Aus und Vorbei: Volksbegehren Berliner Bankenskandal vor Gericht gescheitert

[20/06] Mehr Demokratie fordert Reform der Volksgesetzgebung

 

Am heutigen Dienstag lehnte der Berliner Verfassungsgerichtshof den Einspruch der Initiative Berliner Bankenskandal gegen die Nichtzulassung ihres Volksbegehrens ab. Damit bestätigten die Richter eine Entscheidung des Berliner Senats vom Februar letzten Jahres. Dieser hatte das Volksbegehren "Schluss mit dem Berliner Bankenskandal" für unzulässig erklärt, da es sich um ein von der Berliner Verfassung ausgeschlossenes Volksbegehren zum Landeshaushalt handelt. Für das Volksbegehren bedeutet dies nun das endgültige Aus.

"Wieder einmal ist ein Volksbegehren in Berlin an den viel zu hohen Hürden gescheitert", so Michael Efler, Mitglied im Landesvorstand des Vereins Mehr Demokratie. "Dieses Urteil ist das beste Beispiel dafür, wie sehr eine Reform der direkten Demokratie auf Berliner Landesebene Not tut. Auch die Berliner SPD sollte nun endlich ihr Zögern überwinden und sich an die Umsetzung des Koalitionsvertrages machen. In diesem ist schließlich eindeutig vereinbart, die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger noch in dieser Legislaturperiode zu verbessern."

Das Urteil zum Berliner Bankenskandal fällt mitten in die immer intensiver geführte Debatte um die Reform der direkten Demokratie in Berlin. SPD und Linkspartei.PDS hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Voraussetzungen für Volksbegehren und Volksentscheide zu erleichtern. Die SPD stellt nun jedoch die Umsetzung dieser Reform in Frage.

 

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