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Wahlkommission gibt Empfehlungen ab um weitere Chaostage zu vermeiden

Die 21-köpfige Wahlkommission hat Empfehlungen abgeben, mit der künftige Wahlen in Berlin zweckmäßiger ablaufen sollen. Dazu soll die Landeswahlordnung (LWO) umgeschrieben werden.

Worum geht es?

Am 26.09.2021 kam es in Berlin zu einer Mehrfachwahl. Voll wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger konnten auf insgesamt fünf Stimmzetteln ihre Kreuze machen. Dabei kam es zu ungewöhnlich vielen Pannen und Fehlern. Um diesen auf den Grund zu gehen und weitere Schäden an der Reputation des Landes Berlin zu vermeiden wurde eine Expertenkommission eingerichtet, welche am 06.07.2022 ihren Abschlussbericht vorgelegt hat.

 

Wer ist in der Expertenkommission und wie hat sie gearbeitet?

Die 21-köpfige "Expertenkommission Wahlen in Berlin“ wurde vom Berliner Senat einberufen. Sie bestand aus 7 Personen, die an Vorbereitung und Durchführung der Wahlen beteiligt waren, 8 unbeteiligten Experten aus Wissenschaft (Rechts- und Sozialwissenschaften) und Praxis, 2 Personen mit leitender Funktion bei den Wahlen in Hamburg bzw. Bremen sowie 2 ehrenamtlichen Wahlvorstehern. Sie tagte vom 10.12. -17.06. im Plenum unter der Moderation des Staatssekretärs für Inneres Torsten Akmann.

Die Aufgabe der Kommission war eine praktische Aufarbeitung der Pannen, Fehler und Unzulänglichkeiten im Rahmen der Organisation und Durchführung der Wahl vorzunehmen und konkrete Vorschläge zur zukünftigen Vermeidung einer Situation, wie sie im September 2021 eingetreten war, zu formulieren. Dies geschah parallel zur juristischen Aufarbeitung Dazu hat sie in den Arbeitsgruppen „Wahllokale/Wahlkabinen und Stimmzettel“, „Wahlhelfende“, „Organisationsstruktur“ sowie einem Redaktionsteam die verschiedenen Phasen des Wahlgeschehens aufgearbeitet.

 

Welche Probleme wurden identifiziert?

Die Problemidentifizierung geschah in den Feldern Gesetzliche Regelungen, Organisation und Infrastruktur, deren wichtigste Punkte hier zusammengefasst werden.

Gesetzliche Regelungen / Umstände:

  • Mehrfachwahl, welche unter demokratischen Aspekten zwar zu begrüßen ist, aber auch einen erhöhten Aufwand mit sich bringt, welcher unterschätzt wurde
  • keine transparente und offene Kommunikation über fehlende/ungenaue Wahlergebnisse
  • Pandemie: Konflikte zwischen Einhaltung der Mindestabstandregelung und eine angemessene Anzahl von Wahlkabinen
  • Landeswahlleitung hat keine Durchgriff- und Kontrollrechte und es gibt keine einheitlichen Regelungen für den Fall, dass Probleme auftreten
  • Bezirskwahlleitungen und Bezirksämter waren ungenügend ausgestattet
  • unzufriedenes eingerichtetes Leitsystem, das Orientierung und Ordnung der Besucherströme gewährleisten sollte
  • Großereignis Marathon: Abschwächung der Bedeutung von Wahl, erschwerte Rekrutierung der Wahlhelfer und blockierte Wege als zusätzliches Hindernis

Organisation:

  • es fehlt an einem zielgerichteten Konzept zu Wahlhelfergewinnung
  • es fehlte an Struktur bei der Zusammenarbeit von Landeswahlleitung und Bezirkswahlämtern. Die Kommission spricht von „Flickenteppich“ bei Standards für Abläufe
  • es fehlt an einem Konzept zur Abdeckung der temporären personellen Bedarfe unter Einbeziehen des Wissenstransfer der Bezirksämter
  • Defizite bei der Wahlraumgewinnung und -austattung
  • fehlende Struktur bei der Zusammenarbeit von Landeswahlleitung und Bezirkswahlämtern

Logistik:

  • Landeswahlleitung und Bezirksämter wurden mit den Herausforderungen des umfassenden Wahltages allein gelassen
  • Stimmzettelkartons wurden z.T. falsch ausgeliefert, falsch beschriftet und waren nicht sortenrein, das heißt innerhalb eines Kartons befanden sich vereinzelt unterschiedliche Stimmzettel
  • Wahlzettel waren z.T. nur für die ersten Stunden vorhanden und die Nachlieferung stockte
  • Auslieferung der Briefwahlstimmzettel in die Bezirke erfolgte sehr knapp, z.T. erst wenige Minuten oder Stunden vor Beginn der Briefwahlkampagne
  • Laut Kalkulation könnten z.T. 1,5h Wartezeit für Wählende entstehen, der Bundeswahlleiter empfiehlt aber nur maximal 30min Wartezeit
  • Probewahl wurde nicht durchgeführt
  • Falscher Fokus bei Kalkulation auf Anzahl Wählender je Wahllokale anstatt Anzahl der Wählenden je Wahlkabine
  • zu wenige Wahlkabinen
  • Beitrag der Druckerei zum Wahlchaos war geringer als dies in der Öffentlichkeit dargestellt wurde
  • unzureichende Rückkopplung zwischen Landeswahlleitung und Bezirkswahlleitungen bzw. -wahlämtern zu Kapazitäten der Wahlkabinen
  • Akteure haben sich nach ihren Möglichkeiten und Zuständigkeiten bemüht diese Probleme zu lösen, für eine gemeinsame Lösung und Behebung der Probleme war dies aber nicht ausreichend

 

Welche Lösungen wurden vorgeschlagen?

