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Besetzung der Bezirksämter: Wir fordern bezirksübergreifende Verständigung

Mit der Wiederholungswahl des Berliner Abgeordnetenhauses am 12.02. wurden in den zwölf Berliner Bezirken auch die Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) gewählt. Wir kritisieren, dass es bisher keine einheitliche Verständigung darüber gibt, wie die Bezirke mit den neuen Mehrheitsverhältnissen in den BVVen umgehen würden. 

“Es steht fest, dass sich die Mehrheitsverhältnisse in einigen BVVen zum Teil deutlich verändert haben. Das muss sich auch bei der Besetzung des Bezirksamtes widerspiegeln”, erklärt Oliver Wiedmann, Landesvorstandssprecher von Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg. „Das Beamtenrecht darf das Demokratieprinzip nicht gefährden. Wahlen müssen etwas verändern können, auch in den Berliner Bezirken“, fordert Wiedmann weiter.“ Alles andere wäre der Berliner Bevölkerung nicht zu erklären. 

Die Wahlwiederholung hatte auch zum Ziel, verspieltes Vertrauen wiederherzustellen. Aber das Gegenteil wäre laut Mehr Demokratie der Fall. Der Demokratie-Verein fordert die Berliner Parteien auf, alles dafür zu tun, dass sich die geänderten Verhältnisse in den Bezirksverordnetenversammlungen auch in den Bezirksämtern abbilden. Eine Möglichkeit sei, dass sich die Parteien stadtweit darauf einigten, in den BVVen mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit die betroffenen Posten den Bezirksämtern abzuberufen und neu zu besetzen.

“Bedauerlich ist es, dass das Problem nicht vor der Wiederholungswahl aus dem Weg geräumt wurde”, sagt Wiedmann. Mittelfristig müsse das neue Parlament eine Gesetzesänderung vornehmen, damit sich der Vorgang nicht wiederhole.

+++Hintergrund+++

Begründet wird der aktuelle Zustand mit dem Berliner Bezirksamtsmitgliedergesetz, nachdem Bezirksbürgermeister und Bezirksstadträte für die gesamte Zeit einer Wahlperiode gewählt werden und nur durch Rücktritt oder Abwahl durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit ihres Postens enthoben werden können. Es wird argumentiert, dass am Sonntag keine Neuwahl, sondern eine Wiederholungswahl stattfand und somit die Legislaturperiode weiter andauert. Damit wären die gewählten Spitzen der Bezirke weiter im Amt. Dem entgegen steht das Bezirksverwaltungsgesetz, das ausdrücklich vorsieht, dass sich das Stärkeverhältnis der Fraktionen in der Bezirksverordnetenversammlung im Bezirksamt widerspiegeln soll. Lediglich in einem Bezirk, Reinickendorf, hätte das neue Wahlergebnis keine Auswirkungen auf zustehende Stadtrats- oder Bezirksbürgermeisterposten. 

Hier eine Übersicht, über die eigentlich veränderten Bezirksamtszusammensetzungen: https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2023/BVV_AEnderungen_nach_der_Wiederholungswahl_01.pdf

Bei Rückfragen: Oliver Wiedmann, 0163/191 42 07

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