sind Sie für die Einrichtung einer Landeskompetenz- und Servicestelle für Beteiligung?

    Antworten der Parteien

    SPD

    Bürgerbeteiligung wird in Brandenburg an vielen Stellen bereits gelebt. Neben formalen Beteiligungsverfahren gibt es zunehmend auch informelle Formate, die wir in den zurückliegenden Jahren gestärkt haben und weiter stärken werden. Dabei stehen insbesondere dialogische Formate mit der Möglichkeit des direkten Austauschs mit Mitgliedern von Parlament und Landesregierung im Fokus. Durch die Bürgerbeteiligungsstrategie machen wir Teilhabe erfahrbar, vernetzen die Akteure der unterschiedlichen Ebenen und verbessern soganz konkret das gesellschaftliche Zusammenleben. Darüber hinaus werden wir weiterhin die Kinder- und Jugendbeteiligung in unserem Land stärken. In der Kommunalverfassung und durch das neue Kinder- und Jugendgesetz sind die Anfänge dafür gemacht. Zukünftig werden wir uns für Rede- und Antragsrecht der Interessensvertretungen von Kindern und Jugendlichen in den kommunalen Parlamenten einsetzen. Wir stehen Gesprächen offen gegenüber, wie wir Kommunen und Zivilgesellschaft bei Beteiligungsverfahren unterstützen können.

    CDU

    Ein Erfordernis zur Einrichtung einer Landeskompetenz- und Servicestelle für Beteiligung sehen wir nicht. Es gibt zahlreiche – mitunter auch konkurrierende – kompetente Anbieter derartiger Angebote. Einer marktkonformen Lösung geben wir dem Vorzug, weil so sichergestellt ist, dass die Kommunen das beste Angebot zu einem angemessenen Preis erhalten.

    BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

    Ja. Wir wollen partizipatorische Verfahren auf Landes- und Kommunalebene stärken. Dabei orientieren wir uns am Vorbild Baden-Württembergs, wo feste gesetzliche Regelungen für Bürger*innenbeteiligung auf allen Ebenen etabliert wurden. Bei der Umsetzung müssen die Kommunen durch eine zentrale Stelle unterstützt werden.

    DIE LINKE

    Ja. Die Schaffung einer Landeskompetenz- und Servicestelle für Beteiligung, die Expertise aufbaut und Kommunen und Zivilgesellschaft bei Beteiligungsverfahren berät und unterstützt, ist sinnvoll. Beteiligungsverfahren sind komplex und unzulässige Begehren und Initiativen schaffen Verdruss und Demokratieablehnung. Deswegen wäre die Schaffung einer solchen Stelle zielführend.

    BVB / FREIE WÄHLER

    Ja. Die Kommunen tun sich schwer mit direkter Demokratie, oft fehlen Mitarbeiter mit der entsprechenden juristischen Expertise. Es wäre jedoch unsinnig in jeder einzelnen Gemeinde speziell ausgebildetes Personal für eventuelle Bürgerbeteiligung einzustellen. Daher befürworten wir eine Lösung, bei der diese Kompetenz auf Landesebene vorgehalten wird.

    FDP

    Wir brauchen starke, selbstbewusste Städte und Gemeinden, die nicht nur Dienst nach Vorschrift machen, sondern innovativ arbeiten und eigenverantwortlich ihre Kommune entwickeln. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung trauen wir den Kommunen zu, eine angemessene Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu gewährleisten.

    PLUS BRANDENBURG

    Ja, durch die Schaffung einer Landeskompetenz- und Servicestelle könnte Deutschland von bewährten skandinavischen Modellen lernen und ähnliche Erfolge erzielen. Eine solche Institution könnte sicherstellen, dass alle Kommunen, unabhängig von ihrer Größe oder ihren Ressourcen, Zugang zu hochwertiger Beratung und Unterstützung bei Beteiligungsverfahren haben. Dies würde nicht nur die Qualität der Beteiligung verbessern, sondern auch die Demokratie auf kommunaler Ebene stärken.

