Abgeordnetenhaus behandelt neues Volksabstimmungsgesetz

[10/07] Freie Sammlung nur mit Personalausweis?

Wer in Berlin ein Volksbegehren mit seiner Unterschrift unterstützen möchte, muss zurzeit noch eine Amtsstube besuchen. Doch schon bald können Unterschriften auch frei auf der Straße gesammelt werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf des Berliner Senats vor, der morgen in erster Lesung im Abgeordnetenhaus diskutiert wird. Ob die Regelung noch so rechtzeitig in Kraft tritt, dass auch das Volksbegehren zur Offenhaltung des Flughafen Tempelhofs darunter fällt, ist allerdings sehr fraglich.

"Ein Gesetz, das die Durchführung von Volksbegehren in Berlin neu regelt, war mehr als überfällig", erklärt Michael Efler, Vorstandsmitglied des Landesverbands der Initiative Mehr Demokratie. "Allerdings muss der jetzt vorgelegte Entwurf noch dringend korrigiert werden." Denn wer künftig ein Volksbegehren unterschreiben will, muss nach den bisherigen Senatsvorstellungen seinen Personalausweis vorzeigen, um zu dokumentieren, dass er wahlberechtigt ist. "Diese Regelung ist blanker Unsinn", so Efler, "das gibt es keinem anderen Bundesland."

Mehr Demokratie hat noch einige darüber hinausgehende Vorschläge, die in das Gesetz einfließen sollten. So sollte zum Beispiel wie bei den Bürgerbegehren auf Bezirksebene ein Recht auf Beratung für Initiativen festgeschrieben werden, die ein Volksbegehren starten wollen. Außerdem fordert Mehr Demokratie eine Schutzwirkung für zustande gekommene Volksbegehren. Dies würde dazu führen, dass der Senat nicht - wie etwa beim Volksbegehren Tempelhof - während eines laufenden Verfahrens durch bestimmte Entscheidungen vollendete Tatsachen schaffen kann. Außerdem ist eine moderate Kostenerstattung bei erfolgreichen Volksbegehren sinnvoll. In Berlin laufen mittlerweile sechs Initiativen für unterschiedliche Volksbegehren.

Eine ausführliche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf finden Sie <link http: bb.mehr-demokratie.de fileadmin md-bb pdf ausfuehrungsgesetz_md.pdf>hier.

 

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