Berlin - Übersicht Volksbegehren/Volksinitiativen

Die Volksbegehren zur Neuwahl des Abgeordnetenhauses sind in dieser Auflistung nicht enthalten sondern gesondert aufgeführt. Klicken Sie hier!

 

Laufende Verfahren

53. Volksbegehrensantrag "Berlin autofrei"

Ziel:

Weniger Autoverkehr innerhalb des S-Bahn Ringes

Träger:

Initiative Volksentscheid Berlin autofrei

Verlauf:

Im Oktober 2020 wurde die Kampagne „Berlin autofrei“ gestartet. Die Initiative will den Autoverkehr innerhalb Berlins stark zu reduzieren. Ausnahmen sieht die Initiative für Menschen mit Beeinträchtigungen, den öffentlichen Verkehr sowie Wirtschafts- und Lieferverkehr vor. Ihr Anliegen bezieht sich darauf, die Stadt sicherer und klimaschonender zu machen und gleichzeitig mehr Freifläche für öffentlichen Raum zu schaffen.

Am 25.04.2021 hatte die Initiative mit der Sammlung der Unterschriften begonnen. Am 05.08. reichte sie 50.333 Unterschriften ein. Rund 27.000 Unterschriften wurden für gültig erklärt.

Am 17. Mai 2022 wurde der Gesetzentwurf vom Senat für unzulässig erklärt, da er einen unverhältnismäßigen Eingriff in die nach dem Grundgesetz gewährte allgemeine Handlungsfreiheit darstelle. Die Verhältnismäßigkeit wird zurzeit vom Landesverfassungsgericht geprüft.

Am 1. September 2022 gab die Initiative bekannt, dass sie ihre Chancen vor dem Landesverfassungsgericht als sehr gut einschätzt, da es sich bei der Diskussion um Verhältnismäßigkeit mehr um eine demokratisch-politische Aushandlung als um eine enge juristische Grenze handele.

Ein Termin zur öffentlichen Anhörung steht noch nicht fest.

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42. Volksbegehrensantrag für mehr Videoüberwachung

Ziel:

Ausweitung der Videoüberwachung kriminalitätsbelasteter Orte

Träger:

„Initiative für mehr Videoaufklärung und Datenschutz“

Verlauf:

Nach dem Gesetzesentwurf der Initiative sollen zusätzlich bis zu 2500 Kameras an 50 gefährlichen Orten angebracht werden. Welche Orte dafür ausgewählt werden, soll die Berliner Polizei anhand von festen Kriterien entscheiden. Die Aufnahmen von Kameras sollen gleichzeitig bis zu einen Monat lang gespeichert werden können.

Am 13. September 2017 begann die Unterschriftensammlung zur Beantragung des Volksbegehrens. Am 19.2.2018 wurden 25.083 Unterschriften übergeben. Am 21.3.2018 wurden 21.028 Unterschriften für gültig erklärt. Der Senat erklärte das Volksbegehren am 16.10.2018 für rechtlich unzulässig, da die Regelung unverhältnismäßig in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Menschen eingreifen würde. Am 23.10.2020 wies der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin die Vorlage des Senats als unzulässig zurück. Der Senat hätte vor der Ablehnung zunächst seine Bedenken mit der Trägerin des Volksbegehens teilen und ihr Gelegenheit zur Nachbesserung geben müssen.

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41. Volksbegehrensantrag „Berlin werbefrei“

Ziel:
Einschränkung von Werbung im öffentlichen Raum und in öffentlichen Einrichtungen

Träger:
„Changing Cities“

Verlauf:

Am 26.6.2017 wurde von der Initiative „Volksentscheid Berlin Werbefrei“ der Gesetzesentwurf zur amtlichen Kostenschätzung eingereicht. Mit dem neuen Gesetz zur Regulierung von Werbung im öffentlichen Raum (AntiKommG) stellt Berlin Werbefrei ein Konzept für den verträglichen Umgang mit Werbeflächen im öffentlichen Raum zur Abstimmung. Die wichtigsten Änderungen lassen sich folgendermaßen zusammenfasssen: Werbeverbot in öffentlichen Einrichtungen; Werbeanlagen dürfen nicht für herabwürdigende oder diskriminierende Werbung genutzt werden; Sponsoring an Schulen und Hochschulen ist zulässig, wenn eine Einflussnahme auf die Institution ausgeschlossen ist und der Grudsatz der Transparenz gewahrt wird. Werbungen für Veranstaltungen und an der "Stätte der Leistung" sollen jedoch weiterhin erlaubt bleiben. Vom 16.01.2018 bis zum 13.07.2018 wurden Unterschriften gesammelt. Die Initiative hat nach eigenen Angaben am 13.07. 42.810 Unterschriften an die Senatsverwaltung überreicht. Am 08.08. teilte die Senatsverwaltung dann mit, dass von den eingereichten Unterschriften 32.456 gültig seien. Das Quorum von 20.000 wurde somit erreicht.

In seiner Sitzung vom 03. Dezember 2019 hat der Berliner Senat beschlossen, das „Gesetz zur Regulierung von Werbung in öffentlichen Einrichtungen und im öffentlichen Raum“ wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin vorzulegen.

Mit Beschluss des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin vom 18. November 2020 wurde die Begründung des Senats zurückgewiesen und der Senat aufgefordert, der Initiative die Nachbesserung des Gesetzentwurfes zu ermöglichen.

Derzeit werden die Nachbesserungsvorschläge von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport geprüft.

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Abgeschlossene Verfahren

54. Volksentscheid „Berlin 2030 klimaneutral"

Träger:

Klimaneustart Berlin, Bürgerbegehren Klimaschutz, FFF Berlin u.v.m.

Ziel:

Klimaneutralität des Landes Berlin bis 2030

Verlauf:

Gestartet wurde das Volksbegehren von Klimaneustart Berlin. Getragen wurde es von einem breiten Bündnis. Sie forderten:

  • Klimaneutralität in Berlin bis 2030 statt 2045
  • Verpflichtungen statt Ziele: dadurch sollen Sanktionsmechanismen bei Pflichtverstößen eingeführt werden
  • Berücksichtigung aller Treibhausgase, nicht nur CO₂
  • sozial gerechter Ausgleich
  • Reduktion vor Kompensation: Falls keine weiteren Reduktionen möglich sind, sollen die bis zur Klimaneutralität verbleibenden Emissionen über nachhaltige Mechanismen kompensiert werden.

Bis zur Frist am 14.11.2022 wurden 261.968 Stimmen eingesammelt. Für ein erfolgreiches Volksbegehren müssen nach Abzug aller ungültigen Eintragungen 175.000 Berlinerinnen und Berliner (7 Prozent der Stimmberechtigten) unterschreiben. Diese wurden erreicht.

Am 26. März 2023 fand der Volksentscheid statt. Hierbei stimmten 442.028 Personen mit „ja“ ab. Das entspricht 50,9% der gültigen Stimmen. 423.594 Personen stimmten mit “nein“ ab, das entspricht 48,8% der gültigen Stimmen. Das benötigte Zustimmungsquorum von 607.519 Stimmen wurde allerdings nicht erreicht und der Volksentscheid war somit ungültig.

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55. Volksinitiative "Demokratie für Alle"

Träger:

Die Volksinitiative „Demokratie für Alle“ wird von einem breiten Bündnis aus zivilgesellschaftlichen Initiativen und Organisationen getragen. Unterstützt wird die Volksinitiative unter anderem von Deutsche Wohnen & Co. enteignen, Expedition Grundeinkommen, Klimaneustart Berlin, Berlin autofrei, Mehr Demokratie e.V., Nicht Ohne uns 14%, Change.org e.V./innn.it und openPetition.

Ziel:

Einführung der digitalen Eintragung bei Volksbegehren und Ausweitung des Wahlrechts

Verlauf:

Start der Unterschriftensammlung war am 09. März 2022. Die Volksinitiative enhält 3 Forderungen:

  • die Einführung der elektronischen Eintragungsmöglichkeit für Volksbegehren als Ergänzung zur Straßensammlung.
  • die Senkung des Wahlalters von 18 Jahre auf 16 Jahre bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und für Volksentscheide.
  • Bundesratsinitiative für ein Wahlrecht für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft

Am 14. Juni 2022 wurden 25.851 Unterschriften eingereicht, von denen 21.500 für gültig erklärt wurden. Am 12. August 2022 wurde die Volksinitative "Demokratie für alle" für zulässig erklärt. Das Berliner Abgeordnetenhaus (AGH) muss sich nun mit dem Ínhalt der Volksinitiative befassen. Am 14. November findet wie die Anhörung der Initiative im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses statt.

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50. Volksbegehren „Expedition Grundeinkommen“

Ziel:

Ein staatliches Modellprojekt zum bedingungslosen Grundeinkommen in Berlin

Träger:

Verein „Expedition Grundeinkommen“

Verlauf:

Am 16. April startete die Initiative mit der Unterschriftensammlung für ein bedingungsloses Grundeinkommen in Berlin.  Ihre Forderung: Der Senat soll ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt auf den Weg bringen, in dem untersucht wird, welche Effekte es hat, wenn Menschen jeden Monat mehrere hundert Euro bekommen, ohne eine Gegenleistung erbringen zu müssen. Deutschlandweit sollen 10.000 Personen für drei Jahre ein Grundeinkommen erhalten. In Berlin sollen 3500 Teilnehmende, drei Jahre lang monatlich zwischen 200 und 1200 Euro erhalten.

Am 04.11.2020 übergab die Initiative 34.000 Unterschriften an den Berliner Senat, von denen 21.143 für gültig erklärt wurden. Der Volksbegehrensantrag wurde am 30. März für zulässig erklärt aber am 19.08.2021 vom Abgeordnetenhaus abgelehnt. Ende September hat die Initiative deshalb einen Antrag auf ein Volksbegehren gestellt. Im Mai 2022 soll nun die Unterschriftensammlung beginnen.

Das Volksbegehren f startet in seine zweite Phase. Innerhalb von vier Monaten wollen die Initiatoren ab Freitag 6. Mai rund 240.000 Unterschriften sammeln, wie Laura Brämswig, die Gründerin der Initiative «Expedition Grundeinkommen», am Mittwoch erklärte. Mit mehr als 7000 rosa Plakaten im Stadtgebiet, die zum Beispiel für «mehr Zeit für Oma» oder für «weniger Bürokratie» durch das Grundeinkommen werben, soll das Volksbegehren an Fahrt aufnehmen.

Am 5. Septtember 2022 wurden 125.000 Unterschriften an die Berliner Verwaltung übergeben. Das Ziel von 175.000 Unterschriften wurde damit nicht erreicht und es gab keinen Volksentscheid.

