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Volksentscheid Transparenz drängt auf Reformen

+++ Transparenzgesetz wird Mittwoch und voraussichtlich Donnerstag im Abgeordnetenhaus behandelt +++

Das Abgeordnetenhaus befasst sich diese Woche mit dem Gesetzentwurf des „Volksentscheid Transparenz“. Am Mittwoch (17.11.) findet eine Anhörung statt und am Donnerstag (18.11.) wird der Entwurf der Initiative voraussichtlich im Plenum behandelt.

„Unser Transparenzgesetz würde Berlin offener, demokratischer und digitaler machen“, erklärt Arne Semsrott von der Open Knowledge Foundation, Vertrauensperson des Volksentscheid Transparenz-Bündnisses. „Es würde die Verwaltung verpflichten, kostenfrei ihr Wissen zu veröffentlichen. Bürgerinnen und Bürger, die Zivilgesellschaft, Start-Ups, die Verwaltung selbst - alle würden davon profitieren, wenn Informationen wie Gutachten, Verträge und Weisungen online zu finden sind.“

Marie Jünemann von Mehr Demokratie, Vertrauensperson des Bündnisses, ergänzt: „Das Abgeordnetenhaus wäre gut beraten, unseren Gesetzentwurf für ein modernes Transparenzgesetz zu übernehmen. Die Fehler der letzten Legislaturperiode dürfen nicht wiederholt werden: Das Transparenzgesetz wurde auf die lange Bank geschoben und kam deshalb am Ende nicht zustande. Nach dem Wahlchaos sollte das Abgeordnetenhaus gerade jetzt das Vertrauen in die Verwaltung durch Transparenz stärken!"

Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz sei bereits 20 Jahre alt und reformbedürftig, betonen die Verbände. Vorbild dabei sei das Hamburger Transparenzgesetz, hinter dessen Standards Berlin nicht zurückfallen sollte. Im von Mehr Demokratie und der Open Knowledge Foundation erstellten Länder-Ranking zu Transparenzregelungen nimmt Hamburg bisher den 1. Platz ein. Beispielsweise würden in der Hansestadt viele relevante Informationen von Verwaltung und Politik von sich aus veröffentlicht. Auch Gebühren für politische Informationen würden teilweise von Menschen mit geringem Einkommen nicht gefordert. 

„Es sollte ein Transparenzportal geschaffen werden, in dem vor allem Gutachten und Verträge ab 100.000 Euro aufgeführt sind“, erklärt Jünemann. „In Hamburg treten Verträge sogar erst einen Monat nach ihrer Veröffentlichung in Kraft - das wäre vorbildlich.“ Mit dem im März dieses Jahres auf den Weg gebrachten Reformentwurf des Senats würde das Land hingegen 10 Punkte im Ländervergleich einbüßen und damit von Thüringen und Rheinland-Pfalz überholt werden. Die Initiative fordert sich bei einem neuen Reformentwurf am Hamburger Vorbild zu orientieren.

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