Das erste Mal

Das Thema Bürgerbeteiligung steht zum ersten Mal in dieser Legislaturperiode auf der Tagesordnung des Abgeordnetenhauses. In erster Lesung berät das Landesparlament am heutigen Donnerstagabend einen Gesetzentwurf, mit dem Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den Berliner Bezirken eingeführt werden sollen. Den Entwurf vorgelegt hatten die Fraktionen von SPD, PDS, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Initiative von Mehr Demokratie hin. Michael Efler, Mitglied im Landesvorstand des Vereins, hofft auf einen raschen Abschluss des parlamentarischen Verfahrens.

 

Die Eckpunkte der Reform: In allen Fragen, zu denen die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Beschlüsse fassen kann, sollen in Zukunft Bürgerbegehren und Bürgerentscheide möglich sein. Unterstützen mehr als drei Prozent der Wahlberechtigten eines Bezirks ein Bürgerbegehren, muss sich zunächst die BVV mit dem Anliegen befassen. Übernimmt sie es, ist das Verfahren beendet. Ansonsten entscheiden die Wahlberechtigten selbst in einem Bürgerentscheid. Die BVV kann dabei einen eigenen Vorschlag mit zur Abstimmung stellen. Gültig ist das Ergebnis, wenn sich mindestens 15 Prozent der Bürger beteiligt haben.

 

Weil unter den vier beteiligten Fraktionen schon Einigkeit herrscht und lediglich die CDU dem Projekt skeptisch gegenübersteht, rechnet Efler nicht mit einer wirklich kontroversen Debatte: "Die notwendige Zweidrittelmehrheit steht bereits. Aber die Bezirkspolitik und insbesondere der Rat der Bürgermeister sollten noch am Gesetzgebungsverfahren beteiligt werden. Wenn das rasch gelingt, kann das Gesetz noch im Mai verabschiedet werden und vor dem Sommer in Kraft treten."

 

In der vergangenen Woche hatten sich einzelne Bezirksbürgermeister in der Presse und auf einer Anhörung im Verwaltungsreformausschuss kritisch zu dem Reformprojekt geäußert. Mehr Demokratie sucht deshalb das Gespräch mit den Bürgermeistern: "Unser Hamburger Landesverband hat 1998 per Volksentscheid die Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in den Bezirken der Hansestadt durchgesetzt. Seitdem beobachten wir deren Nutzung. Viele Befürchtungen, die damals in Hamburg genauso wie heute in Berlin geäußert wurden, haben sich als unbegründet herausgestellt."

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