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48. Volksbegehrensantrag Transparenzgesetz

Ziel:

Einführung eines Transparenzgesetzes in Berlin

Träger:

Mehr Demokratie e.V., Open Knowledge Foundation

Verlauf:

Das Aktionsbündnis, bestehend aus 40 Organisatoren fordert ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild in Berlin. Mit diesem Gesetz möchten die Initiator*innen das bestehende Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das ihrer Ansicht nach nicht für genug Transparenz für die Berliner Bürger*innen schafft, erweitern. Das Gesetz sieht unter anderem eine Plattform vor, in der Politik und Verwaltung alle Verträge, Gutachten, Senatsentscheidungen u.v.m. aktiv veröffentlichen muss. Auch ein Lobbyismusregister ist vorgesehen, in dem Termine zwischen Senatsmitgliedern und Interessensvertreter*innen veröffentlicht werden. Am 03. August 2019 startete die Unterschriftensammlung für den Volksbegehrensantrag. Am 3.12.2019 übergab das Aktionsbündnis 32.827 Unterschriften an die Senatsinnenverwaltung. Am 15.01.2021 erklärte die Verwaltung 27.091 Unterschriften für gültig. Insgesamt 19 Monate Zeit ließ sich der Senat für die Zulässigkeitsprüfung. Am 17.08. wurde der Volksbegehrensantrag für zulässig erklärt.

Am 17.01.2022 entschied sich die Initiative, zunächst nicht in die zweite Stufe zu gehen, sondern stattdessen Verhandlungen mit den Koalitionsfraktionen zu führen.

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45. Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co Enteignen“

Ziel:

Vergesellschaftung von privaten Wohnungsgesellschaften, die mehr als 3.000 Wohnungen besitzen

Träger:

Bündnis „Deutsche Wohnen enteignen“

Verlauf:

Am 23.11.2018 wurde von der Initiative „Deutsche Wohnen & Co Enteignen“ der Beschlussvorschlag zur amtlichen Kostenschätzung eingereicht. Mit dem Volksbegehren fordert die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ den Senat auf, eine Gesetz vorzulegen, welches unter Berufung auf Artikel 13 und 15 des Grundgesetzes regelt, private Wohnungsgesellschaften mit mehr als 3.000 Wohnungen in Gemeineigentum zu überführen. Die betroffenen Unternehmen sollen dabei unter Marktwert entschädigt werden. Am 06.04.2019 begann die Unterschriftensammlung zur Beantragung des Volksbegehrens. Am 14.06.2019 wurden frühzeitig 77.001 Unterschriften der Senatsinnenverwaltung übergeben. 58.307 Unterschriften wurden für gültig erklärt. Nachdem die Senatsinnenverwaltung rechtliche Bedenken äußerte, haben sich Senat und Vertrauenspersonen auf eine Änderung des Textes verständigt. Dies bestätigte die Senatsverwaltung am 17.9. Die Innenverwaltung hielt die Forderung an den Senat, ein Enteignungsgesetz vorzulegen, für nicht statthaft. Ihre Auffassung ist, dass der Senat mit einem Volksbegehren nicht aufgefordert werden kann, ein Gesetz vorzulegen. Beide Seiten einigten sich auf einen stärker „appellativen Charakter“ des Beschlusstextes.

Die Eintragungszeitraum für das Volksbegehren lief vom 26.02. bis 15.06. Am 25. Juni 2021 reichte die Initiative 359.063 ein, wovon 272.941 von der Landeswahlleiterin geprüft worden war (davon 183.711 gültig und 89.230 ungültig). Am 26.09. fand am Tag der Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl Berlins der 7. Volksentscheid statt. 56,4% der Abstimmenden (1.034.709) sprachen sich für, 39% (715.214) gegen das Volksbegehren aus. Das Zustimmungsquorum von 25% (611.900 Abstimmende) konnte erreicht werden. Der Volksentscheid war somit formal erfolgreich.

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51. Volksinitiative „Klima-Bürger:innenrat"

Träger:

Klimaneustart Berlin; Mehr Demokratie u.v.m.

Ziel:

Einberufung eines Klima-Bürger:innenrats

Verlauf:

Im August 2020 startete die Volksinitiative Klimaneustart Berlin mit dem Sammeln von Unterschriften für einen „von unten“ initiierten Klima-Bürger:innenrat. Grundsätzlich soll der Bürger:innenrat Handlungsempfehlungen für die politischen Mandatsträger:innen im Bereich der Klimapolitik aussprechen und somit die parlamentarische Demokratie sinnvoll ergänzen. Die Mitglieder des Bürger:innenrats sollen per Zufallsauswahl bestimmt werden und einen Querschnitt der Berliner Bevölkerung abbilden.

Zusammen mit über 20 unterstützenden Organisationen, wurden am 2. Dezember 2020, trotz der erschwerten Bedingungen durch die Corona-Pandemie, 32.011 Unterschriften der Volksinitiative an das Abgeordnetenhaus überreicht.

Am 20. Januar 2021 erklärte der Berliner Senat 24.812 Unterschriften für gültig und stellte die Zulässigkeit der Volksinitiative „Klima-Bürger:innenrat“ fest. Eine Anhörung der konkreten Forderungen der Volksinitiative durch den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz folgte im März 2021.

Sowohl die Fraktion der Linken als auch der Grünen hatten bereits vor der Anhörung durch das Abgeordnetenhaus einen Beschluss verfasst, der die Forderungen der Volksinitiative unterstützt. Am 18. März 2021 folgte dann der Beschluss des Umweltausschusses zur Einberufung des Klima-Bürger:innenrat für Berlin.

Am 6. Mai 2021 bestätige das Plenum des Abgeordnetenhaus endgültig die Einberufung des ersten institutionell verankerten Klima-Bürger:innenrats Deutschlands.

Das Verfahren wurde im Juli 2021 ausgeschrieben und soll im Jahr 2022 durchgeführt werden.

52. Volksbegehrensantrag "Baut auf diese Stadt"

Ziel:

Bebbaung eines Drittels der Fläche des Tempelhofer Feldes

Träger:

FDP Berlin

Verlauf:

Das Volksbegehren will das Verbots der Wohnbebauung auf dem Tempelhofer Feld aufheben und schlägt die Bebauung von einem Drittel der Fläche mit Wohnungen und Gewerbe im Randbereich vor. Der Innenbereich soll für für Sport, Naherholung, Natur- und Artenschutz genutzt werden. Die Initiative hat am 1.10.2020 mit der Unterschriftensammlung begonnen.

Im Dezember 2020 entschied sich die FDP Berlin dazu keine Unterschriften mehr auf der Straße zu sammeln. Während den andauernden Beschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie setzt die Partei auf Online-Unterschriftensammlung. Das Verfahren wurde abgebrochen.

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49. Volksinitiative für "100.000 neue, soziale und bezahlbare Wohnungen in Berlin"

Ziel:

Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs für ein 100.000-Wohnungen-Programm

Träger:

Neue Wege für Berlin e.V.

Verlauf:

Am 25.08.2019 startete der Verein Neue Wege für Berlin e.V. die Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative für mehr bezahlbaren Wohnraum in Berlin. Die Initiator*innen fordern in acht Jahren zusätzliche 100.000 Wohnungen und Neubau von mindestens 12.500 sozialen und bezahlbaren Wohnungen pro Jahr in Berlin. Außerdem sprechen sie sich gegen Enteignungen aus.

Am 30.03.2020 übergaben Vertreter der Initiative 67.125 Unterschriften, die im Rahmen der Volksinitiative gesammelt wurden, an das Abgeordnetenhaus. AM 19. August wurde die Vertrauenspersonen im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen angehört. Am 17. September wurden wenige Ziele der Volksinitiative vom Abgeordnetenhaus übernommen - z.B. die Errichtung von jährlich 12.500 Sozialwohnungen mit Mieten von 6 bis 10 Euro. Nicht übernommen wurden die Forderungen nach einer Ombudsstelle, die Bereitsstellung öffentlicher Flächen für den Wohnungsbau Dritter sowie die Bebauung der vorgeschlagenen Flächen.

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47. Volksinitiative „Rummelsburger Bucht für alle“

Ziel:

Verhinderung der Bebauung des Ostkreuzes und alternativer Bebauungsplan

Träger:

Bündnis Bucht für Alle

Verlauf:

Die Initiator*innen kämpfen gegen den Bebauungsplan XVII-4 „Ostkreuz“, der ein Aquarium, ein Hotel und Luxuswohnungen vorsieht und am 29. April 2019 in der Lichtenberger Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt wurde. Außerdem forderte die Initiative, dass die Kaufverträge zwischen Berlin und der Coral World GmbH rückabgewickelt werden. 

Der alternative Planungsentwurf der Initiative beinhaltete die Forderungen der Protestbewegung gegen den derzeitigen Bebauungsplan und die Lösungsvorschläge aus einer Ideenwerkstatt vom November 2017. Entstanden sind diese Lösungsvorschläge und Forderungen auf Grundlage der Inhalte von zwei Petitionen, einem Einwohner*innen-Antrag, vier größeren Demonstrationen und vielen persönlichen Gesprächen mit betroffenen Menschen über mehrere Jahre hinweg.

Die Unterschriftensammlung startete am 30. März 2019. Im November 2019 wurden von den Initiator*innen 35.000 Unterschriften eingereicht. Davon waren mehr als 28.000 gültig. 20.000 gültige Unterschriften sind notwendig, um den Antrag einzureichen und im zuständigen Ausschuss angehört zu werden. Dieses Quorum wurde somit erreicht. 

Am 22. Januar 2020 trugen die Vertreter*innen der Volksinitiative ihre Forderungen und Argumente zum Bebauungsplan Ostkreuz in einer gemeinsamen Sondersitzung des Haupt- und Stadtplanungsausschuss vor. Am 05.03.2020 wird das Thema in der Plenarsitzung im Abgeordnetenhaus diskutiert. Damit ist das Verfahren formal abgeschlossen. Die Forderungen wurden nicht umgesetzt.

Im Januar 2020 haben Vertreter/innen der Initiative unabhängig von der Volksinitiative zusammen mit den Naturfreunden Berlin eine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan XVII-4 „Ostkreuz“ eingereicht. 

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46. Volksinitiative „Klimanotstand Berlin“

Ziel:

Ausruf des Klimanotstands in Berlin

Träger:

Changing Cities, Original Unverpackt, Fridays for Future

Verlauf:

Die Volksinitiative „Klimanotstand Berlin“ kämpft mit Fridays for Future für die Anerkennung des Klimanotstands in Berlin und Brandenburg. Die genauen Forderungen der Initiative lauten wie folgt: dass Berlin den Klimanotstandausruft; dass Berlin seine Planung Berlins auf Grundlage des Pariser Übereinkommens (<1,5°C) und neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse anpasst; sofortige Handlung um den Treibhausgas-Ausstoss drastisch zu reduzieren; dass Berlin seine Partner alarmiert, bspw. im Städtetag und im Bundesrat; dass die Öffentlichkeit ständig über diese Punkte informiert wird.

Die Unterschriftensammlung startete am 27. März. Es müssen 20.000 gültige Unterschriften gesammelt werden, um den Antrag einzureichen und im zuständigen Ausschuss angehört zu werden. Am 20.08.19 hat die Initative 43.500 Unterschriften eingereicht. 36.458 Stimmen davon wurden als gültig angenommen.

Das erforderliche Quorum von 20.000 gültigen Unterschriften ist somit weit überschritten! Am 05. Dezember 2019 wurde die Initiative vor dem Abgeordnetenhaus angehört. Am 10. Dezember 2019, hat die Berliner Landesregierung die ‘Klimanotlage’ für Berlin anerkannt. Das Verfahren der Volksinitiative ist damit formell abgeschlossen. 

