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Kommunen demokratischer gestalten

Am 13. Dezember wird der Brandenburger Landtag endgültig die Novellierung der Kommunalverfassung beschließen. Offen ist zur Zeit noch, inwiefern auch die Regelungen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheidungen davon betroffen sein werden. Verbesserungsbedarf besteht bei den Quoren und Fristen sowie beim Themenausschluss.

Wir fordern ein gestaffeltes Unterschriftenquorum zwischen 10 und 5 Prozent je nach Gemeinde- und Landkreisgröße. Die Sammelfrist für gegen Beschlüsse des Gemeinderates gerichtete Bürgerbegehren liegt derzeit bei 6 Wochen. Wir fordern, diese Frist bestenfalls abzuschaffen bzw. auf mindestens 6 Monate zu verlängern. Das vergleichsweise hohe Zustimmungsquorum von 25 Prozent beim Bürgerentscheid ist ebenfalls fallen zu lassen. So wie auch der Gemeinderat sollte die einfache Mehrheit der Abstimmenden entscheiden. Aus dem Katalog nicht zulässiger Themen ist vor allem die Bauleitplanung und das Haushaltstabu zu streichen, denn nach geltenden Regelungen werden hier zahlreiche Anliegen der Bürger im Vorfeld ausgeschlossen.

Wir sind momentan im Gespräch sowohl mit der SPD als auch mit der CDU, denn einige Punkte der Reform wurden bisher noch nicht abschließend beraten. So ist am 25. Oktober noch eine Anhörung zum gesamten Reformpaket geplant. Wir werden weiterhin versuchen, unsere Forderungen für bürgerfreundlichere Abstimmungsrechte durchzusetzen.

 

Mehr Informationen erhalten Sie in unserem

  • Eckpunktepapier zur Verbesserung der kommunalen Abstimmungsrechte<link http: bb.mehr-demokratie.de fileadmin md-bb pdf eckpunkte_brandenburg.pdf> PDF - 2 Seiten - 24 KB
  • Vergleich der Regelungen in den einzelnen Bundesländern<link http: bb.mehr-demokratie.de fileadmin md-bb vergleich_buergerbegehren_bundeslaender.pdf> PDF - 2 Seiten - 13 KB
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