"Die Parteien sollten sich jetzt einigen, damit das Gesetz noch zum Sommer in Kraft treten kann", so Michael Efler, Mitglied im Landesvorstand des Vereins. "Die meisten strittigen Punkte sind geklärt. Offen ist noch, inwieweit Bauleitpläne Gegenstand von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sein können." Trotz Kritik von Seiten des Senats und einiger Bezirksbürgermeister sei es gelungen, Verschlechterungen in wesentlichen Fragen zu vermeiden oder tragfähige Kompromisse zu finden. An den Kernpunkten des Gesetzentwurfs habe das Abgeordnetenhaus festgehalten: Drei Prozent der Wahlberechtigten eines Bezirks müssen unterschreiben, damit ein Bürgerbegehren erfolgreich ist. Stimmt die Bezirksverordnetenversammlung dem Anliegen nicht zu, kommt es zum Bürgerentscheid. Dann entscheidet die einfache Mehrheit, sofern sich mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten an der Abstimmung beteiligen.
Der Gesetzentwurf "Mehr Demokratie für Berlinerinnen und Berliner", der aus einer Verfassungsänderung und einer Ergänzung des Bezirksverwaltungsgesetzes besteht, war Ende Februar im Abgeordnetenhaus eingebracht worden. Eine erste Lesung im Plenum und eine Expertenanhörung fanden bereits im März statt. Nachdem sowohl Senat als auch Rat der Bürgermeister ihre Stellungnahmen abgegeben haben, muss das Gesetz noch einmal in die Ausschüsse: Der Innenausschuss befasste sich bereits am 30. Mai mit der Vorlage, es folgen der Verwaltungsreform- und der Rechtsausschuss am 9. Juni und der Hauptausschuss am 15. Juni. Beschlossen werden könnte das Gesetz dann in der letzten Sitzung des Abgeordnetenhauses vor der Sommerpause - am 16. Juni.