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44. Volksbegehrensantrag "Für gesunde Krankenhäuser"

Ziel:

Mehr Personal durch feste Personal-Patienten-Schlüssel und Erhöhung der Investitionendes Landes Berlins in Krankenhäusern

Träger:

Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus

Verlauf:

Mit der Initiative sollen Personalvorgaben über das Landeskrankenhausgesetz festgeschrieben und die Finanzierung der notwendigen Investitionen im Krankenhaus verbessert werden, um eine deutlich bessere Patientensicherheit zu gewährleisten. Die Unterschriftensammlung begann am 1. Februar 2018. Am 19. Juni 2018 reichte die Initiative 47.512 Unterschriften ein und laut Senatsverwaltung sind davon über 40.000 Unterschriften gültig. Damit wurde das Unterschriftenquorum von 20.000 erreicht. Darauf hin folgte eine formelle Rechtsprüfung des Gesetzesentwurf. Am 02.07.2019 wurde der Antrag auf Volksbegehren vom Senat für unzulässig erklärt. Anschließend wurde der Vorschlag des Initiative vom Berliner Verfassungsgerichtshof geprüft. Dieser erklärte den Gesetzesentwurf ebenfalls als unzulässig. Das Berliner Verfassungsgericht stimmte der Begründung des Senats zu wonach der Initiativstext nicht mit Landesverfassung und Grundgesetz vereinbar ist. Allerdings sprachen sich der regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) und Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) für die Anliegen des Volksbegehrens aus.

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43. Volksinitiative "Unsere Schulen"

Ziel:

Verhinderung von Privatierungsmaßnahmen im Schulbereich

Träger:

Gemeingut in BürgerInnenhand, Berliner Wassertisch

Ergebnis:

Vom Abgeordnetenhaus abgelehnt

Verlauf:

Die Initiatorenkämpfen gegen die Pläne des Senats, die bezirklichen Schulgebäude zwecks Sanierung der Wohnungsbaugesellschaft Howoge zu übertragen. Die Initiative spricht von einer „Schulprivatisierung“, die Finanzverwaltung von einer „Kreditfinanzierung im öffentlichen Sektor“. Am 3. Januar 2018 startete die Unterschriftensammlung der Initiative. Innerhalb von sechs Monaten müssen 20.000 gültige Unterschriften gesammelt werden, um den Antrag einzureichen und im zuständigen Ausschuss angehört zu werden.

Am 3. Juli. 2018 wurden 31.536 Unterschriften an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses, Ralf Wieland, übergeben. Davon sind 28.070 Unterschriften gültig, das Quorum wurde somit erreicht. Am 07.11.2018 fand die öffentliche Anhörung zur Volksinitiative im Abgeordnetenhaus in Berlin statt. Die Kritik der Initiative wurde mit der Begründung, dass es kein privatwirtschaftliches Gewinninteresse der Howoge gibt, von der rot-rot-grünen Koalition zurückgewiesen.

Die Initiatoren forderten eine Fortsetzung der Anhörung und legten eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein, da wichtige Unterlagen erst am Vorabend der Anhörung vorlagen. Laut der Initiatoren sei somit keine gründliche Begutachtung möglich gewesen. Diesen Antrag lehnte das Gericht jedoch ab.

Am 29. November 2018 lehnte das Berliner Abgeordnetenhaus die Forderungen der Volksinitiative "Unsere Schulen" ab. Die Regierungskoalition begründet dies damit, dass es sich bei der Howoge um ein landeseigenes Unternehmen handelt. Daher stehen Rendite nicht im Vordergrund. Auch sei es unmöglich die Schulbauoffensive ohne die Unterstützung der Howoge zu stemmen.

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40. Volksentscheid "Berlin braucht Tegel"

Ziel:

Dauerhafter Weiterbetrieb des Flughafens Tegel

Träger:

Der Verein Pro Tegel e.V. und FDP Berlin

Ergebnis:

mehrheitlich angenommen, nicht umgesetzt

Verlauf:

Das Aktionsbündnis will erreichen, dass eine Fortführung des innerstädtischen Flughafens Tegel auch nach Inbetriebnahme des BER ermöglicht wird. Begründet wird ihre Initiative damit, dass die Kapazitäten des BER zu knapp bemessen seien, Tegel Vorteile für den städtischen Zubringerverkehr hätte und der Flughafen eine Ausweichoption für Notfälle sei.

Die Sammlung für den Volksbegehrensantrag begann am 8.12.15. Am 30.03. reichten die Initiatoren rund 30.000 Unterschriften ein. 23.526 Stimmen wurden am 18.04. für gültig erklärt. Die Sammlung für das Volksbegehren startete am 21.11.2016. Am 20.3.2017 wurden rund 247.000 Unterschriften eingereicht. Am 4. April wurde bekannt gegeben, dass 204.263 Unterschriften gültig sind. Beim Volksentscheid am 24. September 2017 sprach sich eine Mehrheit von 56,1 Prozent für die dauerhafte Offenhaltung des Flughafens Tegel aus. 41,7 Prozent der Abstimmenden votierten gegen den Weiterbetrieb. Da das Volksbegehren als unverbindliche Aufforderung an den Senat gerichtet war, prüfte die Landesregierung ein halbes Jahr lang dessen Umsetzung. Der Senat sprach am 27.03.2018 dem Abgeordnetenhaus eine Empfehlung aus, den Volksentscheid nicht umzusetzen. Dieses entschied dann am 14.06.2018 die Tegel-Schließung wie geplant umsetzen zu wollen. Die FDP hat angekündigt vor dem Landesverfassungsgericht Klage einreichen zu wollen.

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39. Volksbegehrensantrag "Volksentscheid Fahrrad"

Ziel:

Förderung des Radverkehrs in Berlin

Träger:

Initiative Radentscheid (Bündnis aus Umwelt -und Verkehrspolitischen Verbänden)

Ergebnis:

vom Abgeordnetenhaus übernommen

Verlauf:

DieInitiatoren setzten sich mit ihrem Gesetzentwurf für den Ausbau des Berliner Radnetzes ein. Für einen sicheren Radverkehr sollten vor allem zwei Meter breite Radverkehrsanlagen an jeder Hauptstraße eingerichtet und 75 gefährliche Kreuzungen pro Jahr sicher gemacht werden. Unter anderem werden 350 Kilometer sichere Fahrradstraßen auch für Kinder, transparente, schnelle und effektive Mängelbeseitigung und 200.000 Fahrradparkplätze an ÖPNV-Haltestellen und Straßen gefordert. Nach der Bekanntgabe der Kostenschätzung durch den Senat ist am 18. Mai 2016 die Unterschirftensammlung gestartet. Am 14.06.2016 reichte die Initiative 105.425 Unterschriften ein. Nach amtlichen Endergebnis wurden 89.729 gültige Unterschriften gesammelt.

Daraufhin hatte die Initiative Verhandlungen mit dem Senat aufgenommen, die in einen Gesetzentwurf mündeten, der am 27.2.2018 dem Abgeordnetenhaus vorgelegt wurde. Am 28.6.2018 wurde das Mobilitätsgesetz verabschiedet. Damit war das Verfahren erledigt.

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38. Volksbegehrensantrag "Volksentscheid retten!"

Ziel:

Stärkung der direkten Demokratie in Berlin

Träger:

Initiative Volksentscheid retten

Ergebnis:

nach der ersten Stufe abgebrochen

Verlauf:

Die Initiative "Volksentscheid retten" strebte ein Volksbegehren zur Änderung der Landesverfassung an, in der die direkte Demokratie gestärkt werden sollte. Gefordert wurde vor allem, dass Volksentscheide stärker geschützt, Hürden gesenkt und Fristen besser geregelt werden. Die Unterschriftsensammlung begann am 28.04.2016. Am 07.07.2016 wurden mehr als 70.000 Unterschriften an die Innenverwaltung übergeben. 58.320 Unterstützungserklärungen wurden am 17.08.2016 für gültig erklärt.

Aufgrund der langen Zulässigkeitsprüfung war es jedoch nicht möglich, den Zeitplan einzuhalten, nämlich den Volksentscheid am Tag der Bundestagswahl stattfinden zu lassen. Der Senat ließ sich über 9 Monate Zeit für Zulässigkeitsprüfung. Am 25.7.2017 beendete die Initiative das Verfahren.

37. Volksbegehrensantrag "Turnhallen" (2016)

Ziel:
Erhalt von Sporthallen für den Schul- und Vereinssport

Träger:

"Initiative Integration durch Sport - Sporthallen für den Schul- und Vereinssport erhalten"

Ergebnis:
Am Unterschriftenquorum gescheitert

Verlauf:
Die von Vereinen und Verbänden initiierte Unterschriftensammlung setzte sich für den Erhalt von Sporthallen für den Schul- und Vereinssport ein. Das Ziel war eine Gesetzesänderung, die zukünftige Beschlagnahmen von Sporthallen verbietet und dafür sorgen sollte, dass bereits belegte Sporthallen unverzüglich geräumt werden. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass in vielen Sporthallen Berlins Flüchtlinge untergebracht waren, wodurch der Vereinssport ausfiel. Die Unterschriftensammlung begann am 4. April 2016, wurde jedoch nicht zu Ende geführt.

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36. Volksbegehrensantrag "Berliner Mietenvolksentscheid" (2015)

Ziel:
Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung

Träger:
Mietenvolksentscheid e.V. (Zusammenschluss mehrerer Mieterinitiativen)

Ergebnis:
Kompromiss

Verlauf:
Grundsätzlich soll mit dem Volksbegehren preiswerter Wohnraum erhalten und neu geschaffen werden. Es soll ein „Wohnraumförderungsfonds“ eingerichtet werden, um für Mieter mit niedrigem Einkommen günstigen Wohnraum zu schaffen und aktuelle Mieten zu senken. Eigentümer sollen über den Fonds Modernisierungsmaßnahmen finanzieren können. Außerdem sollen Wohnungsbaugesellschaften in Anstalten öffentlichen Rechts umgewandelt werden, die gemeinwohlorientiert handeln sollen.

Am 10. März 2015 veröffentlichte die Initiative ihren Gesetzentwurf. Am 1. Juni reichte sie insgesamt 48.541 Unterschriften eine. Am 18. Juni 2015 teilte die Innenverwaltung  mit, dass die Initiative in der ersten Stufe 40.214 gültige Stimmen gesammelt hat, mehr als doppelt so viele wie erforderlich. Seitdem liegt der Gesetzentwurf dem Senat zur Prüfung vor, auch das Landesverfassungsgericht könnte noch hinzugezogen werden. Geplant war ein Volksentscheid im Herbst 2016 parallel zur Abgeordnetenhauswahl. Am 18. August wurde allerdings bekannt, dass sich die Initiative mit dem Senat auf einen Kompromiss einigen würde. Am 12. November verabschiedete das Abgeordnetenhaus ein entsprechendes Wohnraumversorgungsgesetz, welches am 1. Januar 2016 in Kraft trat.

