Neuigkeiten

Berliner Koalitionsvertrag: Demokratiepolitische Einordnung

Direkte Demokratie

1. Privatisierungsbremse

Seite 140: Die Privatisierung landeseigener Unternehmen schließen wir aus. Im Abgeordnetenhaus wir streben wir an, eine Privatisierungsbremse durch eine Zweidrittelmehrheit in der Landesverfassung zu verankern.

Bewertung: Die Privatisierungsbremse stand bereits im letzten Koalitionsvertrag, wurde jedoch nicht umgesetzt. Nun soll ein neuer Anlauf versucht werden. Abzuwarten bleibt, ob es dafür die notwendige Mehrheit gibt, da hierfür die Landesverfassung geändert werden muss. Auch wenn das Instrument zu begrüßen ist, so wird es in der direktdemokratischen Praxis kaum einen Unterschied machen, denn mit referendumsrelevanten Privatisierungen ist in den nächsten Jahren nicht zu rechnen. Im Zuge der dafür erforderlichen Verfassungsänderung sollten deswegen auch eine Reform der bestehenden und weiterer Instrumente der direkten Demokratie diskutiert werden.

2. Online-Eintragung fehlt

Bewertung: Unverständlich ist, dass sich die Koalition nicht auf weitere Reformen der direkten Demokratie verständigen konnte. Es lässt uns ratlos zurück, warum die Online-Eintragung bei Volksbegehren – obwohl im Programm der SPD und LINKEN enthalten und in unseren Wahlprüfsteinen von allen drei Parteien positiv beantwortet – nicht Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat – obwohl Digitalisierung Schwerpunkt dieser Legislatur sein soll. Dies lässt nur vermuten, dass Teile der Koalition den Initiativen an dieser Stelle keinen Millimeter entgegenkommen wollen und Verbesserungen der direktdemokratischen Elemente wegen bestehender Vorbehalte ausgebremst werden sollen. Ärgerlich ist dies auch für eine chronisch überforderte Verwaltung, die mit einem Online-Verfahren deutlich entlastet worden wäre.

3. Umgang mit dem Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen

Seite 24: Die neue Landesregierung respektiert das Ergebnis des „Volksentscheides über einen Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen“ und wird verantwortungsvoll damit umgehen.

Sie setzt eine Expertenkommission zur Prüfung der Möglichkeiten, Wege und Voraussetzungen der Umsetzung des Volksbegehrens ein. Die Besetzung der Expertenkommission erfolgt unter Beteiligung der Initiative des Volksbegehrens. Die Kommission erarbeitet innerhalb eines Jahres eine Empfehlung für das weitere Vorgehen an den Senat, der dann eine Entscheidung darüber trifft. In den ersten 100 Tagen beschließt der Senat über die Einberufung, Beauftragung und Besetzung der Expertenkommission anhand einer Beschlussvorlage. Dabei setzt die Koalition auf externe fachliche Expertise.

In einem ersten Schritt soll die Kommission die Verfassungskonformität einer Vergesellschaftung, wie im Volksentscheid vorgesehen, untersuchen. Dabei sollen auch mögliche rechtssichere Wege einer Vergesellschaftung benannt und rechtlich bewertet werden. In einem zweiten Schritt werden für diese Wege wohnungswirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche und finanzpolitische Aspekte berücksichtigt und entsprechende Empfehlungen an den Senat erarbeitet. Der Senat wird die möglichen verfassungskonformen Wege einer Vergesellschaftung unter wohnungswirtschaftlichen, gesellschaftsrechtlichen und finanzpolitischen Gesichtspunkten gewichten und bewerten.

Auf Basis der Empfehlungen der Expertenkommission legen die zuständigen Senatsverwaltungen im Jahr 2023 gegebenenfalls Eckpunkte für ein Vergesellschaftungsgesetz vor. Danach wird der Senat eine abschließende Entscheidung darüber treffen.
Es wird eine Geschäftsstelle für die Expertenkommission eingerichtet, die den Mitgliedern unterstützend zur Seite steht. Die Expertenkommission berichtet zu Zwischenständen.

Bewertung: Positiv zu bewerten ist, dass sich die Koalition in einem strukturierten Prozess mit der Umsetzung des Volksentscheids befasst. Das erwarten die Berlinerinnen und Berliner auch von einem zukünftigen Senat, denn über 1 Million Stimmberechtigte haben sich im Volksentscheid für die Vergesellschaftung ausgesprochen. Schwammig bleibt jedoch der Vertragstext bei der Frage, ob die Erarbeitung und Einbringung eines Vergesellschaftungsgesetzes oberstes Ziel der Kommission sein werden. Es sollen zwar rechtskonforme Wege ausgelotet und bewertet werden. Jedoch sollen in der Kommission auch wohnungswirtschaftliche und finanzpolitische Gesichtspunkte diskutiert werden, die eher politischer Natur sind. Politisch ist die Frage der Vergesellschaftung jedoch bereits im Volksentscheid beantwortet worden. Außerdem ist fraglich, ob eine Kommission tatsächlich ein Jahr benötigt, um den Gegenstand rechtlich zu bewerten, bedenkt man, dass bereits zahlreiche Gutachten dazu in Auftrag gegeben wurden und erst danach der eigentliche Gesetzgebungsprozess beginnt. Eigentlich selbstverständlich, jedoch im Vertragstext nicht erwähnt ist, dass die Kommission mit maximaler Transparenz arbeiten sollte (öffentliche Sitzungen, Livestream, Offenlegung sämtlicher Dokumente). Die Kommission ist das Resultat eines Volksentscheids. Die Berliner*innen haben ein Recht darauf zu erfahren, wie der Gegenstand in der Kommission diskutiert wird. Die Zivilgesellschaft wird den Prozess also weiterhin kritisch begleiten müssen und beobachten, ob der Senat am Ende tatsächlich ein entsprechendes Gesetz vorlegt.

