Mehr Demokratie begrüßt Linken-Gesetzentwurf zum Schutz von Bürgerbegehren

[09/15] Fachverband: Eingriffsrechte des Senats müssen klar und fair geregelt werden

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat gestern (23. April) in erster Lesung einen Gesetzentwurf behandelt, der die Aushebelung von Bürgerbegehren in den Bezirken durch den Senat erschweren soll. Der Vorschlag der Linken sieht vor, das Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch so zu ändern, dass der Senat Bebauungsplanverfahren, zu denen ein Bürgerbegehren angemeldet wurde, so lange nicht an sich ziehen darf, bis das Bürgerbegehren abgeschlossen ist.

Derzeit hat der Senat die Möglichkeit, unter Berufung auf ein dringendes Gesamtinteresse Berlins oder eine außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung die Bauleitplanung an sich zu ziehen. „Diese schwammigen Formulierungen werden vom Senat genutzt, um laufende Bürgerbegehren auszuhebeln. Hier würde der Vorschlag der Linken Verbesserungen bringen“, meint Oliver Wiedmann, Vorstandssprecher des Mehr Demokratie-Landesverbandes Berlin-Brandenburg. „Wenn erstmal ein Bürgerentscheid stattgefunden hat, bliebe dem Senat immer noch die Möglichkeit, einzugreifen. Allerdings wird er sich genau überlegen, ob man sich über ein eindeutiges Bürgervotum hinwegsetzt.“

Zu diskutieren sei noch, wann die Schutzwirkung für ein Bürgerbegehren einsetzen solle. Der Linken-Gesetzentwurf sieht vor, dass der Senat bereits ab dem Zeitpunkt der Anmeldung nicht mehr eingreifen soll. „Denkbar wäre auch, dass die ohnehin geltende Sperrwirkung für Bürgerbegehren auch auf Senatseingriffe ausgeweitet wird“, so Wiedmann. „Wenn ein Bürgerbegehren offiziell zu Stande gekommen ist, also die notwendigen Unterschriften zusammen hat, dürfte der Senat bis nach dem Bürgerentscheid nicht eingreifen.“ Eine weitere Variante wäre, dass Sperrwirkung vor Beginn der Unterschriftensammlung einsetzt, nämlich dann wenn ein Bürgerbegehren für zulässig erklärt wurde, so wie es gerade für Lichterfelde-Süd geschehen ist.

Nach Ansicht von Mehr Demokratie ist es in jedem Fall notwendig, das Berliner Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch in Bezug auf das Eingriffsrecht klarer zu formulieren. Der Senat selbst schlägt Änderungen vor: Die Landesregierung will sich Eingriffsrechte für Bauprojekte geben, „die wegen ihrer Größe (ab 200 Wohneinheiten) oder Eigenart von besonderer Bedeutung für den Berliner Wohnungsmarkt sind“.

Der Rat der Bürgermeister hat die Absenkung dieser sogenannten Vorbehaltsgrenze von bisher 500 Wohneinheiten auf 200 abgelehnt. „Davon abgesehen führt der Senats-Gesetzentwurf neue schwammige Formulierungen ein statt die alten zu beseitigen. Das kann nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sein“, meint Wiedmann.

Gesetzentwurf der Linken: <link http: www.parlament-berlin.de ados iiiplen vorgang d17-2194.pdf>

www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-2194.pdf

Senats-Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (hier relevant: § 7 Absatz 1 AGBau GB): <link http: www.parlament-berlin.de ados iiiplen vorgang d17-2202.pdf>

www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-2202.pdf

 

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