In Berlin und Brandenburg starten Volksbegehren zum Nachtflugverbot

[10/12] Parallele Unterschriftensammlung wird zum Praxistest für Volksbegehrensregelungen

In Berlin startet am heutigen Dienstag (29. Mai) das Volksbegehren für ein Nachtflugverbot am Flughafen BER, in Brandenburg beginnt am 4. Juni ein entsprechendes Volksbegehren. Erstmals gehen damit zwei Volksbegehren in verschiedenen Bundesländern zum gleichen Thema nahezu zeitgleich an den Start. „Dass in Berlin und Brandenburg parallel für das gleiche Anliegen gesammelt wird, ist auch deshalb spannend, weil sich dadurch die Volksbegehrensregelungen in den Ländern direkt vergleichen lassen“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie.

Beide Volksbegehren zielen auf einen Volksentscheid über ein Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr. Um den Großflughafen zu entlasten, soll der Flugverkehr nach Ansicht der Initiatoren auch auf andere Brandenburger Flughäfen verteilt werden. Die Berliner Initiative hat nun vier Monate Zeit, um rund 174.000 Unterschriften zu sammeln. In Brandenburg müssen sich innerhalb von sechs Monaten 80.000 Menschen auf den Ämtern eintragen. Zusätzlich ermöglicht eine Reform vom Januar 2012 die Briefeintragung und die Einrichtung weiterer offizieller Eintragungsräumlichkeiten – die freie Sammlung bleibt aber unzulässig.

„Die Sammelbedingungen in Berlin sind aus unserer Sicht fairer gestaltet als in Brandenburg“, so Efler. Im von Mehr Demokratie herausgegebenen Volksentscheid-Ranking werden die Regelungen auf Landesebene in Brandenburg mit „mangelhaft“ (4,5) bewertet, Berlin bekommt immerhin ein „befriedigend“ (3,3). Im Flächenland Brandenburg ist es vor allem der Zwang zur Amtseintragung, der bisher jedes der acht Volksbegehren zu Fall gebracht hat. Obwohl das Unterschriftenquorum mit 3,7 Prozent der Wahlberechtigten niedriger ist als in Berlin (7 Prozent), gab es in Brandenburg noch nie einen Volksentscheid, im Nachbarland dagegen schon drei. „Wir fordern seit langem, dass auch in Brandenburg die freie Unterschriftensammlung auf der Straße und im Bekanntenkreis zugelassen wird“, sagt Efler. „Die beiden parallelen Volksbegehren werden zeigen, ob faire Verfahren auch die Erfolgschancen von Volksbegehren erhöhen.“

In Berlin wurden bisher 27 direktdemokratische Verfahren auf Landesebene gestartet. Sechs Initiativen gingen in die zweite Stufe des Volksbegehrens, dreimal kam es zum Volksentscheid. In Brandenburg wurden bisher 38 Verfahren gestartet. Acht Initiativen erreichten die zweite Stufe, es gab noch keinen Volksentscheid. „Brandenburg liegt im bundesweiten Vergleich weit vorne, was die Häufigkeit von Volksbegehren angeht, Berlin eher im Mittelfeld“, fasst Efler zusammen. „Dennoch gehen die Chancen, in Brandenburg einen Volksentscheid zu erleben, gegen null, während viele Berlinerinnen und Berliner schon mehrmals abstimmen durften.“

Übersicht Volksbegehren in Berlin: <link http: bb.mehr-demokratie.de berlin-land-uebersicht.html>

bb.mehr-demokratie.de/berlin-land-uebersicht.html

Übersicht Volksbegehren in Brandenburg: <link http: bb.mehr-demokratie.de bran-land-uebersicht.html>

bb.mehr-demokratie.de/bran-land-uebersicht.html

Ansprechpartner

Anselm Renn
Pressesprecher Bund und Berlin/Brandenburg
Tel:    (030) 420 823 70
Mobil: 0176 473 68 890
pressekein spam@mehr-demokratie.de