Bürgerbeteiligung

1. Ausbau Leitlinien für Bürgerbeteiligung

Seite 10: Die Koalition wird die Leitlinien zur Bürgerbeteiligung weiterentwickeln und dafür sorgen, dass Beteiligungsbüros in allen Bezirken etabliert werden.

Seite 75: Bürgerbeteiligung beginnt in den Kiezen. Die Koalition unterstützt die Entwicklung und Umsetzung von bezirklichen Leitlinien für Bürgerbeteiligung auf Grundlage der bestehenden Leitlinien auf Berlinebene. Dazu wird sie die Sozialraumorientierte Planungskoordination als Ansprechpartnerin in der Verwaltung stärken. Die bezirklichen Anlaufstellen für Bürgerbeteiligung werden verstetigt.

Bewertung: Was in der letzten Wahlperiode beschlossen und aufgebaut wurde, soll in dieser fortgesetzt werden. Das ist zu begrüßen. Es bedeutet zum einen, dass auch mit dem Wechsel der Zuständigkeit im Bereich Stadtentwicklung an der Bürgerbeteiligung festgehalten werden soll. Sicherlich hilfreich ist auch der Ausbau von Beteiligungsstrukturen in den Bezirken, vor allem dort, wo bisher wenig bis nichts geschehen ist.

2. Frühzeitige Bürgerbeteiligung

Seite 19: Um die Akzeptanz für Nachverdichtungsvorhaben kommunaler Wohnungsbauunternehmen zu erhöhen, setzt sich die Koalition für transparente und ergebnisoffene Partizipationsverfahren zur Umsetzung ein. Einwände der Anwohner*innen und der Bürgerschaft sollen frühzeitig berücksichtigt werden, um Aspekte der Lebensqualität, der Klimaverträglichkeit und der Infrastrukturen effektiv in die Planungsprozesse einfließen zu lassen.

Bewertung: Auch wenn die Nachverdichtung sicherlich eine gute Alternative zur weiteren Versiegelung von Flächen ist, so birgt sie doch ein gewisses Konfliktpotential, da der Raum für Anwohner*innen weiter verdichtet wird. Deswegen ist es hier wichtig, die Betroffenen im Rahmen frühzeitiger Beteiligung ergebnisoffen einzubinden.

3. Bürgerräte

Seite 45: Einen Klimabürgerrat wird die Koalition unmittelbar einberufen und dessen Vorschläge im Prozess des BEK berücksichtigen.

Bewertung: Da der Klimabürgerrat bereits in der letzten Wahlperiode auf den Weg gebracht wurde, ist es ein positives Signal, dass die Koalition diesen weiterhin ernst nimmt. So erhöht sich die Chance, dass die Empfehlungen tatsächlich in die politischen Entscheidungsprozesse einfließen.

Seite 75: Die Koalition wird auf Landes- und Bezirksebene verstärkt mit den Beteiligungsinstrumenten „Bürgerrat“ und „Stadtteilkonferenz“ arbeiten. Bezirkliche Strukturen für Engagement und Bürgerbeteiligung, wie Freiwilligenagenturen, bezirkliche Kinder- und Jugendparlamente sowie Stadtteilzentren werden gestärkt.

Bewertung: Mit einzelnen bezirklichen Bürgerräten konnten in Berlin bereits Erfahrungen gesammelt werden. Mit dem im Frühjahr 2022 geplanten Klimabürgerrat werden diese auf Landesebene ausgebaut. Es ist gut, dass die Koalition losgelöst vom Thema den Mehrwert dieses Instruments erkannt hat und dieses verstärkt nutzen möchte. Abzuwarten bleibt, zu welchen Themen dieses eingesetzt wird, ob hierfür auch institutionelle Kapazitäten aufgebaut, ausreichend finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt und ggf. ein rechtlicher Rahmen für Bürgerräte geschaffen wird.

4. Bürgerhaushalt

Seite 137: Die Koalition wird einen landesweiten Beteiligungshaushalt für Investitionen einführen und erstmalig mit dem Doppelhaushalt 2022/2023 umsetzen. Das Volumen beträgt insgesamt 25 Millionen Euro ab dem Jahr 2023.

