Koalitionsvertrag: Fortschritt, aber kein Durchbruch bei der direkten Demokratie

[35/09] Brandenburg: Rot-rote Regierung plant Reform des Volksabstimmungsgesetzes

Die Koalition von SPD und Linke in Brandenburg will in der kommenden Legislaturperiode das Volksabstimmungsgesetz erneuern und die Kommunalverfassung evaluieren. Bei Volksbegehren und -entscheiden auf Landesebene plant Rot-Rot lauf Koalitionsvertrag „die Zugangsbedingungen für Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern.“ „Die Formulierung zeigt, dass die neue Regierung die Absicht hat, die Bedingungen für Volks- und Bürgerbegehren in Brandenburg zu verbessern“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. „Ob der Bürgerbeteiligung in Brandenburg wirklich der Weg geebnet wird, wird aber erst die konkrete Ausgestaltung der vagen Formulierung zeigen.“

 

Ob die von Mehr Demokratie geforderte freie Unterschriftensammlung eingeführt wird, lässt sich aus dem Koalitionsvertrag nicht herauslesen. „Jede Erleichterung der Volksgesetzgebung ist zu begrüßen“, meint Efler. Das größte Hindernis für eine funktionierende Volksgesetzgebung sei aber gerade in einem Flächenland wie Brandenburg die Amtseintragung. „Nur, wenn der Zwang auf dem Amt zu unterschreiben, aus dem Weg geräumt wird, kann die Direkte Demokratie wirklich belebt werden.“ Wie eine Studie von Mehr Demokratie ergab, sind in Ländern, wo die freie Sammlung erlaubt ist, 54,5 Prozent aller Volksbegehren erfolgreich. In Ländern mit Amtseintragung schaffen es dagegen nur 36,1 Prozent der Initiativen.

 

Auch auf der Kommunalebene lässt der Koalitionsvertrag auf Erleichterungen der Direkten Demokratie hoffen, ohne sie konkret zu versprechen. „Nach unseren Informationen haben sich die Koalitionspartner darauf verständigt, im Zusammenhang mit der Evaluierung der Kommunalverfassung auch die Bedingungen für Bürgerbegehren und -entscheide zu überprüfen“, sagt Efler. Auch auf der Gemeindeebene besteht nach Ansicht von Mehr Demokratie dringender Reformbedarf, was Hürden, Sammelfristen und Themen angeht.

 

Mehr Vertrauen ins Volk hätte sich Mehr Demokratie beim Thema haushaltsrelevante Volksbegehren gewünscht. „Um Volksbegehren, die den Landeshaushalt beeinflussen, zuzulassen, wäre eine Verfassungsänderung notwendig“, erklärt Efler. Da diese laut Koalitionsvertrag nicht geplant ist, wird zumindest bei finanzwirksamen Initiativen kein großer Wurf gelingen. Trotzdem sieht der Verein in den nächsten fünf Jahren realistische Chancen für den Ausbau der Bürgerbeteiligung. „Der Koalitionsvertrag öffnet eine Tür hin zur Verbesserung der Mitspracherechte“, fasst Efler zusammen. „Ob die neue Landesregierung tatsächlich den Schritt über die Schwelle wagt, bleibt abzuwarten.“

 

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