Bürgerbegehren gegen Moschee-Neubau vermutlich unzulässig

[5/06] Das von einer Anwohnerinitiative geplante Bürgerbegehren gegen den Neubau einer Moschee durch die Ahmadiyya-Muslim-Gemeinde im Pankower Ortsteil Heinersdorf ist vermutlich unzulässig. Wie der Verein Mehr Demokratie mitteilte, sind Bürgerbegehren zu Bauvorhaben dann rechtswidrig, wenn vom Bezirksamt schon ein so genannter Bauvorbescheid erteilt wurde – was in diesem Fall zutrifft. Nach Informationen der Berliner Morgenpost will die Anwohnerinitiative ihr Bürgerbegehren morgen im Rathaus anmelden. Das Bezirksamt hat dann einen Monat Zeit, um die Zulässigkeit zu prüfen.

"Solange sich die Ahmadiyya-Gemeinde an den Bauvorbescheid hält, hat ein Bürgerbegehren kaum Chancen, zugelassen zu werden", sagte Dr. Michael Efler vom Mehr Demokratie-Landesvorstand. Für den Fall, dass dies doch geschehe, mahnte Efler zu mehr Gelassenheit: "Das ist ein hoch emotionales Thema. Aber wie gut Demokratie ist, zeigt sich gerade im Umgang mit heiklen Fragen wie dem Moschee-Neubau in Heinersdorf. Prinzipiell spricht nichts dagegen, dass ein Interessenkonflikt wie der zwischen der Gemeinde und den Anwohnern politisch beigelegt wird. Wichtig ist aber, dass die Beteiligten sachlich argumentieren, ihre Standpunkte offen darlegen und nicht in Populismus oder Polemik verfallen."

 

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