  • 6. Sind Sie für die Auslobung eines niedrigschwelligen und langfristigen Beteiligungsförderprogramms für Kommunen und Zivilgesellschaft?

    Antworten der Parteien

    SPD

    Das Beteiligungsförderprogramm des Landes Brandenburg firmiert unter dem Namen „Bürgerbeteiligungsstrategie“. Neben formalen Beteiligungsverfahren lassen sich hierunter informelle Beteiligungsformate zusammenfassen, die wir in den zurückliegenden Jahren gestärkt haben und weiter stärken werden. Dabei stehen insbesondere dialogische Formate mit der Möglichkeit des direkten Austauschs mit Mitgliedern des Parlaments und der Landesregierung im Fokus. Zudem wollen wir kommunale Bündnisse für Ehrenamt und Zusammenhalt in möglichst vielen Städten unseres Landes etablieren, die ebenso bei der Unterstützung von Beteiligungsverfahren vor Ort eingebunden werden können, um die notwendige Unterstützung zur Verfügung zu stellen.

    CDU

    Wir halten eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen für unabdingbar. Gesetzlich nicht vorgeschriebene Formen von Beteiligung sind jedoch eine freiwillige Aufgabe, für die sich eine Kommune bewusst entscheiden muss. Dazu gehört auch, sich Gedanken über die Finanzierung zu machen und eigene Mittel aufzuwenden. Nur so können Beteiligung und politische Verantwortung zusammenfinden.

    Eine über das bisherige Ausmaß hinausgehende Förderung zivilgesellschaftlicher Projekte und Akteure sehen wir nicht vor.

    BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

    Wir wollen partizipatorische Verfahren auf Landes- und Kommunalebene stärken. Dabei orientieren wir uns am Vorbild Baden-Württembergs, wo feste gesetzliche Regelungen für Bürger*innenbeteiligung auf allen Ebenen etabliert wurden.

    Um die Finanzierung von Demokratieprojekten langfristig auf solide Beine zu stellen, wollen wir mit einem Demokratiefördergesetz eine verlässliche gesetzliche Grundlage schaffen. Daneben wollen wir die Kommunen grundsätzlich gerechter finanzieren, so dass die Kommunen die Pflichtaufgabe der Bürger*innenbeteiligung aus ihrem Budget abdecken können. Daher möchten wir die Gelder zwischen den Kommunen gerechter verteilen und die Regeln der Kommunalfinanzierung ändern.

    Im Übrigen sind wir davon überzeugt, dass gute Beteiligung der Betroffenen nicht primär zusätzliche Kosten verursacht, sondern durch ersparte Konflikte auch Kosten einspart.

    DIE LINKE

    Ja.

    BVB / FREIE WÄHLER

    Ja. Die Beteiligung der Bürger muss vereinfacht und verbessert werden. Die Kommunen sollten hierbei unterstützt werden, da Bürgerbeteiligung auch Ressourcen bindet bzw. Kosten verursacht. Insbesondere Kommunen mit geringer Finanz- und Personaldecke sollten daher bei der Umsetzung von Beteiligungsformen unterstütz werden.

    FDP

    Siehe vorherige Antwort.

    PLUS BRANDENBURG

    Ja, die Finanzierung sollte durch spezifische Förderprogramme oder Projektmittel erfolgen, wobei die Hauptlast der Kosten von übergeordneten staatlichen Ebenen getragen wird. In einigen Fällen sollten sich die Kommunen durch Eigenmittel oder Ko-Finanzierung an den Kosten beteiligen, insbesondere wenn sie zusätzliche Unterstützung benötigen oder besondere Projekte umsetzen möchten. Dadurch können Ressourcen zielgerichtet gesteuert und flächendeckend gewährleistet werden.

  • 7. Sind Sie für die Erprobung losbasierter Bürgerräte auf Landesebene?