 

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35. Volksbegehrensantrag „Unterrichtsgarantie“ (2015)

Ziel:
Garantie einer zehnprozentigen Vertretungsreserve an Berliner Schulen

Träger:
Bildet Berlin! Initiative für Schulqualität e. V. , Landesschülerausschuss

Ergebnis:
Am Unterschriftenquorum gescheitert

Verlauf:
Die Initiative richtete sich gegen den hohen Vertretungs- und Unterrichtsausfall an Berliner Schulen. Laut Initiative würden jährlich 2 Millionen Unterrichtsstunden nicht regulär stattfinden.Dies entspricht 10,8 Prozent des Gesamtunterrichts. Bei einem Schuljahr mit 38 Wochen würden demnach durchschnittlich 4 Schulwochen nicht planmäßig erteilt.

Mit Hilfe des "Volksbegehrens Unterrichtsgarantie" forderte die Initiative eine Vertretungsreserve von 10 Prozent an jeder Berliner Schule, um den Schülern sinnvolle Vertretungsstunden und somit einen hundertprozentigen Unterricht sicherzustellen. Die Versorgung mit 110 Prozent Lehrkräften sollte rechtsverbindlich im Berliner Schulgesetz verankert werden. Am 19. Mai 2015 startete die Initiative mit der Sammlung der Unterschriften zur Beantragung eines Volksbegehrens. Am 3. Dezember wurde bekannt gegeben, dass sie die erforderlichen 20.000 Unterschriften für einen erfolgreichen Volksbegehrensantrag nicht erreichen konnten.

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34. Volksinitiative „Verfassungskonforme Alimentation“ (2015)

Ziel:
Höhere Besoldung von Beamt/innen

Ergebnis:
Vom Abgeordnetenhaus übernommen

Träger:
GdP Landesbezirk Berlin und Bund Deutscher Kriminalbeamter Landesverband Berlin

Verlauf:
Hauptforderung ist die Angleichung der Besoldung von Berliner Beamtinnen und -beamten an das Bundesniveau. Berliner Beamt/innen werden laut Initiative bis 15% schlechter bezahlt. Die Initiatoren halten diesen Besoldungsrückstand für verfassungswidrig. Am 17. September nahm der Präsident des Abgeordnetenhauses 21.671 Unterschriften von Beamten entgegen, wovon 20.045 für gültig erklärt worden. Das Abgeordnetenhaus muss sich deshalb mit der von Polizeibeamten angestoßenen Thematik befassen.

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33. Volksinitiative „Offenes Schloss“ (2014)

Ziel:
Die Umsetzung des Braunfels-Entwurf, wonach der Ostflügel des Schlosses komplett wegelassen werden soll, sodass es einfach offen bleibt.

Träger:
Initiative Offenes Schloss Berlin

Ergebnis:
Am Unterschriftenquorum gescheitert

Verlauf:
Der Gründungsaufruf fand am 17. Januar 2014 statt. Die Initiative forderte, dass der Entwurf des Architekten Braunfeld umgesetzt wird. Statt eines modernen Ostflügels, sollte die Ostseite des Schlosses offen bleiben. Parallel sammelte die Initiative Unterschriften für eine Petition. Die Unterschriftsammlung ist allerdings versandet.

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32. Volksbegehrensantrag "Berlin Häufchenfrei" (2013)

Ziel:
Entwurf eines Gesetzes zur Minimierung der Hundekotbelastung in Berlin

Träger:
Bündnis Berlin Häufchenfrei

Ergebnis:
Am Unterschriftenquorum gescheitert

Verlauf:
Seit November 2013 sammelt die Initiative "Berlin Häufchenfrei" Unterschriften für die Einleitung eines Volksbegehrens zur Minimierung der Hundekotbelastung in Berlin. Die Initiative fordert per Gesetz, dass berlinweit 5.000 Beutelständer aufgestellt und 60 neue Ordnungsamtsmitarbeiter eingestellt werden. Bis Ende Mai 2014  wurden laut Auskunft der Initiatoren 5.000 Unterschriften gesammelt. Die Initiative wollte bis Ende Juni 20.000 Unterschriften zusammenbekommen. Mitte Juli gab die Initiative jedoch bekannt, dass Sie die benötigten 20.000 Unterschriften nicht sammeln konnten, sodass Sie das Volksbegehren nicht weiter verfolgen.

 

31. Volksentscheid "100% Tempelhofer Feld" (2012/14)

Ziel:
Verhinderung der Bebauung des Tempelhofer Feldes 

Träger:
Demokratische Initiative 100% Tempelhofer Feld e.V.

Ergebnis:
Im Volksentscheid mehrheitlich angenommen

Verlauf:
Die Bürgerinitiative „100 % Tempelhofer Feld“ wollte im Gegensatz zu Plänen des Senats das Tempelhofer Feld unbebaut halten und im Besitz des Landes Berlin belassen. Die Initiative begann am 18.12.12 mit der Unterschriftensammlung zur Beantragung des Volksbegehrens. Am 31.01.13 überreichte die Initiative dem Senat über 33.000 Unterschriften, davon wurden am 18.02.13 28.147 für gültig erklärt. Nach einer Prüfungsfrist von bis zu acht Wochen hatte das Abgeordnetenhaus bis zum 17.08.13 Zeit, den Gesetzentwurf der Bürgerinitiative zu übernehmen. Der Senat sprach sich in einer Pressemitteilung vom 16.04.2013 gegen den Entwurf aus.

Am 19.08.2013 stellte die Initiative den Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens - Zeitraum 14.09.2013.-13.01.2014. Um einen Volksentscheid zu bewirken, mussten in dieser Zeit ca. 174.000 gültige Unterschriften gesammelt werden. Am 13.01.2014 endete die Eintragungsfrist für das Volksbegehren. Nach Angaben der Landeswahlleiterin sind 237.063 Unterschriften abgegeben worden, 185.328 wurden als gültig anerkannt. Der Senat richtete sich nach dem Wunsch der Initiative und legte den Volksentscheid auf den Tag der Europawahl. Das Abgeordnetenhaus stellte dabei erstmalig einen eigenen Gesetzentwurf zur Abstimmung, welcher eine Randbebauung und den Schutz des inneren Bereichs des Feldes vorsah.

Am 25.05. sprach sich die Mehrheit gegen die Bebauung des Tempelhofer Feldes aus. Die Vorlage der Initiative wurde mit 64,3 Prozent Ja-Stimmen (739.026) und 29,9 Nein-Stimmen (343.920) angenommen. Auch das Zustimmungsquorum von 25 Prozent (622.785) konnte erreicht werden - es stimmten 29,7 Prozent der Stimmberechtigten für den Gesetzentwurf der Initiative. Der Gegenentwurf des Abgeordnetenhauses wurde mehrheitlich abgelehnt - dafür stimmten 40,7 Prozent (467.998) der Teilnehmenden, dagegen 51,2 Prozent (588.523). Die Gesamtbeteiligung lag bei 46,1 Prozent (1.148.971). Nach dem Wasser-Volksentscheid war dies der zweite erfolgreiche Volksentscheid in Berlin.

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30. Volksinitiative „Schule in Freiheit“ II (2013/14)

Ziel:
Mehr Vielfalt und gleichberechtigte Finanzierung im Berliner Bildungssystem

Träger:
OMNIBUS für Direkte Demokratie in Deutschland

Ergebnis:
Vom Abgeordnetenhaus abgelehnt

Verlauf:
Die Initiative setzte sich für pädagogisch freie Schulen ein. Dahinter steht der Gedanke, dass Schulen Inhalte und Qualitätsmaßstäbe ihrer Arbeit stärker selbst bestimmen sollten. Zudem lautete eine wichtige Forderung der Initiative, dass Schulen in staatlicher und freier Trägerschaft gleichberechtigt finanziert werden sollen und organisatorisch selbstständig arbeiten können. Bereits 2010 führte die Initiative eine Volksinititaive zum gleichen Thema durch. Da die Forderungen nur zum Teil von der damaligen rot-roten Landesregierung angenommen wurden, soll nun daran angeknüpft werden, diesmal jedoch mit einem klaren Forderungskatalog.

Für einen Erfolg der Volksinitiative mussten bis zum 28.10.2013 insgesamt 20.000 gültige Unterschriften gesammelt werden. Am 4. Oktober wurden die Unterschriften eingereicht; das Quorum wurde mit über 29.000 deutlich überschritten. 25.715 Unterschriften wurden für gültig erklärt. Die Anhörung im Berliner Abgeordnetenhaus fand am 27.02.2014 statt. Am 10.04.2014 erfolgte die abschließende Abstimmung im Plenum, in der ein Beschluss verabschiedet wurde, der im Wesentlichen besagt, dass mit den Berliner Schulen alles in Ordnung sei und daher nur geringfügige Änderungen vorgenommen werden sollten. Die Volksinitiative ist damit abgelehnt.

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29. Volksinitiative „Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr – Verhandlungen mit Brandenburg. Jetzt!“ (2013/14)

Ziel:
Nachtflugverbot an allen Berliner Flughäfen von 22-6 Uhr

Träger:
Friedrichshagener Bürgerinitiative (FBI)

Ergebnis:
Vom Abgeordnetenhaus abgelehnt

Verlauf:
Am 27.05.2013 startete die FBI im Rahmen ihrer 100. Montagsdemo eine neue Volksinitiative zum Thema Nachtflugverbot. Ziel der Initiative ist die unverzügliche Aufnahme von Verhandlungen durch das Land Berlin mit den Mitgesellschaftern der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) zur Einführung eines Nachtflugverbotes von 22-06 Uhr in Tegel, Schönefeld und am künftigen BER. Für eine erfolgreiche Volksinitiative mussten bis Ende November 2013 insg. 20.000 gültige Unterschriften vorliegen. Die Initiatoren strebten jedoch an, diese Menge bereits zum bundesweiten Aktionstag gegen Fluglärm am 07.09.2013 gesammelt zu haben.

Im Jahr 2012 gab es sowohl in Berlin als auch in Brandenburg Volksbegehren zum Nachtflugverbot. Während das Volksbegehren in Brandenburg mit ca. 106.000 gültigen Unterschriften erfolgreich abgeschlossen werden konnte, scheiterte es in Berlin mit ca. 139.000 gültigen Unterschriften. Dementsprechend strebt Brandenburg neue Verhandlungen mit den Mitgesellschaftern in der FBB zum Nachtflugverbot an, während Berlin diese Verhandlungen verweigert. Am 19.12. übergaben die Initiatoren ca. 26.000 Unterschriften an den Parlamentspräsidenten Ralf Wieland (SPD). Am 8.01.2014 wurden 23.666 Unterschriften für gültig erklärt. Die Volksinitiative ist damit zustande gekommen. Das Abgeordnetenhaus hat nun vier Monate Zeit, sich mit dem Anliegen zu befassen. Am 10.04.2014 fiel die Entscheidung über die geforderten Änderungen. Das Abgeordnetenhaus hat das Anliegen der Initiative abgelehnt.

