Bürgerentscheid ERNST VON BERGMANN KLINIK: kein klares Ergebnis möglich

+++Mehr Demokratie fordert: Schwarz-rot-grüne Landesregierung soll Regelungen für Bürgerbegehren überarbeiten+++

 

Die Potsdamer Stadtverwaltung hat nach der Einreichung der Unterschriften von “Gesunde Zukunft Potsdam” ein Gegenkonzept vorgelegt. In Brandenburg ist es für die Stadtverordnetenversammlung jedoch nicht möglich, bei einem Bürgerentscheid einen Gegenentwurf alternativ zur Abstimmung zu stellen.
 
„Wer im Bürgerentscheid mit NEIN stimmt, weiß nicht eindeutig, welche Konsequenzen seine Entscheidung haben wird”, erklärt Oliver Wiedmann, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg. „Die Abstimmenden wissen nicht, ob die Stadtverordnetenversammlung im Falle eines abgelehnten Bürgerentscheids das Gegenkonzept der Verwaltung beschließt oder nicht“. Zum Zeitpunkt des Bürgerentscheids sei der Ausgang nicht absehbar.
Im Vorfeld eines zulässigen Bürgerbegehrens darf die SVV keine dem Bürgerbegehren widersprechenden Maßnahmen beschließen. Das verbietet die Kommunalverfassung.
 
In 14 Bundesländern ist es für die Kommunen möglich, im Falle eines Bürgerentscheids auch einen eigenen Entwurf zur Abstimmung zu stellen - um genau solche unklaren Situationen zu vermeiden. Mehr Demokratie fordert deswegen die schwarz-rot-grüne Regierungskoalition auf, die Regelungen für Bürgerbegehren dahingehenden zu verbessern. „Die Situation in Potsdam zeigt: Hier muss sich dringend etwas tun”, so Wiedmann weiter.
 
Am 6. Januar hatte die Initiative “Gesunde Zukunft Potsdam” gleich zwei Bürgerbegehren mit jeweils über 17.000 Unterschriften der Stadt Potsdam übergeben. Das eine Begehren fordert bessere Arbeitsbedingungen, das zweite Begehren hat das Ziel, noch im Jahr 2020 alle Angestellten der Klinikgruppe ERNST VON BERGMANN in die tarifgebundene Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband einzugliedern. Beide Bürgerbegehren befinden sich nach der Übergabe in der Zulässigkeitsprüfung. Hier wird zunächst die formelle, dann die rechtliche Zulässigkeit der Begehren festgestellt. Das Begehren, das sich für die Wiedereingliederung in den Tarifvertrag stark macht, hat bereits die formelle Hürde genommen. Die Potsdamer Stadtverwaltung hat ein alternatives Konzept zu den Änderungsvorschlägen der Initiative “Gesunde Zukunft Potsdam” vorgelegt, das bei einem Bürgerentscheid aber nicht mit abgestimmt werden kann.

 

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Pressesprecher Bund und Berlin/Brandenburg
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