    Antworten der Parteien

    SPD

    Wir beobachten die Arbeit der Bürgerräte auf der Bundesebene sehr genau und sehen mit Interesse den Ergebnissen des Bürgerrates entgegen, dessen Evaluierungsbericht für Anfang des Jahres 2025 angekündigt ist. Anschließend werden wir prüfen, inwieweit die Erprobung losbasierter Bürgerräte auch auf der Landesebene für Brandenburg sinnvoll sein kann.

    CDU

    Losbasierte Dialogverfahren wie „Bürgerräte“ werden in Deutschland seit den 1970er Jahren praktiziert. Eine weitere Erprobung auf Landesebene ist aus unserer Sicht deshalb nicht erforderlich, weil die Vorzüge und Defizite hinlänglich bekannt sind. Die Sinnhaftigkeit von Bürgerratsverfahren steht vor allem in Frage, weil die oft unterstellte akzeptanzsteigernde Wirkung in der Regel ausbleibt und es sich um eine Sonderform der aus demokratischen Gesichtspunkten fragwürdigen „Expertokratie“ handelt.

    BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

    Ja. Wir haben in der Landesregierung die Entwicklung eines Beteiligungsportals angestoßen, das über kommende Landesstrategien und Gesetze informiert und eine öffentliche Diskussion ermöglicht. Zusätzlich wollen wir für wichtige Vorhaben eine aufsuchende Beteiligung betroffener Bevölkerungsgruppen und Beteiligungsformate wie Bürger*innenräte etablieren.

    DIE LINKE

    Ja. Solche losbasierte Bürgerräte könnten unsere direkten und repräsentativen Demokratiesäulen bei gewissen zukunftsorientierten Aufgabenstellungen sinnvoll ergänzen und einen Ausgleich schaffen. Das gilt auf kommunaler, aber auch auf der Landesebene. Die Linksfraktion hatte sowohl einen Antrag aber auch einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht.

    BVB / FREIE WÄHLER

    Enthaltung. Wir bevorzugen eine direkte Beteiligung der Bürger. Aus unserer Sicht sollte jeder Interessierte mit seiner Stimme mitbestimmen können, nicht nur diejenigen, die bei der Auslosung Glück hatten. Jedoch werden wir uns der Erprobung losbasierter Bürgerräte nicht in den Weg stellen und die Ergebnisse aufmerksam analysieren.

    FDP

    Der Landtag Brandenburg ist bereits ein demokratisch legitimierter „Bürgerrat". Wir sehen keine Notwendigkeit für Parallelstrukturen.

    PLUS BRANDENBURG

    Ja, losbasierte Bürgerräte haben sich auf kommunaler und nationaler Ebene bewährt, indem sie einen ausgewogenen und faktenbasierten Diskurs fördern. Erfahrungen zeigen, dass sie komplexe Themen aus verschiedenen Perspektiven beleuchten und wertvolle Empfehlungen für Politik und Verwaltung liefern. Die Ausweitung auf Landesebene könnte diese positiven Effekte verstärken und einen breiteren Konsens zu wichtigen Themen fördern.

Demokratieförderung

  • 8. Sind Sie für ein Demokratiefördergesetz für Brandenburg zur Stärkung der engagierten Zivilgesellschaft?

    Antworten der Parteien

    SPD

    Eine Vielzahl von Vereinen und Initiativen, die aktiv an der Stärkung unserer Demokratie mitwirken, sind auf öffentliche Förderungen angewiesen, um ihre Arbeit langfristig und nachhaltig anbieten zu können. Aus diesem Grund begrüßen wir, dass auf Bundesebene ein Demokratiefördergesetz angestoßen werden soll, um unter anderem eine langfristige Förderung von Demokratieprojekten, -vereinen und -initiativen zu ermöglichen und entsprechende Planungssicherheit zu gewährleisten. Inwieweit wir mit landesrechtlichen Regelungen ergänzend wirken müssen, werden wir in der folgenden Legislatur prüfen.

