Berlin: Volksbegehren Grundschule nimmt erste Hürde

[40/10] 19. Antrag auf Volksbegehren in Berlin

Das Volksbegehren „Grundschulkinder, leben und lernen in der Ganztagsschule, 1+ für Berlin“ hat heute mit 28.255 Unterschriften einen Antrag auf Volksbegehren eingereicht. 20.000 gültige Unterschriften sind für den Erfolg nötig. Sind diese zusammen gekommen und übernimmt das Abgeordnetenhaus die Forderungen der Initiative nicht, kommt es zum sechsten Mal zu einem Volksbegehren in der Hauptstadt. Bisher wurden in Berlin insgesamt 19 Anträge auf Volksbegehren gestellt. „Seit den Reformen 2006 und 2008, die wir mit angestoßen haben, lebt die direkte Demokratie in Berlin auf. Zahlreiche Initiativen gehen an den Start und sind teilweise auch erfolgreich, so wie zuletzt das so genannte Wasser-Volksbegehren“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie.

Innerhalb von 15 Tagen wird nun geprüft, ob mindestens 20.000 der eingereichten Unterschriften gültig sind. Das Abgeordnetenhaus hat dann vier Monate Zeit, das Volksbegehren inhaltlich in seinem wesentlichen Bestand zu übernehmen. Tut es dies nicht, kann die Initiative die zweite Stufe des Verfahrens, das Volksbegehren, beantragen. Wird das Volksbegehren von mindestens sieben Prozent der Wahlberechtigten unterschrieben, ist ein Volksentscheid möglich.

Der Träger des Grundschul-Volksbegehrens hatte 2009 bereits ein Volksbegehren für eine bessere Betreuung in Kindertagesstätten zum Erfolg geführt. Das so genannte Kita-Volksbegehren war vom Abgeordnetenhaus übernommen worden.

Bundesweit gab es bisher 249 Anträge auf Volksbegehren, die in manchen Bundesländern auch als Volksinitiativen bezeichnet werden, und 72 Volksbegehren. Zu Volksentscheiden kam es bisher 18 Mal, zweimal in Berlin. Zehn von 16 Bundesländern haben noch nie einen Volksentscheid erlebt.

Ansprechpartner

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Pressesprecher Bund und Berlin/Brandenburg
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