Das Probleme bei Wahlen auftreten ist nahezu unvermeidbar, doch dass sich ein Wahlchaostag wie der 26.09. in der Form wiederholt, soll um jeden Preis vermieden werden. Deswegen hat die Kommission eine Vielzahl von Empfehlungen abgegeben, für die auch die Landeswahlordnung (LWO) umgeschrieben werden soll. Aufgrund der Vielzahl der Empfehlungen erfolgt auch hier eine Zusammenfassung.

Landeswahlleitung:

  • ihr soll bei zentralen Angelegenheiten Letztentscheidungsrecht zukommen
  • sie muss Weisungsbefugnis gegenüber den Bezirkswahlämtern bekommen, um die Durchsetzung von Regelungen sicherzustellen. Die Bezirkswahlleitungen sollen aber weiter unabhängig arbeiten (so will es die Verfassung)
  • sie soll die gesamtstädtische Steuerung ausüben
  • die Abstimmung und Kommunikation zwischen Landes- und Bezirkswahlleitungen muss ein Jahr vor der Wahl beginnen
  • Einrichtung einer Qualitätskontrolle: diese kann durch Abfragerecht bei den einzelnen Beteiligten sichergestellt werden
  • permanente Kommunikation zwischen Landeswahlleitung und Bezirksämtern bereits ein Jahr vor der Wahl
  • als Landeswahlleiter wird ein Managertyp starker Persönlichkeit und Durchsetzungsstärke gesucht

-> dieser wird ein Jahr (statt sechs Monate) vor der Wahl auf unbestimmte Zeit bestellt

Landeswahlamt:

  • Geschäftstelle soll Funktion eines Landeswahlamtes übernehmen
  • personelle Ausstattung u.a. mit Juristen und Daten-, IT- und Öffentlichkeitsarbeitsexperten
  • Auskunftspflicht der Bezirkswahlämter gegenüber dem Landeswahlamt sollte präzisiert werden

Bezirkswahlämter:

  • bleiben selbstständig, aber bekommen gesamtstädtisches Management durch Landeswahlleitung
  • auskunftspflichtig gegenüber dem Landeswahlamt
  • müssen vor der Wahl personell verstärkt werden (z.B. Verwaltungspersonal, Nachwuchskräfte)
  • Landeswahlleitung, Bezirke und BIM sollen Liste mit Räumlichkeiten erarbeiten, in denen Wahllokale entstehen können

Höherer Grad an Standardisierung:

  • einheitliche Ausstattung der Wahllokale
  • einheitliche Standards in der Form von Handlungsleitfäden/Prozessbeschreibungen/Checklisten, um in den zentralen Fragen landesweit ein einheitliches Handeln sicherzustellen

-> diese sollten als gemeinsame Verabredung von Landeswahlleitung, Landeswahlamt, Bezirkswahlleitungen und Bezirkswahlämtern erstellt werden

Wahlvorstände/ Wahlhelfende:

  • es braucht klare, berlinweit gültige und einheitliche Standards für die Anwerbung der Wahlhelfenden und Wahlvorstände, Festlegung von aussagekräftige Aufgabenbeschreibungen für die einzelnen Jobs
  • Werben der Wahlhelfer über unterschiedlichste Wege (z.B.: Social-Media, Berliner Fenster, Neujahresanschreiben etc.)
  • ein berlinweites Schulungskonzept soll einen stadtweiten hohen Qualifizierungsstandard gewährleisten.

-> dies steht unter der Schirmherrschaft des Präsidenten/der Präsidentin des Abgeordnetenhauses

-> Schulungskonzept sollte eine Erstschulung in Präsenz mit veranschaulichendem Praxisteil vorsehen

-> Aushändigung eines berlineinheitlichen Teilnahmezertifikats

-> Überprüfung, ob Erstschulung für Neulinge verpflichtend sein kann

Planung und Ausstattung von Wahllokalen:

  • Erstellung von Liste der Einrichtungen, die für ein Wahllokal in der erforderlichen Größe und Barrierefreiheit geeignet
  • Anmietung von Wahlraum soll in Betracht gezogen werden
  • genügend Wahlkabinen (in der Regel 3)
  • Planungen für das Schlangenmangement (z.B. Personenstromanalyse)
  • Wahllokal soll bereits am Vortag von Wahlvorstehenden und der Stellvertretung eingerichtet werden (dafür gibt es eine zusätzliche finanzielle Honorierung)

Finanzen:

  • Outsourcing von Aufgaben an private Dienstleister soll überprüft werden

-> dies sei zwar teuer aber qualitätsgewinnend und ressourcenschonend

  • Automatisierung von manuellen Prozessschritten sollte geprüft werden
  • Finanzierung der Personalkosten soll früher abgeklärt werden

 

 Was wurde bereits umgesetzt? Wie geht es weiter?

Dazu, ob bereits einige Empfehlungen implementiert wurden, ist nach über einem Monat der Veröffentlichung des Berichts nichts bekannt. Jedoch ist auf eine schnelle Umsetzung der Ergebnisse zu hoffen, denn die nächste Wahl, die des Europäischen Parlamentes, folgt bereits in 2 Jahren. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin wird am 28. September 2022 über die Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Berliner Bezirksverordnetenversammlungen (BVVen) vom 26. September 2021 verhandeln.

zusammengefasst von Moritz Roß

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