Andernorts rollen die Räder bereits

Das Gesetz zur Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in den Bezirken ist auf den parlamentarischen Weg gebracht. Vor dem Verwaltungsreform- und dem Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses fand am heutigen Donnerstag eine öffentliche Anhörung zu dem Entwurf statt, den SPD, PDS, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gemeinsam mit Mehr Demokratie erarbeitet hatten. Doch bei Bezirkspolitikern stößt das Reformvorhaben zuweilen noch auf Skepsis. Mehr Demokratie warb dafür, die Debatte sachlich und mit Blick auf die Erfahrungen in anderen Bundesländern zu führen.

 

"Wir erfinden das Rad nicht neu", so Michael Efler, Mitglied im Landesvorstand von Mehr Demokratie. "Wir sind die letzten, die es als intelligentes Transportmittel entdeckt haben. Alle anderen Bundesländer kennen bereits Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf der kommunalen Ebene." Von deren Erfahrungen könne man profitieren. Vor allem Hamburg biete sich dafür an, weil die gesetzlichen Regelungen dort den in Berlin geplanten vergleichbar seien.

 

Eflers Fazit: "Die meisten Befürchtungen, die in den vergangenen Tagen von Bezirkspolitikern geäußert wurden, haben sich in der Praxis bisher nicht bestätigt." So bedeuteten mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Bürger keineswegs einen Machtverlust für die Politik."99 Prozent der Entscheidungen werden weiterhin in der Bezirksverordnetenversammlung getroffen. Außerdem: Das Gesetz erweitert nicht nur die Rechte der Bürger, sondern auch die ihrer Vertreter."

 

Die Quoren hält der Mehr Demokratie-Sprecher ebenfalls für angemessen: "Man muss realistisch sein. Viele Fragen der Bezirkspolitik betreffen in Wahrheit nur einen Kiez. Da ist es gar nicht so leicht, drei Prozent der Wahlberechtigten als Unterstützer zu gewinnen, damit ein Bürgerentscheid stattfinden kann." In Hamburg scheiterten von 48 Bürgerbegehren immerhin 18 an dieser Hürde. Die Mehrzahl der erfolgreichen Begehren hingegen wurde von der Bezirksversammlung übernommen, ohne dass ein Bürgerentscheid stattfand. "Dabei kann es sich also nicht nur um Einzelinteressen gehandelt haben", ist Eflers Schlussfolgerung.

 

Dass die Bürger in allen Bezirksangelegenheiten zukünftig auch selbst entscheiden können, ist aus seiner Sicht der große Vorzug des Gesetzentwurfs. "Wir werden kaum erleben, dass Investitionen abgeblockt oder die Bezirkshaushalte ruiniert werden. In der Schweiz hat sich gezeigt: Mit Wirtschaftsfragen und Finanzen können die Bürger sehr gut umgehen - oft sogar besser als die Parlamente."

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