    CDU

    Wir denken Demokratieförderung breit, setzen bei der Schule an und wollen die Demokratiezufriedenheit u.a. steigern, indem wir dafür sorgen, dass die demokratischen Institutionen auch funktionieren. Aus unserer Sicht ist dies sinnvoller als ein Demokratiefördergesetz zur Finanzierung bürgerschaftlichen Engagements. Die bisherigen Regularien sind ausreichend. Ein Demokratiefördergesetz hat jenseits des Symbolischen keinen Mehrwert. Hinzu kommt: Engagement, das dauerhaft vom Staat finanziert wird, ist kein freies Engagement mehr.

    BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

    Ja. Zivilgesellschaftliche Akteur*innen nehmen in vielen Bereichen eine wichtige und zentrale Rolle ein. So zum Beispiel im Bereich von Demokratieprojekten und der Arbeit gegen Rechtsextremismus. Um die Finanzierung von Demokratieprojekten langfristig auf solide Beine zu stellen, wollen wir mit einem Demokratieförderungsgesetz für Brandenburg eine verlässliche gesetzliche Grundlage schaffen.

    DIE LINKE

    Ja. Den Ansatz der proaktiven Demokratiearbeit wollen wir stärken und mit einem eigenen Landesdemokratiefördergesetz die Demokratiearbeit in Brandenburg langfristig absichern. Unsichere und kurzweilige Finanzierungen haben so ein Ende. Partizipation und Inklusion gehören langfristig und nachhaltig gefördert. Wir sehen ebenfalls Potential in der Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Zivilgesellschaft und dem Staat.

    BVB / FREIE WÄHLER

    Ja. Wir halten eine Aufklärung über die demokratischen Rechte und die Möglichkeiten der demokratischen Mitbestimmung für die Bürger für ein sinnvolles Ziel. Insbesondere, wenn diese Rechte und Möglichkeiten zuvor ausgeweitet wurden.

    FDP

    Der demokratische Verfassungsstaat hat die Aufgabe, gesellschaftliche Vielfalt zu schützen. Ein sogenanntes „Demokratiefördergesetz" lehnen wir jedoch entschieden ab. Wer meint, mithilfe eines Gesetzes bestimmte Nichtregierungsorganisationen dauerhaft staatlich finanzieren zu können, hat nicht den Schutz der Demokratie im Sinn, sondern eigene Machtpolitik.

    PLUS BRANDENBURG

    Ja, ein Demokratiefördergesetz für Brandenburg könnte das Engagement aller Altersgruppen stärken, indem es Initiativen unterstützt, die Demokratiebildung und Bürgerbeteiligung, insbesondere für Jugendliche, fördern. Es würde langfristige Planungssicherheit bieten, transparente Förderbedingungen schaffen und Bildungsangebote speziell für junge Menschen erweitern, um ihr Verständnis und ihre aktive Teilnahme an der Demokratie zu erhöhen.

Wahlrecht

  • 9. Sind Sie dafür, das Landeswahlgesetz so zu ändern, dass keine Verzerrung des Zweitstimmenergebnisses mehr erfolgen kann?

    Antworten der Parteien

    SPD

    Die Festlegung von maximal 110 Sitzen im Landtag des Landes Brandenburg rührt aus der Überlegung von Transparenz und Steuersparsamkeit. Bei keiner bisherigen Wahl war diese Grenze relevant. Auch aktuelle Umfragen deuten nicht darauf hin, dass die Grenze relevant wird. Unsere Landesverfassung sieht die Personenwahl verbunden mit den Grundsätzen der Verhältniswahl vor. Demnach ist davon auszugehen, dass alle direkt gewählten Abgeordneten auch ins Parlament einziehen müssen. Die Landesverfassung unterscheidet sich hier erheblich vom Grundgesetz, dass dem Gesetzgeber sehr große Freiheiten lässt. Unabhängig davon gilt nach den Grundsätzen der Venedig-Kommission für Wahlen, dass ein Jahr vor einer Wahl keine grundlegenden Änderungen mehr am Wahlrecht vorgenommen werden dürfen. Eine Änderung müsste in der kommenden Legislaturperiode beraten werden.

