Bürgerentscheid Kleingartenkolonie Oeynhausen: Bürgerentscheid nun umsetzen

[09/14] Bürgerbegehren zu Bebauungsplänen laut Bezirksverwaltungsgesetz verbindlich   

Der Bürgerentscheid „Rettung der Kleingartenkolonie Oeynhausen“ im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf war erfolgreich, das Quorum von 10 Prozent der Stimmberechtigten wurde erreicht. 77 Prozent der Teilnehmenden stimmten mit „Ja“, 23 Prozent mit "Nein". Der Bürgerentscheid war der zehnte in Berlin, der durchgeführt wurde. Formal ist er der fünfte, der erfolgreich ist. In Charlottenburg-Wilmersdorf war dies neben den direkten Abstimmungen zu den Ku'damm-Bühnen und der Parkraumbewirtschaftung der dritte Bürgerentscheid insgesamt sowie der zweite, der eine Ja-Mehrheit sowie das Quorum erreichen konnte.

Ob er auch inhaltlich erfolgreich ist, also vom Bezirksamt entsprechend umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Richten sich Bürgerbegehren auf die Änderung oder Aufstellung von Bebauungsplänen, so raten die Bezirksämter den Initiativen in der Regel, diese als unverbindliches Ersuchen an das Bezirksamt zu formulieren – obwohl das Bezirksverwaltungsgesetz, die rechtliche Grundlage für Bürgerbegehren, von verbindlichen Bürgerbegehren zur Bauleitplanung ausgeht. Das Bürgerbegehren "Mediaspree versenken" in 2007 war ebenfalls nur als Ersuchen formuliert und im Bürgerentscheid formal erfolgreich. Es wurde jedoch nur teilweise umgesetzt, was zu Frustration bei den Bürgerinnen und Bürgern führte. Oliver Wiedmann, Sprecher des Landesvorstands Berlin-Brandenburg erläutert: „Bürgerentscheide zur Bauleitplanung sind laut Gesetz verbindlich, sofern sie nicht gegen Landes- oder Bundesgesetz verstoßen. Einen solchen grundsätzlichen Verstoß dagegen können wir jedoch nicht erkennen. Auch in anderen Bundesländern sind Bürgerbegehren grundsätzlich mit der im Baugesetzbuch geregelten Abwägung öffentlicher und privater Interessen vereinbar. Das sollte auch für Berlin gelten.“  

„Nun liegt es in der Hand des Bezirksamtes und auch der Senatsverwaltung, das Votum der Bürgerinnen und Bürger umzusetzen“, so Wiedmann weiter. „Es sollte nun alles unternommen werden, damit aus dem formalen Erfolg der Initiative auch ein politischer wird.“  Durch die Umsetzung des Bürgerentscheids werden voraussichtlich Schadensersatzforderungen des Grundstückeigentümers auf den Bezirk zukommen. Im Vorfeld des Bürgerentscheids wurde vor allem über die Höhe der Entschädigungssumme gestritten, die fällig wird, wenn es zum Erfolg des Bürgerentscheids kommt und die Kleingartenkolonie durch Festsetzung des Bebauungsplans gesichert wird. Während der Bezirk von 25 Mio. Euro Entschädigung ausgeht, rechnen die Initiatoren des Bürgerbegehrens mit lediglich 870.000 Euro. „Aufgabe des Bezirksamtes und der Senatsverwaltung ist es nun, den Schaden für den Bezirks so gering wie möglich zu halten“, fordert Wiedmann abschließend.

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