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28. Volksentscheid "Neue Energie für Berlin" (2012/13)

Ziel:
Rekommunalisierung der Berliner Stromnetze / Gründung eines Stadtwerks

Träger:
Berliner Energietisch

Ergebnis:
Am Zustimmungsquorum gescheitert

Verlauf:
Die Initiative forderte die Gründung einer Netzgesellschaft als Anstalt öffentlichen Rechts, die die Stromnetze zum 01.01.2015 vom derzeitigen Bertreiber Vattenfall übernehmen sollte. Desweiteren sollte ein Stadtwerk aufgebaut werden, welches Produktions- und Vertriebskapazitäten für 100% erneuerbare Energien bereitstellen kann. Es sollten Abklemmungen verhindert und für eine sozialverträgliche energetische Gebäudesanierung gesorgt werden. Darüber hinaus sollten Netzgesellschaft und Stadtwerk transparent und demokratisch ausgestaltet werden. Außerdem sollte ein Initiativrecht eingeführt werden. Mit der Sammlung von 3.000 Unterschriften hätten die Einwohner Berlins somit die Möglichkeit, den Verwaltungsrat mit bestimmten Anliegen zu befassen. Zudem sollten in jedem Bezirk mindestens einmal jährlich Versammlung zur Erörterung der Angelegenheiten der Stadtwerke und der Netzgesellschaft stattfinden.

Die Initiative begann am 24. Februar 2012 mit der Sammlung der erforderlichen 20.000 Unterschriften. Am 3. Juli reichte das Bündnis 36.089 Unterschriften ein. Nachdem der Senat den Volksbegehrensantrag für zulässig erklärte, startete die Initiative am 11. Februar 2013 mit der zweiten Stufe, der Sammlung von mindestens 173.000 Unterschriften. Insgesamt konnten bis zum 10. Juni 2013 227.748 gültige Unterschriften gesammelt werden. Das Volksbegehren war mit rund 54.000 Unterschriften über dem notwendigen Quorum erfolgreich. Damit wurde der Weg für einen Volksentscheid geebnet. Der Senat legte den Termin für den Volksentscheid entgegen dem Willen der Initiatoren auf den 3. November 2013. Dem Berliner Energietisch schwebte eine Abstimmung am Tage der Bundestagswahl (22. September) vor. Obwohl Umfragen zufolge eine klare Mehrheit der Berliner für die Rekommunalisierung des Stadtwerks waren, wurde dem Erreichen des Zustimmungsquorums von 620.000 JA-Stimmen durch den separaten Abstimmungstermin eine große Hürde auferlegt. Am 3. November scheiterte der Volksentscheid an dem Zustimmungsquorum. Obwohl 83 Prozent der Teilnehmenden für die Gesetzesvorlage des Energietisches stimmten, fehlten mit 599.565 abgegeben Ja-Stimmen (24,1 Prozent) genau 21.374 Ja-Stimmen (0,9%) um das Quorum von 25% zu erreichen. Nach dem Volksentscheid über den Erhalt des Flughafens Tempelhof im Jahr 2008, ist dies die zweite Initiative, die nicht an der Ablehnung der Bevölkerung, sondern am Zustimmungsquorum scheitert.

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27. Volksbegehrensantrag "Rettet die S-Bahn Berlin" (2011/12)

Ziel:
Veröffentlichung aller Verträge / Ausweitung gesetzlicher Standards für den S-Bahn-Betrieb

Träger:
Berliner S-Bahn-Tisch

Ergebnis:
Unzulässig

Verlauf:
Die Initiative forderte eine Veröffentlichung bestehender und zukünftiger Verträge zwischen dem Land Berlin und den Betreibern. Außerdem wurde die Ausweitung gesetzlicher Standards für den S-Bahn-Betrieb gefordert: So sollte unter anderem der Bestand der Züge auf das Niveau von 2005 aufgestockt und die Mitarbeiter nach Tarif bezahlt werden.

Die Senatsverwaltung für Bildung schätzte die zusätzlich entstehenden jährlichen Kosten vor Neuausschreibung 2017 auf 46,9 Mio. und danach auf jährlich 40,1 Millionen Euro.

Am 24. Juni 2011 wurde mit der Unterschriftensammlung begonnen. Am 23. Dezember 2011 reichte die Initiative 31.870 Unterschriften  ein. Am 7. Februar 2012 erklärte der Senat das Volksbegehren für unzulässig. Die Ablehnung wurde damit begründet, dass erstens das Volksbegehren in bestehende Verträge eingreife, man zweitens nicht per Gesetz festlegen könne, ob sich ein S-Bahn-Anbieter finde, der bereit sei, auf die Forderungen des Volksbegehrens einzugehen und drittens bei allen Verkehrsverträgen das Land Brandenburg einzubeziehen sei. Da das Land Berlin allein also die Forderungen der Initiative nicht erfüllen könne, könne auch nicht mit einem Volksbegehren auf Landesebene gearbeitet werden.  

Der S-Bahn-Tisch klagte gegen diesen Senatsbeschluss. Am 13. Mai 2013 erklärte das Berliner Verfassungsgericht das Volksbegehren ebenfalls für unzulässig. Die Urteilsbegründung des Gerichtes konzentrierte sich auf die mangelnde Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin: Ein Großteil der vom Volksbegehren angestrebten Bestimmungen hätte aufgrund des bestehenden Verkehrsverbundes auch das Land Brandenburg betroffen, „ohne diesem eine Mitwirkung oder Mitbestimmung zu ermöglichen“, so das Gericht.

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26. Volksbegehren Nachtflugverbot BER (2011)

Ziel:
Verhinderung von planmäßigen Nachtflügen am Großflughafen Berlin-Brandenburg International

Träger:
Initiative für ein Nachtflugverbot

Ergebnis:
Am Unterschriftenquorum gescheitert

Verlauf:
Da Bestimmungen zum Nachtflugverbot Bundesrecht sind, versuchte die Initiative Einfluss auf das Landesentwicklungsprogramm zu nehmen. Der Flugverkehr am Tage sollte so organisiert werden, dass Nachtflüge zwischen 22 und 6 Uhr nur noch in Ausnahmen erforderlich wären. Um den Großflughafen zu entlasten, sollte der Flugverkehr gegebenfalls auch auf andere Flughäfen in Brandenburg verteilt werden.

Die Landesregierung wurde aufgefordert, in Verhandlung mit dem Land Brandenburg zu treten, um den Staatsvertrag vom 7. August 1997 über das gemeinsame Landesentwicklungsprogramm entsprechend zu ändern.

Die Initiative hatte am 12. Juli 2011 mit der Sammlung der erforderlichen 20.000 Unterschriften begonnen. Am 10. Oktober reichte sie über 30.000 Unterschriften ein. Am 29.11. erklärte der Senat den Volksbegehrensantrag für zulässig. Da sich das Abgeordnetenhaus dem Anliegen nicht annahm, wurde am 29. Mai 2012 mit der Unterschriftensammlung für die zweite Stufe, dem Volksbegehren, begonnen. Am 28. September endete die Eintragungsfrist. Es kamen rund 139.000 und damit nicht ausreichend gültige Unterschriften zusammen, um einen Volksentscheid einzuleiten.

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25. Volksbegehrensantrag "Freie Zulassung zum Masterstudium" II (2011)

Ziel:
Für einen gesetzlichen Anpruch auf ein Masterstudium

Träger:
Studierendengruppe

Ergebnis:
Am Unterschriftenquorum gescheitert

Verlauf:
Nach dem ersten Anlauf im Mai 2011 wurde im Dezember 2011 eine erneute Unterschriftensammlung gestartet. Es soll ein Rechtsanspruch auf einen Masterstudiengang für Bachelor-Absolventen an Berliner Universitäten eingeführt werden. Um diesem gesetzlichen Anspruch gerecht werden zu können, sollen die Kapazitäten für Masterstudienplätze ausgebaut werden.

Aber auch beim zweiten Versuch versandete die Unterschriftensammlung und die nötigen 20.000 Unterschriften konnten nur zu einem Zehntel gesammelt werden.

Die Senatsverwaltung für Bildung schätzte die zusätzlich entstehenden Kosten auf 44 Millionen Euro im ersten, 131 Millionen Euro im zweiten und 175 Millionen
Euro ab dem dritten Jahr.

24. Volksbegehrensantrag "Freie Zulassung zum Masterstudium" I (2011)

Ziel:
Für einen gesetzlichen Anpruch auf ein Masterstudium

Träger:
Studierendengruppe

Ergebnis:
Am Unterschriftenquorum gescheitert

Verlauf:
Am 1. Mai 2011 wurde mit der Sammlung der ersten 20.000 Unterschriften begonnen. Es soll ein Rechtsanspruch auf einen Masterstudiengang für Bachelor-Absolventen an Berliner Universitäten eingeführt werden. Um diesem gesetzlichen Anspruch gerecht werden zu können, sollen die Kapazitäten für Masterstudienplätze ausgebaut werden.

Es kamen in einem Zeitraum von 6 Monaten nur wenige Unterschriften zu Stande.

Die Senatsverwaltung für Bildung schätzte die zusätzlich entstehenden Kosten auf 44 Millionen Euro im ersten, 131 Millionen Euro im zweiten und 175 Millionen
Euro ab dem dritten Jahr.

23. Volksbegehren "Grundschulkinder, leben und lernen in der Ganztagsschule, 1+ für Berlin" (2010/11)

Ziel:
Verbesserung des Betreuungsangebots an Schulhorten

Träger:
Landeselternausschuss Kita (LEAK)

Ergebnis:
Am Unterschriftenquorum gescheitert

Verlauf:
Die Initiative setzte sich dafür ein, dass Schulhorten mehr Mittel für die nachmittägliche Betreuung zukommen solle. Die Initiatoren wollten erreichen, dass der Betreuungsschlüssel auf 1:16 gesenkt wird. Jedes Kind sollte einen Rechtsanspruch auf einen Hortplatz haben und am subventionierten Mittagessen teilnehmen können. Die Bedarfsprüfung sollte abgeschafft werden. Behinderte Kinder sollten durch bessere Betreuungsmöglichkeiten besser integriert werden. Zudem forderte die Initiative, dass Lehrer und Erzieher öfter gemeinsam an Fortbildungen teilnehmen könnten.

Die Initiative startete am 31. Mai 2010 mit der Unterschriftensammlung. Am 30. November 2010 übergaben die Initiatoren schließlich 28.255 Unterschriften der Senatsverwaltung für Inneres. Anfang 2011 wurde den Initiatoren mitgeteilt, dass 24.400 der abgegebenen Unterschriften gültig sind und die nächste Stufe als Volksbegehren in Angriff genommen werden durfte.

Am 11. Juli 2011 begann die Initiative mit der Sammlung der Unterschriften für das Volksbegehren. Die erforderlichen 172.000 Unterschriften konnten in der Frist von vier Monaten nicht gesammelt werden. Die Initiative reichte am 11. November 32.000 Unterschriften ein.

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22. Volksinitiative "Frische Luft für Berlin" (2010/11)

Ziel:
Verbesserter Nichtraucherschutz in der Öffentlichkeit

Träger:
Bündnis Frische Luft für Berlin

Ergebnis:
Vom Abgeordnetenhaus abgelehnt

Verlauf:
Die Volksinitiative setzte sich für Gesundheit, Jugendschutz und den Schutz der Angestellten in der Gastronomie ein. Die Initiatoren wollten einen wirksamen Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen in der Berliner Gastronomie erreichen. Des Weiteren war das Ziel der Initiative ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen und einen verstärkten Nichtraucherschutz in Krankenhäusern.