    CDU

    Das Brandenburger Wahlgesetz weist Schwächen auf, um die wir uns in der kommenden Legislaturperiode kümmern müssen. Kein Vorbild ist für uns dabei die Wahlrechtsreform der Ampelkoalition im Bund.

    BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

    Ja. Die Änderung wahlrechtlicher Vorschriften ist mit höchster Sensibilität zu behandeln, schließlich handelt es sich um eines der elementarsten Grundrechte unserer Demokratie. Eine situative Änderung scheidet daher für uns aus. Daher setzen wir uns dafür ein, dass in der nächsten Legislaturperiode in einem intensiven Fraktionsübergreifenden Prozess eine Reform des Wahlgesetzes erarbeitet wird. Sollte bei dieser Landtagswahl die Situation eintreten, dass die Verfassungsmäßigkeit der Sitzverteilung in einem zukünftigen Landtag in Frage steht, setzen wir uns für eine verfassungsgerichtliche Klärung ein, aus deren Ergebnis der Gesetzgeber dann Konsequenzen ziehen muss.
    Wir arbeiten dafür, dass eine derartige Situation nicht eintritt.

    DIE LINKE

    Enthaltung. Eine Entscheidung dazu steht bei uns noch aus. Eine solche Änderung des Wahlgesetzes steht für uns nicht fest. Das Wahlergebnis sollte abgewartet werden. Wir werden uns nicht ohne Wissen um das Wahlergebnis für eine Wahlgesetzänderung einsetzen. Die Festlegung auf maximal 110 Sitze gilt erst einmal. Ob Bedarf für eine Änderung besteht, muss der Wahltag zeigen. Dabei wird aber auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Überhangmandaten zu beachten sein.

    BVB / FREIE WÄHLER

    Enthaltung. Das Problem ist bisher akademischer Natur und in der Realität noch nicht aufgetreten. Ein Risiko besteht jedoch. Ob BVB / FREIE WÄHLER einer Änderung des Landeswahlgesetzes zustimmen kann, hängt von der Ausgestaltung dieser Änderung ab. Klar ist, dass das Parlament nicht aufgebläht werden darf.

    FDP

    Ja.

    PLUS BRANDENBURG

    Ja. Als elegante Lösung könnten Mehrmandatswahlkreise, bei denen 3 bis 5 Abgeordnete pro Wahlkreis gewählt werden, Überhangmandate reduzieren und die Verteilung der Direktmandate gerechter gestalten. Eine Ersatzstimme, die zur Anwendung kommt, wenn eine Partei die Sperrklausel nicht überschreitet, könnte taktisches Wählen minimieren und eine authentischere Abbildung der politischen Meinungen ermöglichen. Beide Ansätze könnten die Proportionalität und Fairness des Wahlsystems verbessern.

  • 10. Sind Sie für die Einführung der integrierten Stichwahl bei Direktwahlen?

    Antworten der Parteien

    SPD

    Die integrierte Stichwahl ist zunächst ein Sammelbegriff für verschiedene wahlrechtliche Rangfolgenmodelle. Hierbei kommen unter anderem das Modell der Wahl des Bürgermeisters von London, des Repräsentantenhauses in Australien, des Präsidenten von Irland oder des Repräsentantenhauses in Alaska in Betracht. Bei sorgfältiger Auswahl des zur Verfügung stehenden Modells und entsprechender gesetzlicher Ausformulierung kann diese Form der Stimmenabgabe durchaus eine Alternative bei Direktwahlen im Land Brandenburg sein. Zentral ist jedoch, dass die Wählerinnen und Wähler das Wahlrecht verstehen. In Deutschland hat sich das System der Stichwahl seit langem etabliert. Die Wahlbeteiligungen waren hier in Brandenburg zuletzt sehr ordentlich.

