Brandenburg: Schlechte Regelung verhindert Alleen-Volksbegehren

[42/10] Hürden für direkte Demokratie müssen gesenkt werden

Am heutigen Montag gab die Volksinitiative „Rettet Brandenburgs Alleen“ bekannt, wegen der hohen gesetzlichen Hürden kein Volksbegehren starten zu wollen. „In Brandenburg gab es noch nie ein erfolgreiches Volksbegehren oder einen von Bürgern initiierten Volksentscheid“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. „Grund dafür ist nicht etwa das politische Desinteresse der Brandenburger. Immerhin wurden schon insgesamt 36 Volksinitiativen gestartet. Keine davon konnte aber bisher die hohen Hürden des Volksbegehrens überwinden. Die geltenden Gesetze verhindern Mitbestimmung.“ Im Vergleich zu anderen Bundesländern schneidet die brandenburgische Regelung zur direkten Demokratie schlecht ab. In einem von Mehr Demokratie erstellten Volksentscheids-Ranking belegt das Land nur Platz 12 bis 13. „Laut Koalitionsvertrag will die rot-rote Landesregierung die direkte Demokratie reformieren. Sie muss nun endlich ernst machen und ein Gesetzgebungsverfahren für eine Verfassungsänderung auf den Weg bringen“, so Efler.

Insbesondere der Zwang, dass Bürgerinnen und Bürger für eine Unterschrift unter ein Volksbegehren aufs Amt müssen, soll laut Mehr Demokratie abgeschafft werden. Kein anderes ostdeutsches Bundesland stellt bei Volksbegehren eine solche Hürde auf. Zudem sollen Volksbegehren mit weitreichender Wirkung auf den Landeshaushalt zulässig sein, wie dies auch in Berlin, Hamburg, Bremen und Sachsen der Fall ist. Mehr Demokratie schlägt außerdem vor, das Abstimmungsquorum beim Volksentscheid abzuschaffen, so dass eine Vorlage erfolgreich ist, wenn eine Mehrheit der Abstimmenden dafür ist. Bisher ist der Entscheid über ein einfaches Gesetz nur dann gewonnen, wenn ein Viertel aller Wahlberechtigten mit „ja“ stimmt. Bei verfassungsändernden Vorlagen ist sogar die Zustimmung der Hälfte aller Wahlberechtigten nötig. „Abstimmungsquoren sind echte Demokratie-Killer. Vier von sechs Volksentscheiden, für die das 25-Prozent-Quorum gilt, scheitern daran. Das 50-prozentige Zustimmungsquorum wurde in ganz Deutschland noch nie erreicht“, so Efler.

Zwischen den Fraktionen des Brandenburger Landtages finden momentan Gespräche zur Reform der Volksgesetzgebung statt.

Mehr Demokratie-Positionspapier zur Reform der direkten Demokratie in Brandenburg unter:

bb.mehr-demokratie.de/reform-volksbegehren-bran.html

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