Berlinwahl: Fehlende Möglichkeit der Ersatzstimme verzerrt Wahlergebnis

Über 207.000 Wählerinnen und Wähler (13,7 Prozent) werden nicht im zukünftigen Abgeordnetenhaus vertreten sein, weil die von ihnen gewählten Parteien bei der gestrigen (12.02.) Berlinwahl an der 5%-Hürde gescheitert sind. Gleichzeitig könnten 105 Wählerstimmen darüber entscheiden, wer Regierende Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister wird. Mehr Demokratie kritisiert diesen unverhältnismäßigen Umgang mit Wählerstimmen und fordert die Möglichkeit zu einer Ersatzstimme im Berliner Wahlsystem.

“Die Wählerinnen und Wähler sollten die Parteien wählen können, denen sie inhaltlich am nähesten stehen, ohne Angst zu haben, dass ihre Stimme nicht zählt”, sagt Oliver Wiedmann Landesvorstandssprecher von Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg. Viele Menschen würden, aus Angst ihre Stimme zu verschenken, nicht ihre präferierte Partei, sondern taktisch wählen. Das sei weder fair gegenüber den Wählenden noch gegenüber den Parteien.

Mit der Ersatzstimme könnte laut dem Demokratie-Verein ein Großteil der unberücksichtigten Stimmen gerettet werden. Die Regelung sieht vor, dass die Wählerinnen und Wähler bei der Vergabe ihrer  Zweitstimme noch eine weitere Partei ankreuzen, die ihre Stimme erhält, wenn die zuerst gewählte Partei an der  5-Prozent-Hürde scheitert. Dadurch könnten sowohl kleine als auch große Parteien von einer Ersatzstimme-Regelung profitieren.

Der prozentuale Anteil, der im Parlament nicht abgebildeten Stimmen ist im Vergleich zu der Berlinwahl 2021 gestiegen:  Waren es 2021 12,5  Prozent der Wählerstimmen, die nicht im Parlament abgebildet werden, sind es diesmal 13,7 Prozent.

Bei Rückfragen: Oliver Wiedmann, 0163/191 42 07

+++Hintergrund+++

Tagung mit Mitgliedern der Wahlrechtskommission des Bundestages zur Ersatzstimmen-Regelung:

www.mehr-demokratie.de/themen/wahlrecht/initiativtagung-ersatzstimme

Blog-Beitrag zur Ersatzstimmen-Regelung:

blog.campact.de/2022/10/wahlrecht-not-my-bundestag/

 

 

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