Eckpunkte Senat: Weniger Transparenz für Schulen und Unikliniken

+++ Eckpunkte des Senats für ein Berliner Transparenzgesetz beschlossen +++

+++ Senatsentscheidungen weiter intransparent +++ Rückschritt im Bereich Bildungspolitik +++

 

Am Dienstag (18.8.) einigte sich der Berliner Senat auf Eckpunkte für ein Berliner Transparenzgesetz. Die Initiative Volksentscheid Transparenz begrüßt diesen Schritt.  Gleichzeitig sieht das Bündnis die Eckpunkte an vielen Stellen als einen Rückschritt an. Neue weitreichende Ausnahmen würden für die Politik und Verwaltung eingeführt. Die vom Senat versprochene Orientierung am Hamburger Transparenzgesetz sei verfehlt worden. 

“Nach langem Warten der Berliner/innen auf mehr Transparenz sind diese Eckpunkte überfällig”, sagt Marie Jünemann, Sprecherin der Initiative Volksentscheid Transparenz und Landesvorständin beim Verein Mehr Demokratie e.V. Berlin/Brandenburg. “Trotz der Ankündigung sich an Hamburg zu orientieren, bleiben die Eckpunkte aber merklich hinter dem Hamburger Transparenzgesetz zurück. Senatsentscheidungen sind in der Hansestadt schon lange öffentlich, der Berliner Senat will sich weiterhin nicht in die Karten schauen lassen. ”

 “Anstatt die Transparenz von Politik und Verwaltung konsequent auszubauen, werden auch neue Ausnahmen eingeführt”, ergänzt Arne Semsrott, Sprecher des Volksentscheid Transparenz und Projektleiter bei FragDenStaat, ein Projekt der Open Knowledge Foundation. “Es ist höchst fragwürdig, dass laut dem Senat Hochschulen, Unikliniken, Schulen und Bildungseinrichtungen zukünftig kaum noch Informationen herausgeben sollen. Die Eckpunkte sind damit ein Rückschritt zu bisherigen Regelungen. Auf diese Weise will der Senat verhindern, dass Berliner/innen erfahren, welche Schulen Qualitätsmängel aufweisen oder welche Pharmakonzerne der Charité Sponsoring-Zahlungen zukommen lassen.”

Im Dezember vergangenen Jahres hatte die Initiative Volksentscheid Transparenz über 30.000 Unterschriften im Rahmen eines Antrags auf ein Volksbegehren für einen eigenen Entwurf eines Transparenzgesetzes an die Berliner Innenverwaltung übergeben. Dieser Entwurf geht nach eigenen Angaben des Bündnisses weit über das Hamburger Transparenzgesetz und die Eckpunkte des Senats hinaus. Wichtig sei der Initiative vor allem, dass Unternehmen in öffentlicher Hand transparenter würden. Dies wolle der Berliner Senat zunächst noch prüfen. 

 

+++ Hintergrund +++

Im Koalitionsvertrag von 2016 hatte sich die Rot-Rot-Grüne Landesregierung darauf verständigt, das in Berlin bestehende Informationsfreiheitsgesetz zu einem Transparenzgesetz weiterzuentwickeln. 2019 sammelte die Initiative Volksentscheid Transparenz auf dieser Grundlage über 30.000 Unterschriften für einen Antrag auf ein Volksbegehren. Inhalt war ein eigener Gesetzentwurf für ein Transparenzgesetz. Seit circa acht Monaten befindet sich der Antrag der Initiative in der Zulässigkeitsprüfung bei der Berliner Innenverwaltung.

2012 führte Hamburg ein Transparenzgesetz ein, welches bisher als Vorreiter in Deutschland gilt. 

Der Gesetzentwurf der Initiative kann hier eingesehen werden: https://gesetz.volksentscheid-transparenz.de/

 

Bei Rückfragen:

Marie Jünemann: 0174 9069977 , marie.juenemann@mehr-demokratie.de

Arne Semsrott: 030 57 70 36 660, arne.semsrott@okfn.de

 

Ansprechpartner

Anselm Renn
Pressesprecher Bund und Berlin/Brandenburg
Tel:    (030) 420 823 70
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