Landratswahlen in Brandenburg: Mehr Demokratie fordert Wahlrechtsreform

+++Wählerwille darf nicht unter den Tisch fallen +++

Am Sonntag (6.4.) haben in vier Brandenburger Landkreisen Landratswahlen stattgefunden. Der Verein Mehr Demokratie fordert nach dem Scheitern der Stichwahlen in zwei der vier Landkreisen eine Wahlrechtsreform. Der Fachverband spricht sich für die Einführung der sogenannten Rangfolgewahl aus, die nur einen Wahlgang benötige und das Scheitern an der Zustimmungshürde damit unwahrscheinlich mache.

„Bei der Hälfte der Stichwahlen ist die Zustimmungshürde den Kandidaten zum Verhängnis geworden”, kritisiert Oliver Wiedmann, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie Berlin-Brandenburg. „Wenn man an der Zustimmungshürde festhalten möchte, muss man sich Gedanken über das Wahlsystem machen, damit das Engagement derer, die wählen gehen, nicht ins Leere läuft.“

Die geringe Wahlbeteiligung bei Landratswahlen sinkt in der Regel bei Stichwahlen noch einmal deutlich ab. Im Landkreis Oder-Spree lag die Wahlbeteiligung 2016 zur Landratswahl im ersten Wahlgang bei 31,8 Prozent, in der Stichwahl fiel sie auf 19,2 Prozent. Ähnliches war auch heute zu beobachten: Im Landkreis Barnim lag die Wahlbeteiligung am 22. April bei 26,8 Prozent, heute noch bei 18,4 Prozent. Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist es ähnlich: 32,4 Prozent im ersten und nur noch 24,2 Prozent im zweiten Wahlgang. Im Landkreis Spree-Neiße lag die Wahlbeteiligung im April immerhin noch bei 42,97 Prozent, am heutigen Sonntag gingen nur noch 38,6 der Wahlberechtigten zur Wahl. In der Uckermark fiel die Wahlbeteiligung noch geringer aus: im ersten Wahlgang lag sie bei 29,8 Prozent, bei der heutigen Stichwahl bei 25,4 Prozent. 

So musste bei den letzten 14 Landratswahlen in sechs Fällen schlussendlich der zuständige Kreistag den Landrat bestimmen, da auch in der Stichwahl das Quorum von 15 Prozent nicht erreicht wurde.

Auch nach dem Scheitern der heutigen Stichwahl liegt die Wahl der Landräte in den Brandenburger Kommunen wieder bei den jeweiligen Kreistagen, die, nach vorhergehender Ausschreibung der Stelle, einen Kandidaten bestimmen. Landrat kann nun sogar eine Person werden, die in den Wahlgängen unterlag oder ein dritter, vorher nicht zur Wahl angetretener Kandidat. „Wenn man den Bürgerwillen einfach unter den Tisch fallen lässt, wird dabei Politikverdrossenheit aktiv gefördert“, so Wiedmann weiter.

Mit der von Mehr Demokratie favorisierten Rangfolgewahl nummerieren die Wähler die Kandidaten-Namen auf dem Wahlzettel entsprechend der eigenen Präferenz durch. Es gewinnt der Kandidat, den die Mehrheit der Wähler am liebsten im Amt sehen möchte. Darüber hinaus müsse diskutiert werden, so der Fachverband, die achtjährige Amtszeit eines Landrates auf fünf Jahre zu verkürzen. Es sei nicht nachvollziehbar, warum ein direkt gewählter Landrat für längere Zeit legitimiert sein sollte als ein direkt gewählter Kreistag. Mit einer Synchronisierung der Kommunalwahlen würde auch die Wahlbeteiligung steigen.

Bei Rückfragen: Oliver Wiedmann, 0163-1914207

+++ Hintergrund +++

Zum Landrat ist gewählt, wer 50 Prozent der Stimmen auf sich vereinen kann, die zugleich auch mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten ausmachen. Bei der Stichwahl gelten die gleichen Regeln, nur das die Auswahl der Kandidaten sich auf zwei beschränkt.

Erklärung der Rangfolgewahl auf wahlrecht.de: <link http: www.wahlrecht.de lexikon irv.html>

www.wahlrecht.de/lexikon/irv.html

Ergebnisse der letzten Landratswahlen: <link http: www.wahlen.brandenburg.de sixcms detail.php bb1.c.191073.de>

www.wahlen.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.191073.de

 

Anselm Renn

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