Artikel 39 Absatz 3 der Verfassung von Berlin erhält folgenden Wortlaut: „Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Tage der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in Berlin ihren Wohnsitz haben.“
Junge Menschen bauen mit an der Gesellschaft von morgen. Viele Berliner*innen sind bereits mit 16 Jahren politisch aktiv. Doch noch immer müssen sie warten, bis sie 18 sind, um das Berliner Parlament mitzuwählen. Vier große Parteien haben in ihren Wahlprogrammen zur Abgeordnetenhauswahl 2021 das Wahlrecht ab 16 gefordert. Zusammen stellen sie 71 Prozent der Sitze im Parlament – genug also, um das Wahlalter 16 jetzt in die Verfassung zu schreiben. Daher: Das Wahlalter 16 muss sofort kommen, ohne weitere Verzögerungen. Jetzt ist die Zeit, packen wir es an!