Grundsatzurteil für die Direkte Demokratie in Berlin

[31/09] Verfassungsgericht entscheidet über Kita-Volksbegehren

Am kommenden Dienstag (6. Oktober) entscheidet das Berliner Verfassungsgericht über die Zulässigkeit des Volksbegehrens „Kitakinder + Bildung von Anfang an = Gewinn für Berlin“. Der Berliner Senat hatte das Kita-Volksbegehren im Sommer 2008 mit der Begründung abgelehnt, dass es zu stark in den Haushalt eingreife, worauf die Initiatoren Klage eingereicht hatten. Der Verein Mehr Demokratie erwartet nun eine Grundsatzentscheidung zu haushaltsrelevanten Volksbegehren in Berlin.

 

„Seit der Verfassungsänderung von 2006 sind haushaltswirksame Volksbegehren in Berlin grundsätzlich zulässig und wir erwarten das erste Urteil danach mit Spannung“, erklärt Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. Ein Gerichtsurteil zu diesem Thema hatte es in Berlin bereits 2005 im Zusammenhang mit dem Bankenskandal gegeben. Das Verfassungsgericht hatte sich dabei der Auffassung des Senats angeschlossen, wonach das mehrere Milliarden teure Volksbegehren zu stark in den Landeshaushalt eingreife. Bei der Verfassungsänderung 2006 allerdings orientierte sich der Gesetzgeber in Bezug auf haushaltswirksame Volksbegehren an der fortschrittlichen Sächsischen Landesverfassung. Während bis zur Verfassungsänderung alle Volksbegehren „zum Landeshaushalt“ unzulässig waren, sind nach der Reform lediglich Volksbegehren „zum Landeshaushaltsgesetz“ unzulässig.

 

Im Falle des Kita-Volksbegehrens, das laut Schätzungen der Initiatoren knapp 96 Millionen Euro (0,48 Prozent des Landeshaushalts pro Jahr) kosten würde, sieht der Senat die sogenannte „verfassungsrechtliche Erheblichkeitsschwelle“ überschritten. Wann ein Volksbegehren zu stark in die Budgetrechte des Parlaments eingreift, wird je nach Einzelfall entschieden und wurde von den einzelnen Landesverfassungsgerichten und vom Bundesverfassungsgericht sehr unterschiedlich beurteilt. „Der Präzedenzfall Kita kann für Berlin Klarheit darüber schaffen, wie stark ein Volksbegehren Einfluss auf den Landeshaushalt nehmen darf“, sagt Efler. Mehr Demokratie hoffe auf eine Zulassung. „Wenn man Direkte Demokratie ernst nimmt, muss man sie auch bei Fragen erlauben, die mit Geld zu tun haben.“

 

Dass mit der Zulassung weitere finanzrelevante Volksbegehren auf den angeschlagenen Berliner Landeshaushalt zukommen könnten, sieht Mehr Demokratie als schwaches Argument. „Die Hürden für Volksbegehren stellen sicher, dass nicht jede x-beliebige Gruppierung ihre Interessen durchsetzen kann“, so Efler. „Wenn aber wie im Fall Kita dreimal so viele Menschen wie nötig ein Anliegen unterstützen, sollten die Bürger selbstverständlich darüber mitentscheiden dürfen, wofür ihre Steuergelder ausgegeben werden.“

 

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