FDP-Fraktion übernimmt Forderungen der Zivilgesellschaft

Gemeinsame Pressemitteilung

Bündnis Volksentscheid Transparenz

 

Am Donnerstag, den 21. Februar werden im Abgeordnetenhaus weitreichende Forderungen der Zivilgesellschaft nach mehr Transparenz der Berliner Behörden behandelt. Leider sind die Erfolgschancen des Entwurfes der Opposition gering, so dass die Bürger*innenrechte der Berliner*innen auch zukünftig missachtet werden. Darum muss der Senat endlich handeln und sein Koalitionsversprechen umsetzen.

                       

In der 37. Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses wird am Donnerstag der Antrag der FDP-Fraktion für ein mögliches Berliner Transparenzgesetz behandelt. Der Fraktionsentwurf orientiert sich hierbei stark an dem Gesetzentwurf des Bündnisses Volksentscheid Transparenz, das sich dafür einsetzt, in Berlin ein Transparenzgesetz mit Hilfe eines Volksentscheides herbeizuführen.

                       

Das Transparenzgesetz soll das Berliner Informationsfreiheitsgesetz ablösen: Dadurch erhalten Bürger*innen mehr Rechte und Möglichkeiten, um leichter, schneller und umfassender Informationen von Behörden auf Bezirks- und Landesebene zu erhalten. Statt auf gesonderte Anfrage der Bürger*innen müssen Informationen dann seitens der Behörden proaktiv veröffentlicht werden.

                       

Leonard Wolf, Sprecher des Bündnisses: „Wir freuen uns, dass das Thema Transparenzgesetz nun endlich auch im Berliner Parlament auf der Tagesordnung steht und die FDP unsere Forderungen teilweise übernommen hat. Leider rechnen wir damit, dass der Antrag keinen Erfolg haben wird. Deshalb muss der Senat jetzt handeln. Das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Information muss dringend gestärkt werden, um eine bessere Grundlage für demokratische Beteiligung zu schaffen.“

                       

Jedoch setzt bereits der Fraktionsentwurf einige Forderungen der Bürger*innen nicht konsequent um: Verträge des Landes etwa sollen nach dem Entwurf der FDP-Fraktion erst ab einer Höhe von 250.000€ veröffentlicht werden, während der Gesetzentwurf des Bündnisses bereits eine Veröffentlichung ab einer Höhe von 100.000€ vorsieht. Auch sind Gesetzentwürfe des Senats erst zu einem späteren Zeitpunkt zu veröffentlichen und die Antwortfrist für Behörden ist weiterhin doppelt so lang wie in dem Gesetzentwurf des Bündnisses. Das neue Gesetz ließe Bürger*innen somit unnötig lange auf eine Antwort der angefragten Behörde warten.

                       

Der Volksentscheid Transparenz ist ein Bündnis verschiedener Initiativen, gegründet durch die Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. und Mehr Demokratie e.V. Das Bündnis wird 2019 mit der ersten Unterschriftensammlung beginnen und so die Abstimmung über den Gesetzentwurf mit der Wahl des Abgeordnetenhauses voraussichtlich 2021 stattfinden lassen.

 

Gesetzentwurf des Bündnisses Volksentscheid Transparenz:

<link https: volksentscheid-transparenz.de gesetz berltg-e.pdf>

volksentscheid-transparenz.de/gesetz/BerlTG-E.pdf

 

Informationen zum Volksentscheid Transparenz und Gesetzentwurf:

<link https: volksentscheid-transparenz.de>

volksentscheid-transparenz.de

 

 

Bei Rückfragen:

 

Open Knowledge Foundation Deutschland e. V. Leonard Wolf, +49 30 57 70 36 660, <link>leonard.wolf@okfn.de

 

Mehr Demokratie e. V. Landesverband Berlin/Brandenburg

Oliver Wiedmann, +49 163 191 4207, <link>oliver.wiedmann@mehr-demokratie.de

 

 

Ansprechpartner

Anselm Renn
Pressesprecher Bund und Berlin/Brandenburg
Tel:    (030) 420 823 70
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