Hauptausschuss hebelt Volksbegehren aus

Mehr Demokratie warnt vor massiven Einschränkungen der direkten Demokratie

Heute (10.06.) hat sich der Hauptausschuss des Landtags erneut mit der Zulässigkeit der Volksinitiative „Artenvielfalt retten – Zukunft sichern“ befasst und beschlossen, dass die Volksinitiative unzulässig ist, da sie unter anderem gegen das sogenannte Kopplungsverbot verstößt. 

 „Würde sich diese Linie durchsetzen, hätte das schwerwiegende Folgen für die direkte Demokratie in Brandenburg“, kritisiert Oliver Wiedmann, Vorstandssprecher des Landesverbands von Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg. „Die Begründung des Hauptausschusses würde dazu führen, dass Volksinitiativen nur noch Einzelforderungen aufstellen könnten,“ befürchtet Wiedmann. Nach Ansicht des Vereins wäre es aber sinnvoll, dass Volksbegehren politische Frage als Ganzes in den Blick nehmen können.

Die Initiative hatte Beschwerde beim Landesverfassungsgericht gegen den Unzulässigkeitsbeschluss eingelegt und bemängelt, dass der Hauptausschuss keine Begründung vorgelegt hat. Diese Begründung legt der Hauptausschuss heute nach.

Das sogenannte Kopplungsverbot geht zurück auf ein Gerichtsurteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2000. Damals hatte der Gerichtshof das Volksbegehren für eine unabhängigere Justiz gestoppt, weil es zwei verschiedene Themenbereiche betraf.

Nach Auffassung des Demokratie-Vereins stehen die Forderungen im Gesetzentwurf der Artenschutz-Volksinitiative jedoch in einem engen Zusammenhang. „Die Auslegung des Hauptausschusses schießt weit über das Ziel hinaus“, kritisiert der Verein.

Der Ausschuss stützt sich im Wesentlichen auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beratungsdienstes des Landtags. Dieser hat die Volksinitiative als unzulässig eingestuft, da die Forderungen gegen das sogenannte Kopplungsverbot verstoßen würden, indem sie über den Artenschutz hinausgingen. 

Bei Rückfragen: Oliver Wiedmann, 0163/191 42 07

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