    CDU

    Wir sehen keinen Grund, von bewährten Wahlverfahren wie der Stichwahl bei Landrats- oder Bürgermeisterwahlen abzusehen.

    BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

    Ja. Durch die integrierte Stichwahl für den Wahlprozess für Bürgermeister*innen und Landrät*innen erwarten wir eine Vereinfachung des Wahlprozesses, eine Erhöhung der Wahlbeteiligung und damit eine verbesserte Legitimation der Gewählten. Dieses Verfahren muss in allen Kommunen und Landkreisen einheitlich angewendet werden, um einer Zersplitterung der landesweiten
    Wahlprozesse entgegenzuwirken. Daher wollen wir in der kommenden Legislaturperiode einen entsprechenden Gesetzentwurf einbringen.

    DIE LINKE

    Enthaltung. Die vergangenen Stichwahlen, bei Landrats- und Bürgermeisterinnenwahlen haben das erforderliche Quorum erbracht, insofern ist eine Positionierung zu integrierten Stichwahlen bisher noch nicht erfolgt.

    BVB / FREIE WÄHLER

    Ja. Die Nicht-Erreichung des Quorums stellt ein großes Problem bei Wahlen dar. Die Wahl wird wirkungslos, die Teilnahme für die Wählenden im Rückblick sinnlos. Teilweise wird die (mögliche) Nicht-Erreichung des Quorums zur selbsterfüllenden Prophezeiung, die verbliebenen Wähler werden frustriert. BVB / FREIE WÄHLER würde eine Senkung des Quorums bevorzugen. Eine integrierte Stichwahl würde das Problem auch lösen, jedoch würde sich hierdurch das Wahlprozedere verkomplizieren.

    FDP

    Die Idee der integrierten Stichwahl ist ein interessanter Vorschlag. Damit könnte dem Mehrheitswillen der Bevölkerung künftig stärker Ausdruck verliehen werden. Wir sind offen für Gespräche über eine solche Möglichkeit und wollen diese intensiv und ernsthaft prüfen.

    PLUS BRANDENBURG

    Ja, die Einführung einer integrierten Stichwahl wäre ein innovativer Ansatz. Sie spart Kosten für einen zweiten Wahlgang und steigert die Wahlbeteiligung, da nur ein Wahlgang erforderlich ist. Ein weiterer Vorteil gegenüber der herkömmlichen Stichwahl ist, dass bei der integrierten Stichwahl auch die zunächst nur Drittplatzierten die Wahl gewinnen können, wenn sie in der Summe den größten Rückhalt in der Bevölkerung haben.

Weitere Informationen

Als einziges Bundesland erlaubt Brandenburg in seinem Wahlgesetz die Bildung von Listenvereinigungen mehrerer Parteien. Zur Landtagswahl 2024 in Brandenburg haben sich die drei Parteien Volt, ÖDP und die Piratenpartei zur Listenvereinigung Plus Brandenburg zusammengeschlossen. Sie möchten damit ihre Chance erhöhen, bei der Landtagswahl am 22. September die 5-Prozent-Hürde zu erreichen und in den Landtag einzuziehen.

Zur Beantwortung der Wahlprüfsteine wurde auch das BSW Brandenburg angefragt. Aus Kapazitätsgründen blieben die Fragen der Wahlprüfsteine jedoch unbeantwortet.

Hier finden Sie unsere Wahlprüfsteine im Original mit Beschreibungstexten, wie sie an die Parteien übersandt wurden.

Eine Petition von Mehr Demokratie, mitMachen e.V., BUND und weiteren Organisationen fordert die zukünftige Landesregierung und den Landtag auf, ein starkes Demokratie-Paket zu verabschieden und die Demokratie in diesen Feldern weiterzuentwickeln: direkte Demokratie, Beteiligung, Transparenz und Demokratieförderung. Jetzt unterschreiben: Vertrauen stärken, Beteiligung ausbauen - Gute Demokratie für ein starkes Brandenburg