Die Initiatoren begannen am 24. September 2010 mit der Unterschriftensammlung. Bis zum März 2011 Jahres mussten die Träger 20.000 Unterschriften sammeln, damit sich das Abgeordnetenhaus mit dem Anliegen der Initiative befasst.

Am 14. April reichte die Initiative insgesamt 27.000 Unterschriften ein, davon waren 23.633 gültig. Am 6. Juni 2011 wurde die Initiative im Gesundheitsausschuss angehört und am 20. Juni abschließend beraten, mit der Empfehlung, das Anliegen der Initiative abzulehnen.

21. Volksinitiative „Schule in Freiheit“ (2010/11)

Ziel:
Mehr Vielfalt und gleichberechtigte Finanzierung im Berliner Bildungssystem

Träger:
OMNIBUS für Direkte Demokratie in Deutschland

Ergebnis:
Vom Abgeordnetenhaus überwiegend abgelehnt

Verlauf:
Die Initiative setzte sich für pädagogisch freie Schulen ein. Dahinter steht der Gedanke, dass Schulen Inhalte und Qualitätsmaßstäbe ihrer Arbeit stärker selbst bestimmen können. Zudem lautete eine wichtige Forderung der Initiative, dass Schulen in staatlicher und freier Trägerschaft gleichberechtigt finanziert werden sollen und organisatorisch selbstständig arbeiten können.

Die Unterschriftensammlung begann am 18. Mai 2010. Am 23. November überreichte die Initiative dem Präsidenten des Berliner Abgeordnetenhauses, Walter Momper, 28.717 Unterschriften. Zu Beginn des Jahres 2011 wurde die Volksinitiative für zulässig erklärt. Von den knapp 29.000 eingereichten Unterschriften wurden 24.420 für gültig erklärt. Am 10.03.2011 wurden die Initiatoren im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie angehört.

Am 14. April 2011 lehnte das Abgeordnetenhaus die Forderungen der Initiative größtenteils ab. Lediglich das Verfahren der Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft sollte in Zukunft transparenter werden.

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20. Volksentscheid "Schluss mit Geheimverträgen - Wir Berliner wollen unser Wasser zurück" (2008/11)

Ziel:
Einführung einer allgemeinen Veröffentlichungspflicht aller Verträge im Bereich der Berliner Wasserwirtschaft

Träger:
Berliner Wassertisch

Ergebnis:
Im Volksentscheid mehrheitlich angenommen

Verlauf:
Mitte Juni 2007 wurde zusammen mit dem Hochschul- und Sparkassen- Volksbegehren ein Dreierpaket an den Start gebracht. Träger dieses Dreierpakets war das Berliner Bündnis gegen Privatisierung. Das Volksbegehren forderte eine Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes. Es ging darum, die Verträge der Teilprivatisierung im Bereich der Wasserwirtschaft offen zu legen. Langfristiges Ziel dieser Offenlegung war es, rechtliche Voraussetzungen für eine Aufhebung der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe zu schaffen.

Bis Anfang Dezember waren 19.000 Unterschriften zusammen gekommen. Daraufhin hatte die Initiative ihre Sammlung auf den 31. Januar 2008 verlängert. Am 01.02.2008 übergab sie 38.600 Unterschriften dem Landeswahlleiter.Obwohl das Unterschriftenquorum zur Beantragung des Volksbegehrens mit 36.000 gültigen Unterschriften erreicht wurde, erklärte der Senat das Volksbegehren aus rechtlichen Gründen für unzulässig, da es gegen höherrangiges Recht verstoße. Es wurde angemahnt, dass der Gesetzentwurf auch die Offenlegung bereits bestehender Verträge fordere.

Die Initiative reichte Beschwerde beim Berliner Verfassungsgericht ein.Das Volksbegehren wurde am 6. Oktober 2009 vom Landesverfassungsgericht für zulässig erklärt mit der Begründnung, dass der Senat nach der Verfassungsänderung von 2006 nicht mehr im Vorfeld eines Volksbegehrens zu prüfen hat, ob ein Volksbegehren gegen höherrangiges Recht verstoße.Danach hatte das Abgeordnetenhaus vier Monate Zeit, um zu den nun gültigen Vorschlägen der Initiative Stellung zu nehmen. Er entschied sich im Sinne des Senats dafür, die Initiative zu ignorieren.

Im Juli 2010 ging das Volksbegehren in die zweite Stufe. Am 27.10.2010 konnte die Initiative schließlich über 320.000 Unterschriften eingreichen. Am 09.11. stellte die Landeswahlleiterin das Zustandekommen des Volksbegehrens fest. Mit 280.887 gültigen Unterschriften ist das Volksbegehren das dritte erfolgreiche Volksbegehren in Berlin. Zuvor hatten das Volksbegehren für den Erhalt des Verkehrsflughafens Tempelhof mit 204.907 gültigen Unterschriften und das Volksbegehren Pro-Reli mit 265.823 gültigen Unterschriften die gesetzlich festgelegte Hürde von rund 172.000 benötigten Unterschriften übersprungen.

Am 13.02.2011 sprachen sich die Bürger mit 98,2 % für die Offenlegung der Verträge aus. 665.713 Bürger (27 % der Wahlberechtigten) stimmten mit JA. Das Zustimmungsquorum über 25 % wurde somit zum ersten Mal in Berlin erreicht.

19. Volksbegehrensantrag für das Weltkulturerbe Tempelhof und mehr Transparenz in der Politik (2008/09)

Ziel:
Erhalt des Flughafens als Denkmal/Informationsfreiheit öffentliche Unternehmen und Mitglieder des Senats betreffend

Träger:
Aktionsbündnis be-4-tempelhof.de

Ergebnis:
Unzulässig

Verlauf:
Mit diesem Antrag auf Volksbegehren wurde ein zweiter Versuch unternommen, die Schließung des Flughafens zu verhindern. Am 30.10.2008 startete das Bündnis mit der Unterschriftensammlung. Das Volksbegehren umfasste verschiedenste Forderungen. Gebäude und das gesamte Gelände sollten als Denkmal erhalten bleiben. Das Land Berlin wurde aufgefordert sich bei der UNESCO für eine Ernennung des Flughafens Tempelhof zum Weltkulturerbe einsetzen. Der Flughafen sollte weiterhin als Regierungs-, Rettungs- und Ausweichflughafen genutzt werden. Darüber hinaus wurde gefordert, kostenfreien Einblick in die Akten von Behörden und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung nehmen zu können, Nebentätigkeiten von Senatsmitgliedern zu untersagen und die Nebeneinkünfte von Senatsmitgliedern und des Abgeordnetenhauspräsidenten offen zu legen. Abschließend wurde gefordert, Senatsmitglieder für, von ihnen verursachte Schäden haften zu lassen. Analog zu den Regelungen zur Managerhaftung bei Kapitalgesellschaften sollten Senatsmitglieder zu belangen sein.

Am 29. April 2009 reichte die Initiative 24.946 Unterschriften ein, von denen 21.414 für gültig erkannt wurden. Teile des Volksbegehrens wurden vom Senat für unzulässig erklärt. Für zulässig befunden wurden die Regelungen zum Denkmalschutz und zur Anmeldung des Flughafens als Weltkulturerbe. Unzulässig war die Forderung, den Flugbetrieb für besondere Fälle wieder herzustellen, da laut Senat Volksbegehren gemäß Berliner Verfassung innerhalb einer Wahlperiode nur einmal zu einem Thema erlaubt seien. Die Forderung würde sich in den Forderungen des ersten Tempelhof-Begehrens wiederfinden. Teilweise für unzulässig erklärt wurden die Regelungen zur Erhöhung der Transparenz, weil das Land Berlin nicht für alle angestrebten Regelungen die Gesetzgebungskompetenz habe und sie zum Teil rechtsstaatswidrig seien. Die Initiative reichte Einspruch beim Landesverfassungsgericht gegen die unzulässigen Teile ein. Der Einspruch wurde im März 2010 aus formalen Gründen abgewiesen.

 

18. Volksbegehrensantrag "Anspruch auf freien Zugang zu Bildungseinrichtungen" (2009)

Ziel:
Freier Zugang zu Bildungseinrichtungen

Träger:
Volksgesetzgebung e.V.

Ergebnis:
Am Unterschriftenquorum gescheitert

Verlauf:
Die Initiative setzte sich für den freien Zugang zu Bildungseinrichtungen ohne Numerus Clausus ein. Voraussetzung sollte sein, dass die Bewerber ihren Erstwohnsitz mindestens seit drei Jahren in Berlin haben. Darüber hinaus wurde gefordert ein Bußgeld für Amtsträger zu verhängen, wenn diese vorsätzlich oder fahrlässig einen Anderen in seinen Bemühungen um Fort- und Weiterbildung behindern. Außerdem sollten diese Regelungen nur durch einen Volksentscheid oder durch eine 2/3-Mehrheit im Abgeordnetenhaus geändert werden können.

Die Unterschriftensammlung begann am 24. Juli 2009. Nach eigenen Angaben hatte die Initiative bis Ende Januar bereits 18.500 Unterschriften gesammelt. Allerdings wurde darauf folgend die Unterschriftensammlung eingestellt. Anfang 2011 sollte ein neuer Anlauf gestartet werden.

17. Volksbegehrensantrag Mehr Demokratie beim Wählen II (2008)

Ziel:
Änderung des Berliner Wahlrechts

Träger:
Bündnis "Mehr Demokratie beim Wählen"

Ergebnis:
Verfahren vor der zweiten Stufe abgebrochen

Verlauf:
Am 3. April 2008 begann das Bündnis mit der Unterschriftensammlung zur Beantragung des Volksbegehrens. Ziel war es, das Landeswahlgesetz zu ändern. Das Bündnis forderte die Einführung von 5 Parteistimmen, veränderbaren Parteilisten, Mehrmandatswahlkreisen und einer Ersatzstimme. Getragen wurde das Volksbegehren von über 40 Organisationen und Initiativen. Darunter waren unter anderem der Berliner Mieterverein, der Türkische Bund, die Humanistische Union, Mehr Demokratie e.V. und viele mehr.

Am 14. August 2008 reichte die Initiative 24.021 Unterschriften zur Beantragung des Volksbegehrens ein. Insgesamt 21.040 Unterschriften wurden für gültig erklärt. Rechtlich wurde vom Senat jedoch nur ein Teil des Volksbegehrens anerkannt. Die Ersatzstimme, die Mehrmandatswahlkreise sowie die Regelungen zur Wahlkampfkostenerstattung wurden für unzulässig erklärt.

Am 21. November reichte das Bündnis Einspruch gegen die unzulässigen Teile beim Landesverfassungsgericht ein. Aufgrund der unzulässigen Vorprüfung hob der Senat am 15. Dezember seine Unzulässigkeitsentscheidung auf. Das Bündnis ging nicht in das Volksbegehren, da durch die Unzulässigkeitsentscheidung des Senats der Zeitplan nicht mehr aufrecht zu erhalten war.