Seite 130: Das Portal mein.berlin.de wird modernisiert und um weitere Tools zur digitalen Partizipation und zivilgesellschaftliche Vernetzung erweitert.

Bewertung: Zwar hat der Senat einen landesweiten Bürgerhaushalt bereits in der letzten Wahlperiode beschlossen, aber dennoch ist es gut, dass ein landesweiter Bürgerhaushalt hier nochmals bekräftigt wird. Bürgerhaushalte können ein wichtiger Bestandteil der Bürgerbeteiligung sein, wenn sie gut gemacht sind. Inwiefern die digitalen Beteiligungsmöglichkeiten darüber hinaus verbessern, bleibt abzuwarten.

Wahlrecht

1. Wahlalter 16

Seite 104: Wir werden die Initiative für eine Senkung des Wahlalters auf 16 ergreifen.

Bewertung: Dies ist eine langjährige Forderung von Mehr Demokratie. Im Unterscheid zur Bundesebene stehen die Chancen für eine Wahlaltersenkung auf 16 Jahre in Berlin gut. Auch Volksbegehren und Volksentscheide würde das betreffen. Für die notwendige Verfassungsänderung würde neben den Stimmen der Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der FDP-Fraktion ausreichen, welche sich im Wahlprogramm ebenfalls dafür ausgesprochen hat.

2. Wahlrecht für nicht-deutsche Staatsbürger*innen

Seite 68: Die Koalition setzt sich im Bund dafür ein, die bundesrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um ein aktives Wahlrecht auf Landes- und Bezirksebene auch für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die seit mindestens fünf Jahren in der Stadt leben, zu ermöglichen. Auch landesrechtliche Möglichkeiten werden geprüft.

Bewertung: So unterstützenswert dieses Ziel ist, bleibt abzuwarten, ob das angekündigte Engagement auf Bundesebene zum Erfolg führen wird. Dennoch ist es gerade in einer vielfältigen Stadt wie Berlin gut, das Thema weiterhin zu diskutieren. Gut ist auch, dass hier nicht unterschieden wird zwischen Bürger*innen aus EU-Ländern oder Drittstaaten.

Verwaltungsreform

1. Reform der Zuständigkeiten/Bürgerbegehren

Seite 125: Mit einer Verwaltungsreform werden Prozesse und Verfahren vereinfacht, beschleunigt und Zuständigkeiten von Land und Bezirken klar geregelt. (…)

In einem neuen Gesetz über die Aufgabenverteilung der Berliner Verwaltung werden die Verantwortlichkeiten der Verwaltung festgelegt, welches vor allem das bisherige Allgemeine Zuständigkeitsgesetz (AZG) ersetzt. Die Koalition wird im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Gesetzentwurfs über die Aufgabenverteilung der Berliner Verwaltung im Jahr 2022 über Verfassungsänderungen für ein besseres Funktionieren der Verwaltung beraten und die notwendigen Schritte dafür einleiten. Hierzu wird die Koalition das Gespräch mit den demokratischen Parteien der Opposition suchen. Auch die Stärkung der Bezirksbürgermeister*innen und das politische Bezirksamt sollen dabei diskutiert werden.

Bewertung: Gegen eine klarere Aufgabenverteilung zwischen Land und Bezirken ist auf den ersten Blick nichts einzuwenden. Allerdings ist hier genau zu prüfen, inwiefern die Bezirke und damit auch die Bürger*innen bei bezirklichen Bürgerbegehren weitere Kompetenzen einbüßen müssen. Werden Zuständigkeiten auf die gesamtstädtische Ebene übertragen, so müssten Bürger*innen dann das Volksbegehren nutzen. Die Erfolgsaussichten eines Volksbegehrens sind bei eher lokal verankerten Themen jedoch eher gering. Die Anzahl der Bürgerbegehren ist aufgrund ihrer beschränkten Wirkung in den letzten Jahren ohnehin stark zurückgegangen. Zu prüfen ist, ob in manchen Bereichen nicht auch eine Stärkung der Bezirke erforderlich ist.

2. Transparenzgesetz/E-Akte

Seite 130: Die Koalition wird die elektronische Akte schnellstmöglich, spätestens bis Ende 2024 flächendeckend umsetzen.

Seite 134: Die Koalition wird im Jahr 2022 ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild einführen, dabei die hohen Standards des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes erhalten und einen umfassenden Rahmen für die Leitlinie „Open by default“ für die öffentlichen Daten setzen.

Bewertung: Positiv hervorzuheben ist, dass sich die Koalition auf einen erneuten Anlauf beim Transparenzgesetz verständigt hat. Der erste Anlauf scheiterte zum Ende der letzten Wahlperiode, da der Entwurf des Senats sogar Rückschritte zum bisherigen Informationsfreiheitsgesetz bedeutet hätte. Die Formulierung im neuen Koalitionsvertrag lässt tatsächlich hoffen, da Zeitraum und Zielrichtung – also Orientierung an Hamburg sowie kein Zurückfallen hinter das bestehende IFG – konkreter formuliert wurden.

Hier findet sich unsere ausführliche Bewertung als PDF.

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