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Mehr Demokratie kritisiert AfD Antrag zu Spendenregelung bei Volksentscheiden

+++ AfD will ausländische Spenden für direktdemokratische Verfahren begrenzen +++ Mehr Demokratie: AfD-Antrag entbehrt jeglicher Grundlage +++ Aus Sicht des Fachverbandes bestehe hier kein Handlungsbedarf +++

Am heutigen Donnerstag (11.5.) berät das Berliner Abgeordnetenhaus über einen Antrag der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD), welcher auf die Änderung der Spendenregelungen von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden im Abstimmungsgesetz zielt. Als Begründung führt die Fraktion Schenkungen aus dem Nicht-EU-Ausland an, die die Initiative hinter dem Volksentscheid “Berlin klimaneutral 2030” am 26.3. erhalten hat. Mehr Demokratie, deutschlandweiter Fachverband zur direkten Demokratie, erklärt, der Antrag der AfD entbehre jeglicher Grundlage.

“Berlin hat bereits die bundesweit weitreichendsten Transparenzregeln für Volksbegehren”, sagt Oliver Wiedmann, Landesvorstandssprecher von Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg. Spenden an die Trägerin eines Volksbegehrens ab einer Höhe von 5.000 EUR müssten bereits unverzüglich offengelegt werden. Zusätzlich wären die Initiativen in der Pflicht, spätestens vier Wochen vor dem Volksentscheid ihre Gesamteinnahmen und -ausgaben vorlegen. Entscheidend sei, dass die Berlinerinnen und Berliner vor einem Volksentscheid wüssten, woher die Spenden an eine Initiative kämen. Die Abstimmenden könnten selbst bewerten, ob sie die Informationen in ihre Abstimmungsentscheidung einfließen lassen. Aus Sicht des Fachverbandes bestehe hier kein Handlungsbedarf.

“Es wird in der Debatte der Eindruck erweckt, der Klimavolksentscheid hätte Spenden aus unseriösen, gar kriminellen Kreisen angenommen. Das stimmt nicht. Unter dem Deckmantel der Verbesserung der Demokratie will der Antrag die Klimabewegung insgesamt beschädigen”, so Wiedmann weiter.

Die AfD verweist in der Begründung des Antrags auf eine Ungleichbehandlung von Parteien und direktdemokratischen Initiativen. Wiedmann erklärt weiter: “Hier vergleicht man Äpfeln mit Birnen: Während Parteien das politische Personal stellen, welches für einen Zeitraum von fünf Jahren unmittelbar Gesetze beschließt, leitet die Trägerin eines Volksbegehrens einen Volksentscheid ein. Hier entscheiden Bürgerinnen und Bürger. Das ist ein großer Unterschied.”

+++Hintergrund+++

Eine starke und diverse Zivilgesellschaft spiele laut Fachverband eine wichtige Rolle in Berlin. Diese sei häufig auf vielfältige Finanzierungsmöglichkeiten angewiesen. Empirische Belege dafür, dass finanzstarke Interessengruppen Volksentscheide entscheidend beeinflussen könnten, gäbe es in der Praxis nicht. Viel wichtiger seien etwa die Abstimmungsfrage und ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis hinter einem Volksentscheid.

Eine Abhandlung des Fachverbandes über den Einfluss finanzstarker Interessengruppen bei direktdemokratischen Verfahren finden Sie hier: https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/Positionen07_Einfluss_finanzstarker_Interessengruppen_auf_VE.pdf

Eine umfangreiche Bewertung der Reform des Berliner Abstimmungsgesetzes von 2020 finden Sie hier: https://bb.mehr-demokratie.de/reform-volksbegehren-berlin
 

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