Brandenburg: Rot-rote Koalition als Chance für Direkte Demokratie

[33/09] Mehr Demokratie fordert Absenkung der Hürden bei Volks- und Bürgerbegehren

Die Koalition zwischen der SPD und der Linken bietet nach Einschätzung des Vereins Mehr Demokratie neue Chancen für die Direkte Demokratie in Brandenburg. „Besonders, was die freie Unterschriftensammlung angeht, erhoffen wir uns von der neuen Landesregierung Verbesserungen“, so Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie.

 

Wie eine Studie des Vereins von Anfang 2009 ergab, sind die Erfolgsaussichten von Volksbegehren in Brandenburg auf Grund der Amtseintragung verschwindend gering. Trotz der relativ niedrigen Unterschriftenhürde von vier Prozent der Stimmberechtigten (entspricht ungefähr 80.000) scheiterten alle der bisher acht Volksbegehren in Brandenburg. „Der Zwang, auf dem Amt zu unterschreiben, ist ein Volksbegehrens-Killer“, stellt Efler fest. In Ländern, wo die freie Sammlung erlaubt ist, sind 54,5 Prozent aller Volksbegehren erfolgreich. In Ländern mit Amtseintragung schaffen es dagegen nur 36,1 Prozent der Initiativen. „Die neue Landesregierung sollte es sich zur Aufgabe machen, diese Hemmschwelle zu beseitigen und der Bürgerbeteiligung den Weg zu ebnen“, meint Efler.

 

Um die Direkte Demokratie in Brandenburg voranzubringen, hält Mehr Demokratie weiterhin eine Abschaffung der Zustimmungsquoren bei Volks- und Bürgerentscheiden für nötig. Bisher müssen 25 Prozent aller Wahlberechtigten zustimmen, damit ein Volksentscheid auf Landesebene oder ein Bürgerentscheid auf Gemeindeebene erfolgreich ist. Bei Verfassungsänderungen liegt die Zustimmungshürde sogar bei 50 Prozent, zusätzlich ist eine Zweidrittel-Mehrheit der Abstimmenden nötig. „Die Erfahrungen im Nachbarland Berlin zeigen, dass hohe Abstimmungshürden zu taktischem Verhalten führen und die tatsächlichen Mehrheitsverhältnisse verzerren können“, erklärt Efler. „Oft rechnen Gegner eines Volksbegehrens mit dem Scheitern und gehen erst gar nicht zur Abstimmung.“ Mehr Demokratie fordert deshalb, dass bei Volks- und Bürgerentscheiden wie beim Wählen die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheiden soll.

 

Was die Themenausschlüsse angeht, sieht der Verein vor allem beim Thema haushaltsrelevante Volksbegehren Reformbedarf. „In Berlin hat das Verfassungsgericht soeben entschieden, dass Volksbegehren auch dann zulässig sind, wenn sie in den Landeshaushalt eingreifen“, sagt Efler. „Das ist konsequent, denn wer Bürgerbeteiligung ernsthaft fördern will, kann die Fragen, wo es wirklich spannend wird, nicht einfach aus Kostengründen ausschließen. Dies sollte auch in Brandenburg gelten.“ Auch auf kommunaler Ebene gibt es nach Ansicht von Mehr Demokratie Reformbedarf beim Themenausschlusskatalog. So sollten insbesondere Bürgerbegehren über Bauleitpläne möglich sein.

 

Mehr Demokratie will nun im Zuge der Koalitionsverhandlungen und danach mit SPD und Linken über mögliche Reformen reden. „In Berlin sind wir durch langjährige Überzeugungsarbeit schon ein gutes Stück vorangekommen“, resümiert Efler. „Mit der neuen Koalition rücken auch in Brandenburg Verbesserungen der Direkten Demokratie in greifbare Nähe.“

 

Ansprechpartner

Anselm Renn
Pressesprecher Bund und Berlin/Brandenburg
Tel:    (030) 420 823 70
Mobil: 0176 473 68 890
pressekein spam@mehr-demokratie.de