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16. Volksbegehrensantrag für mehr Betreuungspersonal in Kindertagesstätten (2008/09)

Ziel:
Herstellung eines Rechtsanspruchs auf sieben Stunden Betreuung für alle Kinder ab drei Jahren

Träger:
Berliner Landeselternausschuss Kindertagesstätten

Ergebnis:
Vom Abgeordnetenhaus übernommen

Verlauf:
Mitte März 2008 startete die Initiative mit der Unterschriftensammlung. Das Volksbegehren zielte auf die Änderung des Berliner Kita-Gesetzes. Im Kern sah der Entwurf einen Rechtsanspruch auf sieben Stunden Betreuung für alle Kinder ab drei Jahren und die Einstellung zusätzlicher pädagogischer Fachkräfte vor. Außerdem sollten für alle Erzieherinnen und Erzieher mindestens drei Tage Fort- und Weiterbildung im Jahr, sowie fünf Stunden Vor- und Nachbereitungszeit je Woche festgeschrieben werden.

Am 28.07.2008 reichte die Initiative knapp 66.200 Unterschriften zur Beantragung des Volksbegehrens ein. Am 26.08.2008 wurde der Antrag für unzulässig erklärt mit der Begründung, er würde in das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses eingreifen. Da die vom Senat ermittelten Kosten der Umsetzung des Volksbegehrens die "Erheblichkeitsschwelle" überschreiten würden, durfte die Initiative das Volksbegehren nicht weiter verfolgen. Während die Initiative von 95,9 Mio Euro ausging, was ungefähr 0,5 Prozent des Berliner Haushalts ausmachen würde, rechnet der Senat mit 212 Mio Euro.

Die Initiative reichte am 25.09.2008 Einspruch gegen die Senatsentscheidung beim Landesverfassungsgericht ein. Das Kita-Volksbegehren wurde am 6. Oktober vom Landesverfassungsgericht für zulässig erklärt mit der Begründung, dass ausgabenwirksame Volksbegehren nach der geänderten Verfassung von 2006 nur dann unzulässig sind, wenn sie das Haushaltsgesetz und den, in ihm festgestellten Haushaltsplan des laufenden Jahres zum Gegenstand haben. Der Haushaltsvorbehalt gilt nicht für Gesetze, die sich lediglich auf den zukünftigen Haushalt auswirken. Entgegen der Auffassung von Senat und Abgeordnetenhaus besteht keine „Erheblichkeitsschwelle“, die darüber Aussage trifft, in welcher Höhe ein Volksbegehren in den Haushalt eingreifen darf.

Am 27. Oktober entschied der Senat, das Anliegen in seinen wesentlichen Bestandteilen zu übernehmen. Die Einleitung eines Volksbegehrens war damit nicht mehr nötig.

Weitere Informationen

15. Volksbegehren gegen Rauchverbot und für Wahlfreiheit von Wirten und Gästen (2007-2009)

Ziel:
Wiederherstellung der Wahlfreiheit zwischen Nichtraucher- und Raucherlokalen

Träger:
Initiative für Genuss Berlin

Ergebnis:
Am Unterschriftenquorum gescheitert

Verlauf:
Die Initiative hatte am 11. November 2007 begonnen, Unterschriften zu sammeln. Das Volksbegehren richtete sich gegen das am 08.11.2007 beschlossene Nichtraucherschutzgesetz. Den Initiatoren ging es darum, die Wahlfreiheit, ob in einem Lokal geraucht werden dürfe, bei den Betreibern zu belassen. Die Initiative plädiert allerdings für eine Kennzeichnungspflicht.

Am 30.04.2008 reichte die Initiative 26.000 Unterschriften ein. Am 27. Mai erklärte der Senat das Volksbegehren für zulässig. 23.252 Unterschriften wurden für gültig erklärt. Am 26. Januar 2009 startete die Initiative mit der Sammlung der Unterschriften für die zweite Stufe des Volksbegehrens. Am 24. Mai endete die Unterschriftenfrist. Mit deutlich unter 100.000 Unterschriften erreichte die Initiative nicht das erforderliche Unterschriftenquorum.

 

14. Volksinitiative Mehr Demokratie beim Wählen I (2008)

Ziel:
Änderung des Berliner Wahlrechts

Träger:
Bündnis Mehr Demokratie beim Wählen

Ergebnis:
Am Unterschriftenquorum gescheitert

Verlauf:
Am 03. April 2008 begann das Bündnis mit der Unterschriftensammlung. Ziel war es, das Landeswahlgesetz zu ändern. Das Bündnis forderte die Absenkung der Sperrklauseln, eine Wahlaltersenkung auf 16 Jahre und die Einführung eines Ausländerwahlrechts. Getragen wurde die Volksinitiative von über 40 Organisationen und Initiativen. Darunter waren unter anderem der Bund der Steuerzahler, der Berliner Mieterverein, der Türkische Bund, die Humanistische Union, Mehr Demokratie e.V. und viele mehr.

Nach Ablauf der Frist waren 10.000 Unterschriften zusammen gekommen. Die Forderungen wurden als Petition dem Abgeordnetenhaus übergeben, am 06. Mai 2009 im Rechtsausschuss diskutiert und mehrheitlich abgelehnt.

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13. Volksentscheid Pro Reli (2007-2009)

Ziel:
Gleichstellung des Religionsunterrichts mit dem Ethikunterricht an Berliner Schulen

Träger:
Pro Reli e.V.

Ergebnis:
Im Volksentscheid mehrheitlich abgelehnt

Verlauf:
An Berliner Schulen gibt es das Ethikpflichtfach seit Schuljahresbeginn 2006 in den siebten Klassen. Die Schüler können es nicht zu Gunsten des freiwilligen Religionsunterrichts abwählen. Der überkonfessionelle Verein "Pro Reli" strebte ein Volksbegehren zur Aufwertung des Religionsunterrichts in Berlin an. Das Fach sollte eine gleichberechtigte Wahlalternative zum neuen Ethikunterricht werden.

Am 01. Juni 2007 begann die Initiative mit der Unterschriftensammlung zur Beantragung des Volksbegehrens und reichte am 29. November 37.389 Unterschriften ein. 34.472 Unterschriften wurden für gültig befunden. Das Abgeordnetenhaus lehnte den Vorschlag ab, womit die Initiative am 22. September mit der Sammlung der Unterschriften für das Volksbegehren anfing. Die Frist endete am 20. Januar 2009. Insgesamt 265.823 gültige Unterschriften kamen zusammen.

Beim Volksentscheid am 26.04.2009 stimmte eine Mehrheit von 51,3 Prozent gegen den Vorschlag der Initiative. Auch das Zustimmungsquorum wurde mit 14,2 Prozent JA-Stimmen nicht erreicht. Die Beteiligung lag insgesamt bei 29,2 Prozent.

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12. Volksbegehrensantrag Historische Mitte Berlin (2007/08)

Ziel:
Gegen die Zerstörung Historischer Bausubstanz in Berlin Mitte

Träger:
Gesellschaft Historisches Berlin

Ergebnis:
Vom Abgeordnetenhaus übernommen

Verlauf:
Am 3. Dezember 2007 begann die Initiative mit der Sammlung der erforderlichen 20.000 Unterschriften zur Beantragung des Volksbegehrens. Der Senat wurde aufgefordert, die Bausubstanz der Museumsinsel möglichst originalgetreu zu erhalten. Außerdem sollte der Senat eine Gestaltungssatzung für Berlins Historische Mitte erlassen und einen "Beirat Historische Mitte" berufen.

Das Volksbegehren wurde Mitte Juni gestoppt, weil die entsprechenden Anträge im Abgeordnetenhaus eingebracht wurden.

 

11. Volksbegehrensantrag "Für offene und demokratische Hochschulen" (2007)

Ziel:
Verhinderung der Einführung von Studiengebühren und Studienkonten / freier Zugang zum Masterstudium / Sicherung der studentischen Mitbestimmung

Träger:
Studentisches Bündnis für Solidarität und freie Bildung

Ergebnis:
Am Unterschriftenquorum gescheitert

Verlauf:
Mitte Juni 2007 wurde zusammen mit dem Wasser- und Sparkassen-Volksbegehren ein Dreierpaket an den Start gebracht. Träger dieses Dreierpakets ist das Berliner Bündnis gegen Privatisierung. Teil des Dreierpaketes war das Volksbegehren an die Berliner Hochschulen. Ziel war die Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes. Zum einen sollte der Verzicht auf Bildungsgutscheine und Studienkonten festgeschrieben werden. Die Initiative forderte des weiteren die Festschreibung der viertelparitätischen Besetzung der Hochschulgremien, um die studentische Mitbestimmung zu sichern. Drittens sollte als alleiniges Zugangskriterium für Masterstudiengänge der berufsqualifizierende Abschluss eines Hochschulstudiums gelten. Entsprechende Studienplätze für Bachelor-Absolventen sollten eingerichtet werden.

Innerhalb der 6-monatigen Frist konnten die erforderlichen 20.000 Unterschriften nicht gesammelt werden.

10. Volksbegehrensantrag "Was wir wollen - Eine Berliner Sparkasse: regional - sozial - transparent - demokratisch" (2007)

Ziel:
Verankerung eines verbindlichen Rechts auf ein Girokonto für jeden Menschen / Rechtsanspruch auf ein gebührenfreies Girokonto für von Armut Betroffene

Träger:
Initiative Berliner Bankenskandal

Ergebnis:
Am Unterschriftenquorum gescheitert

Verlauf:
Mitte Juni 2007 ging zusammen mit dem Hochschul- und Wasser- Volksbegehren ein Dreierpaket an den Start. Träger dieses Dreierpakets war das Berliner Bündnis gegen Privatisierung. Mit der Novellierung des Sparkassengesetzes sollte eine soziale und öffentliche Ausrichtung der Berliner Sparkasse gewährleistet werden. Neben einem gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto sollte denen, deren Einkommen unter 50% des Berliner Durchschnittseinkommens liegt, ein kostenfreies Girokonto ermöglicht werden. Des weiteren sollte das Regionalprinzip, also die Beschränkung der Geschäftstätigkeit auf das Land Berlin, gestärkt werden, sowie ein Verwaltungsrat mit weitgehenden Kontroll- und Mitbestimmungsrechten im Sparkassengesetz verankert werden. Weiteres Ziel war die Erhaltung der gemeinwohlorientierten Ausrichtung der Berliner Sparkasse, indem eine finanzielle Unterstützung des Verbraucherschutzes und der Schuldnerberatung festgeschrieben werden sollte.

Mitte November kündigte die Initiative allerdings an, das Volksbegehren mangels Unterstützung auslaufen zu lassen.

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9. Volksbegehrensantrag Museumsinsel (2007)

Ziel:
Neubebauung auf der Museumsinsel nur unter Beachtung historischer Bausubstanz

Träger:
Initiative "Rettet die Museumsinsel"

Ergebnis:
Am Unterschriftenquorum gescheitert

Verlauf:
Mit der Unterstützung von Prominenten wie Günther Jauch und Lea Rosh wehrte sich die Inititiative "Rettet die Museumsinsel" gegen eine Neubebauung der Museumsinsel. Die Befürchtung war, dass sich die vom Stararchitekten Chipperfield entworfene und vom Bund mit 73 Millionen Euro geförderte James-Simon-Galerie nicht in das Weltkulturerbe einfüge. Der Senat wurde aufgefordert, auf die Stiftung Preußischer Kulturbesitz einzuwirken, einen Neubau erst nach Abschluss aller Sanierungsmaßnahmen und unter der Beachtung historischer Bausubstanz zu errichten.

