Änderung des Landeswahlgesetzes: "Keine halben Sachen mit der Demokratie"

+++ Mehr Demokratie fordert erleichterte Briefwahl und Online-Eintragung +++

Den heute (28.01.) im Abgeordnetenhaus eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswahlgesetzes begrüßt Mehr Demokratie mit Abstrichen:

“Der Gesetzentwurf passt sowohl die Kandidatenaufstellung als auch die Durchführung der Wahlen der pandemischen Lage an”, erklärt Oliver Wiedmann, Landesvorstandssprecher von Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg. Der Verein fordert das Abgeordnetenhaus weiter auf, entsprechende Regelungen auch für direktdemokratische Verfahren zu treffen. “Halbe Sachen kann sich das Abgeordnetenhaus bei der Demokratie nicht leisten, die direktdemokratische Verfahren dürfen bei den Neuregelungen nicht außen vor bleiben,” so Wiedmann weiter.

Im Februar startet das Volksbegehren zur Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen. Die geltende Regelung sieht vor, dass 7 % der Stimmberechtigten (über 170.000 Menschen) innerhalb von 4 Monaten  handschriftlich unterschreiben müssen, damit es zum Volksentscheid kommt.
“170.000 handschriftliche Unterschriften zu sammeln ist unter normalen Umständen schon eine Herkulesaufgabe”, sagt Wiedmann weiter. “Auch die Unterschriftenhürden für Volksbegehren sollten halbiert werden.”

Außerdem schlägt der Verein vor, das Sammeln von Unterschriften auch online zu ermöglichen. “Das beste Hygienekonzept für die Sammlung von Unterschriften wäre, endlich die Online-Eintragung bei Volksbegehren zuzulassen”.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden die Berliner/innen am 26. September auch in einem Volksentscheid über der Vergesellschaftung von privaten Wohnungsunternehmen abstimmen. Da hier eine Mindestzustimmung von einem Viertel der Stimmberechtigten gilt, darf auch hier das Infektionsgeschehen den Ausgang der Abstimmung nicht beeinflussen.
Aus Perspektive des Demokratie-Vereins muss das Land Berlin zudem frühzeitig Regelungen treffen, die Briefwahlunterlagen mit den Wahlbenachrichtigungen ohne Antragsverfahren an die Wähler/innen zu versenden.

Da die Wahlen zum Abgeordnetenhaus am Tag der Bundestagswahl stattfinden, muss auch der Bundesgesetzgeber für entsprechende Erleichterung sorgen. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine automatische Zusendung der Briefwahlunterlagen nur für den Fall vor, dass eine reine Briefwahl stattfindet.

“Die anstehenden Wahlen und Abstimmungen müssen unbedingt pandemiefest gemacht werden”, so Wiedmann. “Senat und Abgeordnetenhaus müssen dafür sorgen, dass die Briefwahlunterlagen in jedem Fall automatisch zugesendet werden.”

Bei Rückfragen: Oliver Wiedmann, 0163/1914207

 

 

 

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