Berlin: Verfassungsgericht macht den Weg frei für haushaltswirksame Volksbegehren

[32/09] Mehr Demokratie: Durchbruch in Sachen Direkter Demokratie

Volksbegehren sind künftig in Berlin auch dann zulässig, wenn sie erhebliche Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben. Das geht aus dem Urteil des Berliner Verfassungsgerichts vom heutigen Dienstag (6. Oktober) zum Kita-Volksbegehren hervor. Damit hat Berlin nach Angaben des Vereins Mehr Demokratie gemeinsam mit Sachsen bundesweit die fortschrittlichsten Regelungen in Bezug auf haushaltswirksame Volksbegehren.

 

„Das Berliner Verfassungsgericht hat heute signalisiert, dass es den Bürgern durchaus zutraut, mit den eigenen Steuergeldern verantwortungsvoll umzugehen“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. „Viele für ein Gemeinwesen wichtige Fragen rund um Kinderbetreuung, öffentliche Einrichtungen oder Bauvorhaben haben nunmal mit Geld zu tun. Wer ernsthaft an Bürgerbeteiligung interessiert ist, kann deshalb haushaltsrelevante Themen auch nicht ausschließen.“

 

Seit einer Verfassungsänderung im Jahr 2006 sind Volksbegehren „zum Landeshaushalt“ in Berlin erlaubt, lediglich Volksbegehren „zum Landeshaushaltsgesetz“ sind unzulässig. Im Falle Kita hatte der Senat jedoch die Meinung vertreten, dass das Volksbegehren mit jährlichen Kosten von 96 Millionen Euro zu stark in den Landeshaushalt eingreife. Die Verfassungsänderung von 2006 sei lediglich eine Klarstellung, bedeute aber keine Erweiterung der haushaltswirksamen Volksgesetzgebung.

 

Mit seinem Urteil hat das Gericht dieser Einschätzung widersprochen. Das Volksbegehren „Kitakinder + Bildung von Anfang an = Gewinn für Berlin“ ist demnach zulässig. Das Abgeordnetenhaus hat nun vier Monate Zeit, über den Antrag auf Volksbegehren zu beraten. Wenn das Abgeordnetenhaus den Forderungen nicht zustimmt, kann die Initiative das Volksbegehren und damit die zweite Stufe der Volksgesetzgebung einleiten. Für ein erfolgreiches Volksbegehren müssen rund 170.000 Unterschriften gesammelt werden, bevor es zum Volksentscheid kommen kann..

 

„Mit dem heutigen Urteil sind die Bedingungen für Volksbegehren und -entscheide wieder ein Stück bürgerfreundlicher geworden“, stellt Efler fest. Im 2007 von Mehr Demokratie herausgegebenen Volksentscheid-Ranking, das die Regelungen in allen Bundesländern vergleicht, steht Berlin, was Direkte Demokratie auf Landesebene angeht mit der Durchschnittsnote 3,8 auf Platz 4. In den vergangenen Jahren war die Hauptstadt zahlenmäßig Spitzenreiter: 2007 wurden sieben, 2008 vier neue Initiativen auf Landesebene gestartet. „Reformbedarf bei der Volksgesetzgebung besteht aber weiterhin“, sagt Efler, „zum Beispiel bei der Absenkung von Hürden, der Spendentransparenz und der Zusammenlegung von Wahlen und Volksabstimmungen.“

 

 

Volksentscheid-Ranking (ganz unten auf der Seite): www.mehr-demokratie.de/presse-hintergrund.html

 

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