Brandenburg: Längere Sammelzeit für Volksbegehren und Wahlaltersenkung kommen

[56/11]Landtag beschließt Verfassungsänderungen

Der brandenburgische Landtag hat heute Verfassungsänderungen beschlossen, mit denen das Wahlalter auf Kommunal- und Landesebene auf 16 Jahre gesenkt und die Sammelfrist für Volksbegehren verlängert wird. Der Verein Mehr Demokratie begrüßt die Reformen und setzt sich für weitere Schritte zur Erleichterung von Volksbegehren ein.

„Die Einführung des Wahlalters 16 macht Brandenburg bundesweit zum Vorreiter“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. „Brandenburg ist neben Bremen das zweite Land, wo Jugendliche an den Landtagswahlen und an Volksbegehren teilnehmen dürfen.“ Auf der Gemeindeebene können Jugendliche bereits in sieben Bundesländern wählen und abstimmen: in Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Weiterhin soll mit der Verfassungsänderung die Sammelfrist für Volksbegehren von vier auf sechs Monate verlängert werden. Bisher ist es keinem der acht Volksbegehren gelungen, innerhalb von vier Monaten rund 80.000 Unterschreiber auf die Ämter zu bewegen. „Wir begrüßen natürlich jede Verbesserung der direkten Demokratie“, so Efler. „Das größte Hindernis in Brandenburg ist und bleibt aber die Amtseintragung.“ Eine Studie des Vereins ergab, dass in Ländern mit freier Sammlung 54,5 Prozent aller Volksbegehren erfolgreich sind, in Ländern mit Amtseintragung kommen dagegen nur 36,1 Prozent zustande.

Mehr Demokratie verweist darauf, dass Änderungen des Volksabstimmungsgesetzes der Verfassungsreform folgen sollen. Im Rahmen der Gesetzesreform sind unter anderem die Einführung der Briefeintragung und weiterer offizieller Eintragungsräume zusätzlich zu den Ämtern geplant. Bedauerlich sei, dass die Einführung der freien Unterschriftensammlung nach wie vor durch die SPD blockiert wird. „In Brandenburg besteht weiterhin Verbesserungsbedarf“, sagt Efler. „Aber wir sind sehr froh, dass heute eine lang diskutierte Reform trotz knapper Mehrheitsverhältnisse beschlossen wurde. Zusammen mit den geplanten Gesetzesänderungen sind das Schritte in die richtige Richtung.“

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