Aufgrund eines neuen Entwurfs des Architekten, mit dem er den Vorstellungen der Initiative entgegenkommt, wurde die Unterschriftensammlung eingestellt. Eigenen Angaben zufolge sammelte die Initiative bis Anfang März 6.000 Unterschriften.

 

8. Volksentscheid Flughafen Tempelhof (2006-2008)

Ziel:
Für Erhalt des Flughafens Tempelhof

Träger:
Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof e.V. (ICAT)

Ergebnis:
Am Zustimmungsquorum gescheitert

Verlauf:
Die ICAT setzte sich für den Erhalt des Flughafens Tempelhof als internationaler City-Airport ein. Um dieses Ziel zu erreichen, startete die Initiative am 29. November 2006 ein Volksbegehren. Ziel war, die Berliner Landesregierung bzw. das Landesparlament auf demokratischem Wege zu einer endgültigen Aufhebung des Schließungsverfahrens zu bewegen.

Nach eigenen Angaben wurden am 30. März 2007 32.000 Unterschriften eingereicht, von denen 29.878 Unterschriften nach Überprüfung formell anerkannt wurden. Ein Teil des Volksbegehrens wurde von der Senatsverwaltung daraufhin am 8. Mai für zulässig erklärt. Demnach konnte mittels eines Volksentscheids nur ein Appell an den Senat gerichtet werden, die Schließung aufzuheben. Dieser hatte jedoch schon signalisiert, dass ein Widerruf des Entzugs der Betriebserlaubnis zum 31. Oktober 2008 nicht in Frage kommt. Die Aufhebung der Planfeststellung war bereits beschlossen.

Am 15. Oktober wurde mit der Unterschriftensammlung für das Volksbegehren begonnen. Die Eintragungsfrist endete am 14. Februar. Insgesamt trugen sich 204.907 Berliner Wahlberechtigte auf dem Amt ein. Beim Volksentscheid am 27.4. 2008 sprachen sich 60,2 Prozent der Abstimmenden für die Offenhaltung des Flughafens aus.

Allerdings scheiterte das Volksbegehren am 25-Prozent-Zustimmungsquorum. Nur 21,7 Prozent der Abstimmungsberechtigten stimmten für die Initiative. Die Abstimmungsbeteiligung lag insgesamt 36,1 Prozent.

7. Volksbegehrensantrag "Sicherstellung von Kita -, Schul- und Hochschulstudienplätzen" (2003)

Ziel:
Keine Kürzungen im Bildungsbereich, keine Studiengebühren, Garantie von 135.000 Studienplätzen

Träger:
Studenten (TUB)

Ergebnis:
Am Unterschriftenquorum gescheitert

Verlauf:
Die Initiative der Berliner Studenten startete im Dezember 2003. Allerdings wurde die Sammlung aufgrund mangelnder Beteiligung eingestellt. Das Begehren scheiterte, weil nur 4000 Unterschriften gesammelt werden konnten, bereits auf der ersten Stufe des Volksbegehrens.

6. Volksbegehrensantrag "Schluss mit den Kürzungen im Kita-Bereich" (2003/04)

Ziel:
Keine Erhöhung der Kita-Gebühren und Beseitigung des Personalnotstandes durch Neueinstellungen

Träger:
Spandauer Eltern

Ergebnis:
Am Unterschriftenquorum gescheitert

Verlauf:
Die Initiatoren wollten nicht nur die Sparmaßnahmen im Kita-Bereich zurücknehmen lassen, sondern auch die Einführung eines kostenlosen Kita-Jahres vor der Schule. Im Zeitraum vom 10. Dezember 2003 bis zum 11. Mai 2004 konnte die Initiative laut eigenen Angaben 26.000 Stimmen sammeln. Die Senatsverwaltung zählte nur 21.500, von denen lediglich 16.600 für gültig erklärt wurden. Damit scheiterte das Volksbegehren an der erforderlichen Unterstützung.

5. Volksbegehrensantrag "Schluss mit dem Berliner Bankenskandal" (2003-2005)

Ziel:
Rücknahme der Risikobürgschaft des Landes Berlin für die Berliner Bankgesellschaft und die Auflösung der Bankgesellschaft

Träger:
"Initiative Berliner Bankenskandal"

Ergebnis:
Unzulässig

Verlauf:
Die Unterschriftensammlung für den Antrag auf Volksbegehren startete am 4. Juli 2003. Innerhalb von 6 Monaten waren 25.000 Unterschriften notwendig. Dem Antrag lag ein Gesetzentwurf zugrunde, nach dem zum einen das „Risikoabschirmungsgesetz“ aufgehoben werden sollte und zum anderen Grundsätze für die Auflösung der Bankgesellschaft Berlin AG. Das Land und der Steuerzahler sollten auf diesem Wege von der Verantwortung für die Verbindlichkeiten der Bankgesellschaft entlastet werden.

Am 2. Januar 2004 reichte die Initiative den Antrag zusammen mit 37.000 Unterschriften bei der Senatsverwaltung für Inneres ein. Der Berliner Senat erklärte das Volksbegehren am 2. Februar 2004 für unzulässig, weil es in den Landeshaushalt eingreife. Die Initiatoren leiteten am 5. März 2004 beim Landesverfassungsgericht eine Klage gegen den Senatsbeschluss ein. Am 22. November 2005 schloss sich das Landesverfassungsgericht der Auffassung des Berliner Senats an und erklärte das Volksbegehren für unzulässig.

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4. Volksbegehren "Schluss mit der Rechtschreibreform" (1998/99)

Ziel:
Stopp der Rechtsschreibreform in Berlin

Träger:
Berliner Verein für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege e. V. (BVR) und drei weitere Bürgerinitiativen

Ergebnis:
Am Unterschriftenquorum gescheitert

 

Verlauf:
Schon 1997 kam es zu einer Petition an das Abgeordnetenhaus gegen die Rechtschreibreform. Die Initiatoren kamen allerdings zu der Einsicht, dass eine Petition das Abgeordnetenhaus kaum zur Aufgabe seiner Haltung bringen würde. Mit der Unterschriftensammlung für das Volksbegehren wurde am 21. September 1998 begonnen.

Am 3. März 1999 wurden über 33.738 Unterschriften eingereicht und einen Monat später wurde der Antrag für zulässig erklärt. Die Eintragungsfrist wurde vom 10. Mai bis zum 9. Juli 1999 angesetzt. Am Ende scheiterte das Begehren am 10%-Quorum. Es konnten nur 106.080 gültige von 241.536 erforderlichen Stimmen gesammelt werden.

3. Volksbegehrensantrag "Mehr Demokratie in Berlin" (1999)

Ziel:
Reform der direkten Demokratie

Träger:
Mehr Demokratie und 26 weitere Gruppen

Ergebnis:
Unzulässig

Verlauf:
Anfang Februar 1999 kam es zur Einreichung des Antrags zur Zulassung. Den Antrag hatten mit ihrer Unterschrift 33.732 Bürger unterstützt. Die Initiative verlief parallel zu einer ähnlichen Initiative in Brandenburg. Da es in Berlin nicht möglich war, die Verfassung mit direktdemokratischen Mitteln zu ändern, wollte die Initiative darauf einwirken, dass der Senat per Gesetz dazu verpflichtet ist, in einer periodisch zu wiederholenden Anzeigenkampagne für eine Änderung der Landesverfassung zu werben – um so das Abgeordnetenhaus unter Druck zu setzen.

Trotz der zahlreichen Unterstützung wurde der Antrag am 2. März 1999 für unzulässig erklärt. Daraufhin erhoben die Initiatoren Einspruch beim Landesverfassungsgericht. In der Folge kam es am 29. April zur Debatte über den Antrag im Abgeordnetenhaus, der eine mündliche Verhandlung am 26. Mai folgte. Dennoch bedeutete der 2. Juni 1999 das Ende der Initiative. Der Antrag wurde für unzulässig erklärt.

2. Volksbegehrensantrag "Längere Öffnungszeiten für Schankvorgärten" (1999)

Ziel:
Verlängerung der Öffnungszeiten für Schankvorgärten in Berlin von Montag bis Donnerstag um eine (bis 23 Uhr) und am Wochenende um zwei Stunden (bis 24 Uhr).

Initiator:
Hotel- und Gaststätteninnung

Ergebnis:
Vom Abgeordnetenhaus übernommen

Verlauf:
Bis zum Juli 1999 sammelten die Initiatoren 40.000 Unterschriften. Da der Senat daraufhin einlenkte, wurde die Sammlung eingestellt.

1. Volksinitiative "Bürger/innen gegen den Transrapid" (1998/99)

Ziel:
Verhinderung der Transrapidstrecke Berlin-Hamburg

Träger:
BUND und 30 weitere Gruppen (u. a. Bürgerinitiativen, Umweltverbände, Bündnis 90/Die grünen, PDS, Teile der SPD)

Ergebnis:
Vom Abgeordnetenhaus abgelehnt

Verlauf:
Nach dem Scheitern der inhaltlich gleichen Volksinitiative in Brandenburg wurden die Unterschriften im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September 1998 gesammelt. Am 14. Oktober konnten die Initiatoren 122.910 Unterschriften einreichen. Die Anhörung zur Transrapid-Initiative fand dann am 13. Januar des folgenden Jahres statt. Während der Anhörung konnten nur der Sachverständige der künftigen Betreiber und der IHK dem Projekt etwas Gutes abgewinnen. Im Plenum des Abgeordnetenhauses am 25. Februar 1999 wurde die Volksinitiative gegen den Transrapid dann mit 100 zu 79 Stimmen bei vier Enthaltungen abgelehnt.

Laufende Verfahren: 4

Abgeschlossene Verfahren gesamt: 51

Abgeschlossene Volksbegehren: 36

  • 11 gescheitert am Unterschriftenquorum in der ersten Stufe
  • 6 für unzulässig erklärt
  • 4 nach/während der ersten Stufe abgebrochen
  • 5 vom Abgeordnetenhaus übernommen (Kompromiss)
  • 5 gescheitert am Unterschriftenquorum in der zweiten Stufe

Insgesamt 8 Volksbegehren gelangten zum Volksentscheid:

  • 3 mehrheitlich angenommen
  • 1 merheitlich angenommen, nicht umgesetzt
  • 1 mehrheitlich abgelehnt
  • 3 am Zustimmungsquorum gescheitert.

Insgesamt 13 Volksinitiativen:

  • 2 am Unterschriftenquorum gescheitert
  • 8 vom Abgeordnetenhaus abgelehnt
  • 2 vom Abgeordnetenhaus übernommen
  • 1 vom Abgeordnetenhaus teilweise übernommen


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Die Bilanz der bisherigen Volksgesetzgebungsverfahren in Berlin kann hier heruntergeladen werden... (Stand: 28.1.2014)