Berlin: Koalition will direkte Demokratie erschweren

[15/15] Mehr Demokratie kritisiert: Verschärfung der Unterschriftenprüfung ist unnötig

Der Verein Mehr Demokratie übt scharf Kritik an den Plänen der Koalition von SPD und CDU im Berliner Abgeordnetenhaus, die Unterschriftenprüfung bei Volksinitiativen, Volksbegehren, Bürgerbegehren und Einwohneranträgen zu verschärfen. „Der Missbrauch bei der Unterschriftensammlung, auf den sich die Koalition beruft, ist überhaupt nicht nachweisbar“, sagt Oliver Wiedmann, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie Berlin-Brandenburg.

Im Abstimmungsgesetz soll ausgerechnet der Zusatz gestrichen werden, der festlegt, dass eine Unterschrift auch dann als gültig gewertet werden darf, wenn einzelne Angaben fehlerhaft, unvollständig oder unleserlich sind, sofern die unterschreibende Person zweifelsfrei erkennbar ist. Das gilt bisher auch. Nach dem Antrag, den CDU und SPD nächste Woche in erster Lesung ins Abgeordnetenhaus einbringen, wären unleserliche, unvollständige oder fehlerhafte Eintragungen automatisch ungültig. „Dieser Rückschritt hinter die Reform von 2008 würde bedeuten, dass jeder Zahlendreher und jeder unleserliche Buchstabe eine Unterschrift ungültig macht, selbst wenn der Unterzeichner eindeutig identifizierbar ist. Das ist eine völlig überflüssige Zusatzhürde für direktdemokratische Initiativen“, erklärt Wiedmann. Zusätzlich dürften die Initiatoren auch nicht mehr einzelne Angaben wie z.B. eine fehlende Postleitzahl ergänzen, da alle Angaben zukünftig eigenhändig erfolgen müssten.

Mehr Demokratie schlägt vor, dass sowohl das Geburtsdatum als auch die Unterschrift zwingend vorhanden sein sollen. Somit wäre gewährleistet, dass Unterstützer nicht aus dem Telefonbuch abgeschrieben werden.  „Eine Klärung der momentan widersprüchlichen Aussagen im Abstimmungsgesetz macht sicherlich Sinn. Aber den Verantwortlichen sollte bei der Unterschriftenprüfung genügend gesetzlicher Spielraum bleiben, um eine Unterschrift für gültig zu erklären“, sagt Wiedmann. Es sei zu bedenken, dass für Volks- und Bürgerbegehren auf der Straße bei Wind und Wetter unterschrieben werde – ein verwischter oder unleserlicher Buchstabe sei da nichts Ungewöhnliches und kein Grund, einen beträchtlichen Teil der Unterschriften nicht anzuerkennen. Schon jetzt ist die Ungültigkeitsquote mit 18 Prozent sehr hoch. Eine zusätzliche Verschärfung der Prüfung würde die Anzahl der ungültigen Unterschriften laut Wiedmann noch deutlich erhöhen.

Die Koalition plant außerdem, Bürgerbegehren und -entscheide, die sich gegen Senatseingriffe bei Bezirksangelegenheiten richten, für unzulässig zu erklären. In den vergangenen Monaten hatte der Senat mehrere umstrittene Bauprojekte an sich gezogen und damit Bürgerbegehren gegen Bebauungspläne ausgehebelt. „Insgesamt entsteht der Eindruck, dass die regierenden Parteien versuchen, die Bürgerinnen und Bürger von wichtigen Entscheidungen fern zu halten“, stellt Wiedmann fest.

Sinnvoll findet Mehr Demokratie dagegen die Klarstellung, dass Senat und Abgeordnetenhaus auch öffentliche Gelder verwenden dürfen, um sich in der Öffentlichkeit zu Volksinitiativen, Volksbegehren und -entscheiden zu positionieren. „Dass sich Senat und Abgeordnetenhaus an der öffentlichen Debatte um die direkte Demokratie beteiligen, ist selbstverständlich – wichtig ist aber, dass dabei mit Steuergeldern maßvoll umgegangen wird“, sagt Wiedmann.

 

Gesetzentwurf zur Änderung des Abstimmungsrechts:

<link http: pardok.parlament-berlin.de starweb adis citat vt drucksachen d17-2476.pdf>

pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/DruckSachen/d17-2476.pdf

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